So etwas wie ein Meisterwerk – Axel Honneths „Das Recht der Freiheit“

Mit seinem Buch „Das Recht der Freiheit“ ist Axel Honneth so etwas wie ein Meisterwerk gelungen. Als „enorme Leistung“ (taz), „großen Verdienst“ (Frankfurter Rundschau), „monumentalen Grundriss“ (SZ), ja sogar theoriegeschichtliches „Ereignis“ (Die Welt) feierte das deutsche Feuilleton die 600-Seiten-Studie, die für eine Philosophie in gesellschaftskritischer Absicht einen fast vergessenen Autor reanimiert: Georg Wilhelm Friedrich Hegel.Beiträge zur Moralphilosophie und zur Gerechtigkeitstheorie führen selten zu völlig neuen Erkenntnissen. Neu sind in der Regel nicht die moralischen Normen oder Prinzipien, sondern die Begründungswege. Oft genug stehen argumentativer Aufwand und moral- beziehungsweise politiktheoretischer Ertrag dabei in einem eigentümlichen Missverhältnis, dominiert überdies der Eindruck einer gewissen Gesellschafts- und Politikferne. Zur politischen Theorie im engeren, mithin also „klassischen“ Sinne können diese Texte jedenfalls nur ausnahmsweise gerechnet werden. Umso begrüßenswerter ist es deshalb, wenn Philosophen sich explizit in eine gesellschaftstheoretische Tradition stellen, politische Theorie auf Gesellschaftsanalyse gründen und theoretischen Diskurs mit sozialer Empirie verbinden wollen.
Philosophie als Gesellschaftskritik
Axel Honneth ist ein solcher Autor. Er schiebt Kant, Rawls und Habermas – letzterer immerhin Honneths geistiger Mentor – beiseite, um sich mit Hegel ganz auf einen Autor zu konzentrieren, der unter Gegenwartsphilosophen längst zum alten Eisen zählt. Dieser Anschlusswechsel geschieht nicht etwa zufällig, er ist systematisch motiviert, durch ein spezifisches Erkenntnisinteresse also: Honneth will nicht auf Moral, sondern – wie es in Hegels Rechtsphilosophie heißt – auf „Sittlichkeit“ hinaus, er will – der Untertitel des Buches verrät es – den „Grundriss einer demokratischen Sittlichkeit“ skizzieren.
Sittlichkeit im Hegelschen Sinne meint nicht die Moralität von Personen, sondern jene von sozialen Institutionen und Verhältnissen, meint nicht individuell aufgegebene, sondern den Verhältnissen innewohnende Normativität. Gesellschaft, so Hegels und Honneths Apriori, ist immer schon normativ verfasst. Statt daher aufwendig begründete Normen gleichsam von außen auf sie anzuwenden, sei es sinnvoller und theoretisch ergiebiger, die strukturelle Normativität sozialer Institutionen und Praktiken zu rekonstruieren und die soziale Realität mit ihr zu konfrontieren. Die Vertreter der Kritischen Theorie nannten dieses Verfahren einst „immanente Kritik“, Honneth selbst spricht von „rekonstruktiver Kritik“.
Die Idee der Freiheit
Dass Gesellschaften sich nicht nur über ökonomische Prozesse, sondern auch über Werte reproduzieren beziehungsweise integrieren, steht für Honneth fest. Mit dem US-amerikanischen Soziologen Talcott Parsons geht er davon aus, dass alle sozialen Ordnungen durch ethische Werte legitimiert werden. Gesellschaftliche Verhältnisse und Praktiken sind daher an den Normen zu messen, die ihnen zugrunde liegen oder auf die sie sich berufen. In demokratisch verfassten Gesellschaften ist dies zuerst die „Idee der Freiheit“. Honneth sieht in der Freiheit den modernen Zentralwert, an den alle anderen Werte andocken müssen.
