Vergangenheitspolitik

Die Zukunft der Stasi-Akten

Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) – auch Birthler-Behörde genannt – bleibt zunächst selbstständig. Die Entscheidung, ob sie an das Bundesarchiv angegliedert wird, wird der 2009 zu wählende Deutsche Bundestag treffen.
Akten im einstigen Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik im Archiv der Birthler-Behörde; Copyright: picture-alliance/ ZB

Eine Kommission soll dann klären, wie die Stasi-Akten dem größeren Archiv zugeordnet werden können. Das Bundesarchiv hat acht Standorte und ist die Dokumentationsstelle für alle amtlichen Unterlagen der Regierungsstellen Deutschlands.

Die Behördenchefin selbst, Marianne Birthler, deren Amtszeit 2011 endet, tritt für die Eigenständigkeit ihres Hauses ein. „In den nächsten 15 Jahren geht uns die Arbeit bestimmt nicht aus“, sagte sie 2006 in einem Interview. Sie befürchtet mit dem Aufgehen ihrer Behörde ins Bundessarchiv eine Zersplitterung der Bestände. Außerdem gelte bei der Arbeit mit ihren Dokumenten, dass der Opferschutz vor dem wissenschaftlichen oder journalistischen Interesse stehen muss. „Stasi-Unterlagen sind ein Sonderbestand, für den der Gesetzgeber aus gutem Grund gesonderte rechtliche Normen festgelegt hat. Der Grund dafür ist vor allem der besondere Charakter der Unterlagen, die zu einem erheblichen Teil menschenrechtswidrig erhoben wurden.“

Revolutionäre lösen Geheimdienst auf

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) leitete in der DDR den alles beherrschenden und durchdringenden Geheimdienst. Rund 200.000 offizielle und inoffizielle Mitarbeiter überzogen das Land mit einem Netz von Informanten. Sie überwachten, hörten ab, denunzierten, kontrollierten, übten Psychoterror aus, entführten Menschen und sorgten für langjährige Freiheitsstrafen. In einem weltweit einmaligen Vorgang besetzen 1989/90 im Zuge der friedlichen Revolution gegen die kommunistische Herrschaft Demonstranten die Dienststellen des ehemaligen MfS in der Berliner Normannenstraße und erzwangen die Auflösung dieses Unterdrückungsapparates. Mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde die Behörde zur Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen gegründet. Der Mitbegründer des Neuen Forums und ehemalige Pfarrer Joachim Gauck baute die Behörde auf. Seit 2000 leitet die Behörde die ehemalige Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Marianne Birthler.

Aktengrab oder Aufklärungsinstanz?

Leseraum der 'Birthler-Behörde' in Berlin; Copyright: picture-alliance/ ZB
Nein, als Archivarin versteht sie sich nicht. Auf eine entsprechende Journalistenfrage antwortete Marianne Birthler knapp: „Das hätten einige gern, dass die Stasi-Unterlagen-Behörde nur ein Archiv ist, und zwar möglichst eines mit verschlossenen Türen. Die Demonstranten des 89er Herbstes und schließlich auch der Gesetzgeber wollten aber etwas anderes. Unser gesetzlicher Auftrag geht weiter, wir sind beauftragt, die historische, politische und juristische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes zu gewährleisten und zu fördern - einschließlich der Frage danach, wer gemeinsame Sache mit dem MfS gemacht hat.“

Zwar haben vor allem Einzelpersonen, die von der Stasi ausgespäht wurden, das Recht, ihre Akten einzusehen. Aber die BStU trug und trägt immer noch zur Überprüfung von Personen in herausgehobenen Funktionen und Ämtern bei. Seit ihrem Bestehen, also seit 1991, wurden bei der Behörde 6,1 Millionen Anträge auf Akteineinsicht eingereicht. Darunter sind 1,7 Millionen Anträge auf Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.

180 Kilometer Akten

Herzstück der Behörde ist das Archiv mit der Hinterlassenschaft der Stasi. Es dokumentiert die Herrschaftsmethoden und das Herrschaftswissen der Staatspartei SED. Die Stasi galt immer als ihr „Schild und Schwert“. Das Archiv umfasst Akten, Karteikarten, Filme, Tondokumente und Mikrofiches. Mit insgesamt 180 Regalkilometern ist es eines der größten Deutschlands. Einige Unterlagen konnten nur zerrissen oder durch den Reißwolf gedreht aufgefunden werden. In zäher Kleinarbeit und mit Hilfe moderner Technik konnten viele Dokumente rekonstruiert werden.

Wer seine Akten sehen möchte, braucht nur einen besonderen Antrag auszufüllen und – falls der Antrag per Post eingeht – eine amtliche Bestätigung der Identität hinzuzufügen. Wenn es sich nur um wenige Unterlagen handelt, sendet die Behörde diese als Kopien zu. Wenn es mehr ist, werden die Betroffenen zur Akteneinsicht ins Haus eingeladen. Für Betroffene ist das kostenlos. Die gesetzlichen Regeln und das Verfahren sind auf der Website der Behörde nachzulesen.

Noch nicht ausgewertet

Regale mit Akten des einstigen Ministeriums für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik im Archiv der Birthler-Behörde; Copyright: picture-alliance/ ZB
Mit einem Jahresetat von rund 100 Millionen Euro sitzt die Birthler-Behörde auf einem Schatz von Akten, der immer noch nicht vollständig erforscht ist. Das Interesse von Bürgern an persönlicher Akteneinsicht ist ungebrochen. Laut jüngstem Tätigkeitsbericht der BStU nahm die Zahl der Anträge 2007 um 20 Prozent auf über 100.000 zu. Insgesamt haben bisher rund 1,6 Millionen Menschen persönlich Akteneinsicht beantragt.

Die gesetzlich geregelten Zugangsrechte, die sowohl den Interessen einer demokratischen Öffentlichkeit als auch dem Schutz von Persönlichkeitsrechten dienen sollen, werden inzwischen in vielen postdiktatorischen Gesellschaften der Welt als ein Modell für den Umgang mit den Akten einer Diktatur gesehen. Längst ist die Stasiunterlagenbehörde auch international zum Symbol für die Aufarbeitung von Diktaturen und Diktaturfolgen geworden.

Volker Thomas
ist freier Journalist in Bonn und Berlin und leitet in Berlin eine Agentur für Text und Gestaltung (www.thomas-ppr.de)

Copyright: Goethe-Institut, Online-Redaktion

Haben Sie noch Fragen zu diesem Artikel? Schreiben Sie uns! online-redaktion@goethe.de
Juli 2008

Links zum Thema