Vergangenheitspolitik

„Alle Verdinglichung ist ein Vergessen“ – Eine Kritik der öffentlichen Erinnerungspraxis in Deutschland

Einen Kranz tragen ehemalige Insassen des Konzentrationslagers bei einer Feier zum Andenken an die Opfer auf dem Gelände des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau in Polen. Copyright: picture-alliance / dpaEinen Kranz tragen ehemalige Insassen des Konzentrationslagers bei einer Feier zum Andenken an die Opfer auf dem Gelände des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau in Polen. Copyright: picture-alliance / dpaMitte der 1990er Jahre, als sich die Befreiung von Auschwitz zum 50. Mal jährte, konnte man den Eindruck gewinnen, dass in der Öffentlichkeit eine umfassende Aufarbeitung der deutschen Barbarei weitgehend im positiven Sinne stattfindet.

Aber der Umgang mit der Schuld war auch eine Demonstration des gewachsenen Abstandes zum Vergangenen. Das umfassende Schuldeingeständnis konnte deshalb so unbefangen erscheinen und hatte den Charakter eines abschließenden Rituals. Es ging über in eine mit dem Duktus der Selbstverständlichkeit gehaltene Normalitätsdebatte, in der stolz auf die mittlerweile 50-jährige Tradition rechtstaatlicher Demokratie und militärpolitischer Zurückhaltung hingewiesen wurde. Deutschland gilt seitdem in der Welt als ein vorbildlicher Staat im Umgang mit der eigenen katastrophischen Vergangenheit und als ein durch und durch westliches Land.

Die westlichen Werte sind allein allerdings kein Garant für Frieden und Freiheit, denn sie sind in hohem Maße ambivalent. Gerade in der westlichen Moderne ist auch das Potential aufgehoben, welches in die Katastrophe führte. Darauf aufmerksam zu machen, war die Intention von Max Horkheimers und Theodor W. Adornos philosophischen Fragmenten der "Dialektik der Aufklärung" gewesen.

Zum 60. Gedenktag der Befreiung von Auschwitz, zeigte sich dann, dass die normalisierende Tendenz längst in einem umfassenden Konsens manifest geworden war. Bernd Ulrich fasste in der ZEIT vom 27. Januar 2005 diesen zusammen: "Auschwitz war ein singuläres, ein deutsches Verbrechen; Deutschland wurde befreit; die Jüngeren müssen die Verantwortung für den Holocaust übernehmen; Freiheit liegt für uns nicht im Verdrängen, sondern in der Erinnerung; und man kann nicht aus dem Schatten treten, den man selber wirft. Richard von Weizsäcker und Jürgen Habermas, der Präsident und der Philosoph, haben gegen Ernst Nolte und Martin Walser, den Historiker und den Dichter, obsiegt. Das Thema Auschwitz ist seither in Deutschland weitgehend außer Streit gestellt, die Sache scheint befriedet und geklärt." Schuld werde sich umfassend eingestanden und erschüttere nicht mehr bis in die Grundfesten. "Das Nie-Wieder ist und bleibt die ungeschriebene zweite Präambel unseres Grundgesetzes, eine fundamentale, aber in den meisten Bereichen mittlerweile ungenaue Orientierung." Die richtige Interpretation der Vergangenheit habe sich durchgesetzt. Es bestehe die Gefahr nicht mehr darin, dass Auschwitz verdrängt werde, "sondern dass man hinschaut, ohne Schmerz zu empfinden, ohne sich in seinem Deutschsein und seinem Menschsein wirklich verunsichern zu lassen."

