"Technisch ist eine Totalerfassung des Bürgers möglich."

Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die wachsenden technischen Möglichkeiten zur Überwachung von Waren- und Informationsströmen werden zu einer Bedrohung für den Datenschutz der Privatsphäre. Ein Gespräch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar.
Deutschland gilt weltweit als Musterland des Datenschutzes. Jetzt sagen Sie, Herr Schaar, als Bundesbeauftragter: "Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, in der immer mehr Überwachung stattfindet." Was ist passiert?
In ihrem Ranking 2006 bescheinigt die Menschenrechtsorganisation Privacy International unserem Land nach wie vor einen im europäischen und weltweiten Vergleich relativ hohen Standard im Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen. Allerdings müssen wir konstatieren, dass vor allem seit dem 11. September 2001 datenschutzrechtliche Vorkehrungen auch in Deutschland absolut abgebaut wurden.
An welche Herausforderungen denken Sie dabei besonders?
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben die Sicherheitsbehörden – Polizei und Nachrichtendienste – eine Vielzahl neuer Befugnisse bekommen. Aber auch die Videoüberwachung des öffentlichen Raums, zum Beispiel auf Bahnhöfen oder beim Einkauf wurde weiter ausgebaut. Außerdem enthalten die neuen e-Pässe unser digitales Gesichtsbild und bald auch Fingerabdrücke, die auf einem Funkchip gespeichert werden. Für bedenklich halte ich es, dass es bei Versuchen gelungen ist, dass die biometrischen Daten aus dem geschlossenen Pass ausgelesen werden konnten. Die getroffenen Sicherungsmaßnahmen scheinen hier nicht auszureichen. Sorgen machen mir auch das gleichermaßen unsichere und überwachbare Internet und das "ubiquitäre Computing" im Warenverkehr und Handel, bei dem der Chip auf der Plastikflasche (RFID) eine zentrale Rolle spielt. Mancher spricht schon vom "Internet der Dinge", wenn Kühlschrank, Plastikflasche und Einzelhändler selbständig miteinander kommunizieren. Als Nebenprodukt fallen dabei alle möglichen persönlichen Daten an über unsere Gewohnheiten und Vorlieben . Die technologische Entwicklung ist dabei, die teilweise veralteten Datenschutzregeln zu unterlaufen. Wir sollten darauf nicht nur reagieren, sondern gestaltend eingreifen.
Wie kann der Bürger seine informationelle Selbstbestimmung wahren? Also sagen: Nicht mit mir!
Der erfolgreiche Protest gegen die 1983 geplante und gescheiterte Volkszählung hat gezeigt, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerinitiativen nicht machtlos sind. Ich spüre derzeit in unserer Bevölkerung ein zunehmendes Bewusstsein und eine wachsende Empfindlichkeit dagegen, auf Schritt und Tritt kontrolliert zu werden. Die Politik hat diese Stimmung allerdings leider noch nicht angemessen mitbekommen. Die gescheiterte Maxime "Man muss alles wissen, um völlig sicher zu sein" passt nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat . Dieser Satz stammt von Erich Mielke, dem Stasi-Minister des untergegangenen kommunistischen Regimes in Ostdeutschland. Sein "Wissensstreben" hat dem System nichts genützt, sondern das menschliche Zusammenleben zerstört. Der deutsche Spielfilm Das Leben der anderen zeigt das beispielhaft. Dass er in diesem Jahr einen Hollywood-Oscar gewann, beweist, wie sensitiv heute auch die amerikanische Gesellschaft auf das Thema Überwachungsstaat reagiert.
Die öffentlichen, quasi-staatlichen Sozialversicherungen etwa für Arbeitslosenunterstützung können nach Gesetz ohne jeden Straftatverdacht bei Geldinstituten Kontoinhaber ausforschen. Führt der Sozialstaat zum gläsernen Untertanen?
Nicht unbedingt. Diese Entwicklung droht aber, wenn wie im genannten Falle die "Missbrauchsbekämpfung" weit ins Vorfeld jeden konkreten Verdachts verlagert und Prävention im Sinne der bloßen Kontrolle statt der Ursachenbekämpfung betrieben wird. So schafft man Unfreiheit.
