Altersdiskriminierung und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Im August 2006 verabschiedete der deutsche Bundestag das "Allgemeine Gleichbehandlungs-gesetz". Erstmals wird damit in Deutschland durch ein Gesetz verboten, dass Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert werden. Wie weit das Gesetz reicht und inwiefern es ältere Arbeitnehmer vor Altersdiskriminierung schützt, darüber hat sich der Justiziar der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Dr. Guido Klumpp, im Gespräch geäußert.
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt es unter anderem, dass Personen nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden dürfen. Sind Sie mit dem Gesetz zufrieden?
Wir sind ganz froh darüber. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wie es in Deutschland verabschiedet wurde, geht über das von den EU-Richtlinien Verlangte hinaus. Das hat dazu geführt, dass das Merkmal "Alter" auch im Bereich des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen eine Rolle gespielt hat.
Diese Regelung ist im Rahmengesetz der EU nicht enthalten?
Nein, nach den EU-Richtlinien hätte das Thema "Alter" nur im Bereich Arbeitsmarkt und berufliche Bildung eine Rolle gespielt. Nur dort hätte die Gleichstellung von Jüngeren und Älteren geregelt werden müssen. Das Thema "Zugang zu Gütern und Dienstleistungen", also zum Beispiel das Verhältnis älterer Kunden zu Banken oder Versicherungen, hätte nach EU-Recht nicht geregelt zu werden brauchen.
Welche Wirkung hat das Gesetz konkret? Heißt das, dass im Vorstellungsgespräch nun nicht mehr nach dem Alter gefragt werden darf, wie es etwa in den USA der Fall ist?
Nein, so wird es bei uns nicht kommen. So streng ist unser Gesetz nicht, obwohl ich persönlich diese Regelung sehr interessant finde. Man kann sich nämlich fragen, ob sie nicht dazu beitragen würde, Älteren den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, oder zumindest zu ermöglichen, dass sie die erste Hürde überwinden und bis ins Vorstellungsgespräch kommen. Dieser Vorschlag ist aber auch bei unseren Verbänden nicht ganz unumstritten.
Warum nicht?
Das hängt damit zusammen, dass eine solche Regelung sehr revolutionär wäre im Vergleich zu dem, was bei uns üblich ist. Bewerbungsunterlagen umfassen bei uns Fotos und einen Lebenslauf, und zwar den gesamten Lebenslauf, der eine große Rolle spielt. Darauf zu verzichten, scheint vielen ein zu großer Schritt zu sein. Ich persönlich finde das eine sehr gute Sache. Aber das wird von dem Gesetz nicht verlangt.
Wenn das Alter faktisch ein Ausschlusskriterium bei der Einstellung bleibt, wann spricht man denn dann von Altersdiskriminierung im Sinne des neuen Gesetzes?
Grundsätzlich ist es so, dass jüngere und ältere Arbeitnehmer gleichgestellt werden müssen. Das heißt beispielsweise, dass Ältere gleichermaßen in betrieblichen Fort- und Weiterbildungen berücksichtigt werden müssen wie jüngere Mitarbeiter. Das ist zurzeit überhaupt nicht der Fall. Die Fort- und Weiterbildung der Älteren, und das meint bereits die über Vierzigjährigen, wird sehr stark vernachlässigt. Das erschwert es den Älteren, fit im Job zu bleiben und notfalls auch einen neuen Job finden zu können.
Die älteren Arbeitnehmer bilden eine sehr große Gruppe innerhalb der Arbeitslosen. Warum werden ältere Mitarbeiter nicht eingestellt? Worin bestehen die Vorbehalte bei den Unternehmen?
Ein Vorbehalt ist sicherlich, dass Ältere nicht mehr so innovativ, nicht mehr auf dem Stand der Technik seien. Grundsätzlich ist es so, es gibt Studien aus der Gerontologie, die das bestätigen, dass ältere Arbeitnehmer von ihrer körperlichen Konstitution her praktisch genauso leistungsfähig sind wie jüngere, zumal es in sehr vielen Berufen nicht mehr auf körperliche Kraft ankommt. Und dort, wo die genannten Einwände vielleicht zu Recht bestehen, ist das fehlende Wissen eine Folgewirkung davon, dass man die älteren Mitarbeiter während ihrer beruflichen Laufbahn nicht ausreichend qualifiziert hat. In diesem Bereich gibt es aber auch gute Beispiele. Da tut sich im Moment Einiges.
Aber was ist mit den älteren Menschen, die Arbeit suchen?
