90 Jahre Frauenwahlrecht

90 Jahre ist es her, seit der Sturz der Monarchie durch die Novemberrevolution 1918 den deutschen Frauen das aktive und passive Wahlrecht bescherte. Doch die politische Emanzipation kam bis in die Siebzigerjahre nur schleppend voran. Und selbst heute, wo Deutschland von einer Kanzlerin regiert wird, sind noch immer Quotenregelungen nötig, um den Frauen den ihnen gebührenden Raum im politischen Leben zu verschaffen.
„Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit. Sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“ Mit diesen Worten der Abgeordneten Marie Juchacz gaben die Frauen am 19. Februar 1919 ihr offizielles politisches Debüt in Deutschland. Schauplatz dieses denkwürdigen Ereignisses war die Weimarer Nationalversammlung. Die Dankesrede der sozialdemokratischen Frauenrechtlerin, die zusammen mit 40 Kolleginnen nach einer Frauenrekordwahlbeteiligung (82 Prozent) in die Volksversammlung eingezogen war, richtete sich an den „Rat der Volksbeauftragten“. Diese von der SPD angeführte revolutionäre Übergangsregierung hatte nach dem Sturz des Kaiserreichs und der Ausrufung der Republik am 30. November 1918 für ein Wahlrecht „für alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben“ gleichermaßen gesorgt.
Unziemliches Politisieren
Eine Tat, die das Prädikat „revolutionär“ fürwahr verdient hat. Denn abgesehen davon, dass in den obrigkeitsstaatlichen deutschen Landen auch der gemeine Mann ohne Adel und Vermögen bis dato nicht allzu viel Mitspracherecht in öffentlichen Angelegenheiten besaß, war dies für Frauen, egal welchen Standes, ganz und gar undenkbar gewesen. In Preußen war es „Frauenspersonen, Schülern und Lehrlingen“ seit 1870 sogar gesetzlich verboten, den Versammlungen und Sitzungen politischer Vereinigungen beizuwohnen, geschweige denn einer solchen beizutreten. Selbst aufgeklärten Zeitgenossen vom Schlage eines Hegel sahen Frauen in der Obhut ihrer Ehemänner am besten aufgehoben. Und so war es auch ganz selbstverständlich gewesen, dass die Frauen das erste demokratische Experiment auf deutschem Boden nach der Revolution von 1848 nur von der Zuschauertribüne der Frankfurter Paulskirche aus hatten mitverfolgen dürfen. Derweil gärte es unter den europäischen Frauen schon seit den Tagen, als Olympe de Gouges, die in einer Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin die Errungenschaften der französischen Revolution auch für ihre Geschlechtsgenossinnen angemahnt hatte, wegen „unziemlichen Politisierens“ 1793 ihren Kopf auf der Guillotine verlor. Landauf, landab organisierten sich mutige Frauen, die nicht länger bereit waren, sich mit der ihnen als „gottgegeben“ auferlegten Unmündigkeit abzufinden.
Der lange Kampf
In Deutschland war die Frauenbewegung lange Zeit gespalten. Während es den im traditionellen Rollenverständnis verhafteten bürgerlichen Frauenrechtlerinnen primär um gesellschaftliche Teilhaberechte zum Beispiel bei Ausbildung und Berufswahl ging, kämpften proletarische Aktivistinnen von Minna Cauer oder Lily Braun bis hin zu Clara Zetkin oder Rosa Luxemburg dezidiert für gleiche politische Rechte. Bewusstseinsbildend waren dabei Feministinnen wie die Engländerin Harriet Taylor Mill, die in ihrem Buch Die Hörigkeit der Frau 1869 auch das Wahlrecht reklamiert hatte. Eine Forderung, die sich zehn Jahre später der Sozialdemokrat August Bebel in seinem Bestseller Die Frau und der Sozialismus zu eigen machte. Und so war es auch die SPD, die sich in ihrem Erfurter Programm 1891 als erste Partei für das Frauenwahlrecht aussprach und die Frauenbewegung in ihrem Kampf dafür unterstützte.
Die Befürchtungen der bürgerlichen Parteien, vor allem die Linke würde vom Frauenwahlrecht profitieren, erwiesen sich als unbegründet. Denn Jahrzehnte lang wählte die deutsche Frau eher konservativ oder rechts. Und damit 1933 auch die Nationalsozialisten, die sie als Dank prompt zurück an den heimischen Herd schickten. Ein herber Rückschlag, zumal die Sozialisation im Dritten Reich eine Generation von Heimchen, Hausfrauen und Müttern hervorbrachte, die sich brav den „Herren der Schöpfung“ unterordneten.
Noch immer unterrepräsentiert
Was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland anbelangt, so war zumindest das Frauenwahlrecht – anders als der Gleichberechtigungsgrundsatz – von Anfang an unstrittig. Dasselbe galt für die Verfassung der DDR, wo freilich das Volk, ganz unabhängig vom Geschlecht, in der Praxis über keine echten Teilhaberechte verfügte. Offiziell freilich galt die Gleichstellung der Frau als verwirklicht. In die Produktion war sie tatsächlich auch voll integriert. In der Volkskammer schwankte der Frauenanteil allerdings nur zwischen 24 und 32 Prozent. Und im Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der eigentlichen Machtzentrale der DDR, saß bis zur deutschen Wiedervereinigung keine einzige Frau als stimmberechtigtes Vollmitglied.
Unterdessen blieben die Frauen in der Bundesrepublik über Jahrzehnte deutlich unterrepräsentiert. Für einen kräftigen Schub sorgten erst die Wahlerfolge der Grünen. Ihre Einführung eines Frauenstatuts, das Mindestquoten für Ämter und Mandate vorsieht, steigerte den Frauenanteil im Bundestag 1987 schlagartig von unter 10 auf 15,4 Prozent. Die anderen Parteien zogen bald mit abgeschwächten Regelungen nach. Heute sind 32,2 Prozent der Bundestagsabgeordneten Frauen, in den Länderparlamenten sind es 32,9 Prozent.
Sechs von 16 Bundes- sowie 44 von 157 Landesministerien werden zurzeit von Frauen geführt. Ihr Anteil bei den kommunalpolitischen Mandaten liegt im Schnitt bei etwa 25 Prozent. Von den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeistern sind dagegen nur rund 5 Prozent weiblich. Aber immerhin: Mit Angela Merkel steht nicht nur erstmals eine Frau an der Spitze der Bundesregierung. Neben ihr sitzen zurzeit immerhin auch sechs Ministerinnen am Kabinettstisch.
arbeitet als freier Redakteur, Journalist und Autor in München und Landshut.
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Februar 2009
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