Die "elektronische Gesundheitskarte" mit detaillierten personenbezogenen Angaben eröffnet nötigenfalls den raschen Zugang zur Akutbehandlung, aber eben auch zum "gläsernen Patienten". Kann der gesetzlich Versicherte die Karte ablehnen, wie hilft der Datenschutz ihm?
Das Gesetz sieht vor, dass die Versicherten die Gesundheitskarte verwenden müssen. Ich halte es für entscheidend, dass es nur eine einzige Pflichtanwendung gibt, nämlich das "elektronische Rezept". Alle anderen Anwendungen, von den Notfalldaten bis zur elektronischen Krankenakte sind freiwillig. Eine einmal gegebene Einwilligung kann von dem Betroffenen auch jederzeit widerrufen werden. Bei dieser weitgehenden Entscheidungsfreiheit des Versicherten muss es bleiben.
Der eindeutig zweckgebundene Umgang mit Informationen ist ein Hauptprinzip des Datenschutzes. Trotzdem greift der Staat beispielsweise auf Daten für die Autobahngebühren zurück, um etwa Gewaltverbrechen auf der Strecke aufzuklären. Welche anderen Rechtsgüter haben sonst noch Vorrang vor dem Datenschutz?
Das ist immer eine Frage der Abwägung. Bei einer gezielten Aufklärung eines Kapitalverbrechens, hielte ich es für vertretbar, wenn auf Basis einer gesetzlichen Befugnis auf die nicht allzu sensiblen Daten zugegriffen würde. Aber der Zugriff muss sich auf genau bestimmte Daten beschränken und darf nur zur Aufklärung schwerer Straftaten erfolgen. Unangemessen wäre es z.B., diese Daten auch zur Aufklärung Steuerhinterziehung oder zur Geschwindigkeitskontrolle zu verwenden. Es muss also immer auch die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt werden.
Ursprünglich ging es beim Datenschutz um Infos, die der Staat für seine Zwecke selber erhebt und speichert. Immer öfter greift der Staat heute auf Informationen zu, die Privatunternehmen, zum Beispiel auch Telefongesellschaften, mit Einverständnis der Kunden für ihre Geschäftszwecke angelegt haben. Ist inzwischen nicht eine neue politische Grenzziehung zwischen staatlichen Belangen und den Sphären persönlicher Freiheit nötig?
Ja, technisch ist eine Totalerfassung des Bürgers möglich. Der Staat muss sich deshalb bewusst begrenzen. Dabei geht es um mehr als reine Rechtsprobleme, sondern um die Ethik des Informationszeitalters. Voraussetzung dafür ist, dass der Privatsphärenschutz als eigenständiger Wert erkannt und verteidigt wird. Mir scheint – das mag Sie überraschen - die Wertschätzung der Privatsphäre in Kontinentaleuropa weniger ausgeprägt zu sein als etwa in der US-amerikanischen Tradition. In Deutschland erweist sich indes die dritte Gewalt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und weiterer hoher Gerichte, beispielsweise zum Informantenschutz in den Medien oder zum polizeilichen Lauschangriff auf die Wohnung als richtungweisende Verteidigerin des Datenschutzes. Niemand lebt heute aber auf einer nationalen Datenschutzinsel. Deshalb muss die informationelle Selbstbestimmung als allgemeines Menschenrecht verankert werden.
| Peter Schaar ist seit 2003 Bundesbeauftragter für den Datenschutz, seit 2006 zugleich auch für die Informationsfreiheit, die Einsicht des Bürgers in Akten der Behörden erlaubt. Der Amtsinhaber wird vom Deutschen Bundestag, dem Parlament, auf fünf Jahre gewählt; einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Bundesbeauftragte arbeitet unabhängig von Weisungen legt dem Bundestag jährlich seinen Tätigkeitsbericht vor. Gegenwärtig leitet er auch die Gruppe der Europäischen Datenschutzbeauftragten nach der Richtlinie der Europäischen Union. Schaar, Jahrgang, 1957, trat nach dem Studium der Volkswirtschaft in die Verwaltung des Bundeslandes Hamburg ein. Nach verschiedenen Stationen war er von 1994 bis 2002 Stellvertreter des dortigen Landesdatenschutzbeauftragten. |
Er ist freier Journalist in Bonn.
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März 2007








