Informationelle Selbstbestimmung auf dem Prüfstand

25 Jahre nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ steht es um den Datenschutz nicht zum Besten. Zwar werten Experten die Einführung des Einwilligungsprinzips für den Datenhandel oder das geplante Datenschutzauditverfahren mit Gütesiegel als Schritte in die richtige Richtung. Doch die schleichende Aushöhlung des informationellen Selbstbestimmungsrechts geht weiter.
Als die Bundesregierung 1983 eine Volkszählung durchführen wollte, formierte sich in dem damals von politischer Aufmüpfigkeit geprägten Klima der Bonner Republik breiter Widerstand. Da die erhobenen Daten auch zur Aktualisierung der Melderegister genutzt werden sollten, sah man an der Schwelle zum Orwell-Jahr 1984 den totalen Überwachungsstaat heraufdämmern. „Lass Dich nicht erfassen“, lautete der Slogan, mit dem Bürgerinitiativen zum Boykott der Volkszählung aufriefen, die schließlich vom Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht wurde. In einer Grundsatzentscheidung vom 15. Dezember 1983 erklärten sie die Karlsruher Richter in der geplanten Form als Verstoß gegen das „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“, das sie aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Menschenwürde herleiteten.
Staatlich verordnete Peepshow
Wie sich die Zeiten doch ändern. Hatte der Staat damals mit seiner vergleichsweise bescheidenen Neugier bereits Ängste vor dem „Gläsernen Bürger“ ausgelöst, so muss er heute den Menschen schon an die Wäsche gehen, um sie aufzuschrecken. Was die Abhörung von Gesprächen und Vorratsspeicherung von Telefonverbindungen, die Online-Durchsuchung von Computern durch „Bundes-Trojaner“ oder die biometrische Merkmalerfassung zur Fälschungssicherung von Ausweisen nicht vermochten, schafften die „Nacktscanner“. Der von der EU erwogene Einsatz der Detektoren, die die Passagiere beim Einchecken in die Flugzeuge auf der Suche nach Waffen und Sprengstoff bis auf die blanke Haut „durchleuchten“ können, stieß auf eine in diesem Ausmaß kaum noch erwartete Empörung.
Um Schadensbegrenzung bemüht, ruderten die Verantwortlichen denn auch prompt zurück. „Ich kann Ihnen in aller Klarheit versichern, dass wir diesen Unfug nicht mitmachen“, erklärte die Sprecherin von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Eine Formulierung, die freilich Alternativen keineswegs ausschließt. Denn kaum hatten sich die Wogen geglättet, berichtete der Spiegel schon über Experimente zur Modifizierung der umstrittenen „Nacktscanner“ sowie über die Entwicklung von Terahertz-Scannern – einer „Technologie, die mehr sieht und weniger zeigt“, wie Bundesforschungsministerin Annette Schavan zitiert wurde.
Auf dem Weg in den Überwachungsstaat?
Prävention gegen die Gefahren des Terrorismus lautet stets das Argument, mit dem man Kritiker der staatlichen Wissbegier in Schach zu halten sucht. Dabei wird mit dem Datenschutz nicht erst seit dem 11. September 2001 Schindluder getrieben. Zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens waren schon in den Neunzigerjahren fragwürdige Ermittlungsmethoden wie der „kleine“ und der „große Lauschangriff“ eingeführt und die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Überwachung der Telekommunikation ausgeweitet worden. Die „Sicherheitspakete“, die die rot-grüne Regierung unter der Ägide von Bundesinnenminister Otto Schily zur Terrorbekämpfung schnürte, zündeten dann eine weitere Stufe dieser Entwicklung: Über 100 Änderungen an Gesetzen und Verordnungen sollten die Kompetenzen von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischem Abschirmdienst erheblich erweiterten.
Seither hat das Bundesverfassungsgericht alle Hände voll zu tun, die immer eifrigeren Behörden in die Schranken zu weisen. So zum Beispiel am 23. Mai 2006 durch die Rüge der massenhaften Datenermittlung, die das neue nordrhein-westfälische Rasterfahndungsgesetz vorsah; am 12. Juli 2007 bei der Missbilligung der automatischen Kontenabfragen, die zu mehr Steuerehrlichkeit anreizen und Sozialbetrug bekämpfen sollten; am 27. Februar 2008 durch Untersagung einer unbegrenzten Online-Durchsuchung von Computern; am 11. März 2008 durch Einspruch gegen die systematische Erfassung von Autokennzeichen.
25 Jahre Volkszählungsurteil
Wer „nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden“, heißt es im Volkszählungsurteil, das einst als Meilenstein eines umfassenden Datenschutzes gefeiert wurde. Zumindest diesbezüglich fällt die Bilanz nach einem Vierteljahrhundert ernüchternd aus. Bei seinem Festvortrag anlässlich des Jubiläums am 15. Dezember 2008 verlieh der amtierende Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier seiner Sorge Ausdruck, dass wir uns zu einer privaten Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes verwandeln – und dies weitgehend auch noch völlig freiwillig!
„Würden alle die irgendwo auf der Welt über uns gespeicherten Informationen zusammengeführt, ließe sich sehr leicht eine Persönlichkeitsprofil von jedem von uns erstellen“, sagte Papier. „Dadurch würde der im Volkszählungsurteil für unzulässig befundene Super-GAU des Datenschutzes Wirklichkeit werden, allerdings herbeigeführt durch die Hände Privater.“ Damit spielte er zweifellos auf den allzu unbekümmerten Umgang mit persönlichen Daten im Zeitalter der modernen Informations- und Telekommunikationstechniken an, der durch Meldungen im Wochentakt über Klau, Austausch und Handel persönlicher Daten bestätigt wird.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des Volkszählungsurteils und seine jüngere Schwester, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme von 2008, verpflichten nach Ansicht von Papier den Staat „im Ausgleich mit konkurrierenden Freiheitsrechten ein angemessenes Schutzregime zu schaffen und durchzusetzen sowie sich auf internationaler Ebene für ein solches Regime einzusetzen. Dabei wird sich der Staat häufig nicht mit bloßen Selbstverpflichtungen Privater begnügen dürfen, sondern wird selbst eine verbindliche Ordnung konstituieren müssen, um der grundrechtlichen Werteordnung auch im Privatrechtsverkehr Geltung zu verschaffen“.
arbeitet als Freier Redakteur, Journalist und Autor in München und Landshut.
Copyright: Goethe-Institut e. V., Online-Redaktion
Haben Sie noch Fragen zu diesem Artikel? Schreiben Sie uns!
online-redaktion@goethe.de
Januar 2009
Links zum Thema
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

- Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit

- Dokumentation der Festrede zum 25. Jubiläum des Volkszählungsurteils

- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ vom 27. Februar 2008

- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ vom 15. Dezember 1983