Anders als etwa Rawls will er den „Vorrang der Freiheit“ nicht begründen, sondern ihre verschiedenen sozialen Erscheinungsformen zur Darstellung und auf den Begriff bringen. Durch die Freilegung der „freiheitsverbürgenden Handlungssphären gegenwärtiger Gesellschaften“ sollen sowohl soziale Defekte und Pathologien als auch ungenutzte Chancen und Möglichkeiten in den Blick geraten: Wenn sich nachweisen lässt, dass Freiheitsversprechen nur unvollständig eingelöst, Freiheitspotenziale nicht ausgeschöpft werden, eröffnen sich Spielräume für Kritik, aber auch für emanzipatorisches politisches Handeln.
Die Praxis der Freiheit
Honneth unterscheidet drei Grundformen der Freiheit: die negative, die reflexive und die soziale Freiheit. Ihnen zugeordnet sind jeweils unterschiedliche Handlungssphären: im ersten Fall Recht, im zweiten Fall Moral, im dritten Fall Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Unter „negativer Freiheit“ versteht Honneth den grundrechtlich gesicherten Schutz vor staatlichen Eingriffen. Mit „reflexiver Freiheit“ ist die Freiheit beziehungsweise der Anspruch jedes Einzelnen gemeint, sich ein eigenes Urteil über moralische Normen zu bilden. Beides sind, jedenfalls in der Honneth’schen Lesart, Varianten individueller Freiheit, die eben darum die Dimension, um die es ihm eigentlich geht, das Soziale, verfehlen. Werden Recht und/oder Moral gar absolut gesetzt, etwa in Gestalt obsessiver Verrechtlichung oder einer rigorosen Pflichtenethik, führen sie zu sozialen Pathologien.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht nicht die individuelle, sondern die „soziale Freiheit“, für Honneth die eigentliche Sphäre „demokratischer Sittlichkeit“. Er versteht darunter sämtliche Praktiken und Prozesse, in denen miteinander interagierende Subjekte sich wechselseitig als Freie und Gleiche „anerkennen“. Soziale Freiheit meint also gerade nicht die Freiheit der Selbstbestimmung und des Selbstentwurfs, nicht „Freiheit im Sinn der Autonomie des Einzelnen“, sondern mit anderen gemeinsam zu realisierende und realisierte Freiheit. Sie manifestiert sich in den persönlichen Nahbeziehungen, im marktwirtschaftlichen Handeln und in den Prozessen demokratischer Willensbildung.
Preisgaben
Honneths sozialgeschichtliche Bilanz fällt durchaus zwiespältig aus: Während innerhalb der persönlichen Nahbeziehungen (Liebe, Familie, Freundschaft) das Bewusstsein über die Bedeutung und der Grad der wechselseitigen Anerkennung kontinuierlich gewachsen seien, könne dies für Ökonomie und Politik nicht in gleicher Weise gelten. Hier seien im Gegenteil Entwicklungsbrüche zu verzeichnen, die teilweise sogar zu einer Preisgabe der ursprünglichen Errungenschaften geführt hätten. Kaum noch etwas erinnere heute beispielsweise daran, dass einst auch der Markt ein Freiheitsversprechen – das der gegenseitigen Ergänzung beziehungsweise wechselseitigen Förderung – enthalten habe, weshalb er, recht besehen, selbst eine Form der Sittlichkeit darstelle. Tatsächlich dominiere ein sich „neoliberal“ etikettierender Interessenegoismus, der auf andere Marktteilnehmer keine Rücksicht mehr nehme.
Und auch das politische Teilhabeversprechen des demokratischen Staates ließe sich heute nicht mehr einlösen. Schuld seien die modernen Massenmedien, die ihre Informationspflicht nicht erfüllten, politische Parteien, die sich von der demokratischen Willensbildung längst entkoppelt hätten, und ein Staat, der immer mehr zum Instrument der Wirtschaft geworden sei. Düstere Aussichten alles in allem, denen Honneth zufolge nur kontrafaktisch, mit dem Insistieren auf der Idee der sozialen Freiheit, begegnet werden kann.
Dr. phil., lehrt politische Philosophie und Ideengeschichte an der Hochschule für Politik München.
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Januar 2012
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