Verdinglichtes Ritual

Junge Juden gedenken in Auschwitz der Opfer des Holocaust; Copyright: picture-alliance/ dpaHorkheimer und Adorno schreiben in der "Dialektik der Aufklärung": "Alle Verdinglichung ist ein Vergessen". Und genau durch diesen Satz wird seit längerem die bundesrepublikanische Gedenkkultur im öffentlichen Raum charakterisiert, die längst einem verdinglichten Ritual gleicht. Der Biowissenschaftler Jens Reich verglich die "routinierte öffentliche Aufarbeitung von Geschichtsterminen" in der Bundesrepublik mit dem öffentlich praktizierten verdinglichten Antifaschismus in der DDR: "Der Antifaschismus der DDR hatte auch diesen stereotypen Charakter, aber von der eingebildeten Siegerseite her, während in der Bundesrepublik der Betroffenheitsgestus gepflegt wird." (ZEIT vom 27. Januar 2005) An den regelmäßig immer wiederkehrenden Gedenktagen – etwa das Attentat auf Hitler vom 20. Juli oder die Befreiung von Auschwitz – werden Kränze niedergelegt und über die Medien Bilder von ernsten Minen um die Welt geschickt; es werden Sonntagsreden gehalten und Essays für das Feuilleton geschrieben, in denen immer wieder das gleiche gesagt wird. Ganz sicher ist es in der Regel zutreffend, an was an den Gedenktagen öffentlich gemahnt wird. Aber das Ritual der Erinnerung ist verdinglicht. Und alle Verdinglichung ist ein Vergessen. Die Erinnerungsrituale gleichen darin den Monumenten: sie halten Geschichte nicht lebendig. Was dem Monument eigentümlich ist, aus Stein zu sein, gilt auch für die gegenwärtige Form der öffentlichen Erinnerung und fürs Bewusstsein: sie werden innerlich zum petrifizierten Fossil. Diese Versteinerungen tragen nicht die wahre Geschichte in sich und dringen nicht bis in das Bewusstsein vor, sondern tragen zum Vergessen, zum Vorbeisehen bei.

Isolierte Erinnerungspraxis

Die öffentliche Erinnerungspraxis ist als Bestandteil der Kultur – wie Kultur insgesamt – verklausuliert, das heißt von sämtlichen Bereichen der staatlichen Politik (Soziales, Wirtschaft, Außen) isoliert, in diesem Sinne abstrakt und im Feuilleton mehr oder weniger eingesperrt.

Dahinter scheint ein systemischer Zweck zu stehen, denn die Gedenkkultur kann um so lebhafter nur erscheinen und tiefe Einsichten zu Tage fördern, je weniger zu befürchten ist, dass aus diesen Wahrheiten ernsthafte praktische Konsequenzen für die Organisation des Staats- und Gesellschaftsgebildes folgen müssten. Wirkliche Aufarbeitung der Vergangenheit – darauf wies schon Adorno hin – findet aber nicht nur im Geiste statt: sie hat auch wie die Bildung eine gegenständliche Seite. Eine lebendige Gedenkkultur, die nicht zum Vergessen beiträgt, wäre nicht bloß moralisch, sondern mischte sich in sämtliche relevanten Politikfelder ein und trüge zur Bildung des gesellschaftlichen Ganzen bei.

Das am 23. Mai 1949 zunächst provisorisch nur für Westdeutschland verkündete und bis heute gültige Grundgesetz, trägt eine explizit antifaschistische Handschrift, die insbesondere in den ersten 20 Artikeln, den so genannten Fundamentalnormen, zum Ausdruck kommt. Sämtliche Artikel: von der Unantastbarkeit der menschlichen Würde über die Freiheit der Meinungsäußerung bis hin zum Sozial- und Rechtsstaatsgebot sind Konsequenzen, die aus der faschistischen Vergangenheit gezogen wurden. Die Fundamentalnormen haben einen postulativen Charakter. Die Verfassungswirklichkeit hat sich jedoch der Verfassungsnorm in den mehr als 50 Jahren "erfolgreich praktizierter Demokratie" nicht angenähert, sondern entfernt.

Deutschland beteiligt sich direkt oder indirekt an Kriegen: im ehemaligen Jugoslawien, in Afghanistan und im Irak, obwohl diese völkerrechtwidrig sind. Das Grundgesetz verbietet einen Angriffskrieg, der von deutschem Boden ausgeht und stellt schon die Vorbereitung eines solchen unter eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Bundeswehr wird als reine Verteidigungsarmee bestimmt. – Inzwischen ist der Begriff der Verteidigung total entgrenzt: Nach den Worten Peter Strucks wird Deutschlands Sicherheit auch am Hindukusch verteidigt.

Der Anspruch einer hergestellten Normalität dient mithin zur Abwehr von praktischen Konsequenzen, die sich aus den Normen unserer Verfassung ergeben.

Hawel, Marcus: Die normalisierte Nation. Vergangenheitsbewältigung und Außenpolitik in Deutschland. Mit einem Vorwort von Moshe Zuckermann, Hannover: Offizin 2007, 450 Seiten, ISBN 3-930345-50-2 24,80 €

Dr. Marcus Hawel
ist Publizist, Soziologe und Mitherausgeber der Online-Zeitschrift Sozialistische Positionen. Zur Zeit arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Politische Wissenschaft der Leibniz Universität Hannover.

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November 2007