Dort tut sich leider weniger. Experten gehen davon aus, dass sich die Chancen für ältere Menschen, die arbeitslos sind, erst dann verbessern, wenn sich die Arbeitsmarktsituation insgesamt verbessert. Das ist ein sehr schwieriges Feld. Dabei ist es so, dass die Unternehmen, dazu gibt es eine Studie aus Nordrhein-Westfalen, ihre älteren Mitarbeiter sehr für ihre Fähigkeiten und Kompetenzen schätzen, für ihr Know-how, für ihre soziale Kompetenzen, auch für ihre Loyalität – das sind so Kennzeichen für die Qualitäten älterer Mitarbeiter. Und trotzdem sind die gleichen Unternehmer vielfach nicht bereit, ältere Mitarbeiter neu einzustellen.
Ein neues Gesetz wird daran wahrscheinlich auch nicht viel ändern?
Das ist natürlich eine sehr schwierige Frage, inwieweit Gesetze Verhaltensweisen und Denkstrukturen verändern können. Ich denke, das Gesetz ist auch schon deshalb wichtig, weil es die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenkt, die Presse sich dafür interessiert und es auch einmal zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Auf diese Weise kann die Öffentlichkeit für die Problematik sensibilisiert werden. Mittel- und langfristig wird das Gesetz eine positive Wirkung haben und das Denken in den Unternehmen zum Positiven beeinflussen. Ähnlich wie es bei der Gleichstellung von Frauen der Fall war. Dort hat es ja sehr gut funktioniert. In dem Bereich ist viel passiert.
Das Gesetz regelt nicht nur arbeitsrechtliche Fragen, sondern auch zivilrechtliche. Wo werden denn Menschen aufgrund ihres Alters im Alltag diskriminiert?
Es gibt natürlich ein sehr weites Spektrum von Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters. Das fängt im Bereich der Gesundheit und der Gesundheitsleistungen an. Ältere Menschen erhalten häufig nicht die angemessenen Leistungen, weil ihre Leiden als altersbedingt eingestuft werden. Diese Art von Fehldiagnosen kann man als eine Form der Altersdiskriminierung bezeichnen. Sie basiert nicht auf gesetzlichen Regelungen, sondern hier wird sie dadurch hervorgerufen, dass es den Ärzten und anderem medizinischen Fachpersonal an entsprechenden Weiterbildungen, an Qualifikationen im Bereich Geriatrie und Gerontopsychiatrie mangelt.
Eingangs sprachen Sie auch vom Zugang zu Gütern und Dienstleistungen …
Ja, das ist ein Bereich der insbesondere die Versicherungsunternehmen betrifft. Hier gibt es vor allem bei den privaten Krankenversicherungen ganz klare Altersgrenzen. Das heißt, mit Menschen ab 65 oder 70 Jahren werden bestimmte Verträge nicht mehr abgeschlossen. Ein Beispiel sind Zusatzkrankenversicherungen oder, als spezielle Ausprägung, die Auslandskrankenversicherungen. Wir haben eine Untersuchung gemacht und festgestellt, dass nur etwa die Hälfte der Unternehmen älteren Menschen überhaupt noch entsprechende Angebote unterbreitet. Und wenn man solche Zusatzversicherungen abschließen kann, zahlt man als 60- oder 70-Jähriger deutlich höhere Beiträge. Ob dieser Tarifunterschied diskriminierend ist oder nicht, ist schwer zu sagen, weil die Versicherungen ihre Zahlen nicht offen legen. Grundsätzlich akzeptieren wir solche unterschiedlichen Tarife dann, wenn sie aufgrund von Risikokalkulationen errechnet sind. Was wir hingegen nicht akzeptabel finden, ist, dass Menschen ab einem bestimmten Alter komplett von bestimmten Angeboten ausgeschlossen werden.
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen mit Sitz in Bonn ist eine Art Dachverband der verschiedenen Senioren-Verbände in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der älteren Generation gegenüber Politik und Gesellschaft. Ihr Ziel ist es, jedem Menschen im Alter ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Gegründet wurde die BAGSO 1989. Damals taten sich elf Seniorenvereine zusammen. Heute hat die BAGSO über 90 Mitgliedsverbände. In der wachsenden Zahl der Mitglieder sieht BAGSO-Justiziar Guido Klumpp ein erstarkendes Selbstbewusstsein der so genannten dritten Generation. |
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Allgemeines Gleichstellungsgesetz
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, das in Deutschland Jahre lang unter dem Titel "Anti-Diskriminierungsgesetz" diskutiert worden ist, trat am 18. August 2006 in Kraft. Deutschland setzt mit diesem Gesetz Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht um, nach denen Personen aufgrund ihres Geschlechts, einer Behinderung, ihrer Nationalität, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität nicht diskriminiert werden dürfen. Neben arbeitsrechtlichen Belangen regelt das Gesetz auch Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, insbesondere Verträge mit Dienstleistern. |
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August 2006







