Soziales in Deutschland

Einer für alle, alle für einen? Europas Solidarsysteme stehen vor großen Herausforderungen

Gewerkschaftsveranstaltung in Berlin-Mitte., 
Copyright: picture-alliance/ZB/Foto: Arno BurgiDas deutsche Sozialsystem ist wie alle europäischen Sozialsysteme auf dem Prinzip der Solidarität aufgebaut. Viele zahlen ein, viele bekommen etwas heraus.

So gilt als selbstverständlich, dass jeder Bürger Anspruch auf eine Alters- oder Unfallrente haben muss. Wer krank wird, hat ohne Rücksicht auf seinen Geldbeutel das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung. Doch nicht nur in Deutschland, überall werden die Mittel knapper: Je weniger Junge in die Rentenkassen einzahlen, desto weniger Geld ist für die Alten von morgen da. Dabei werden die Menschen wesentlich älter als früher und sie beziehen länger Rente. Eine alternde Bevölkerung nimmt außerdem die ärztliche Versorgung stärker in Anspruch. Also steigen die Behandlungskosten und die Krankenkassen werden stärker belastet. Ein Teufelskreis?

Basisversorgung über das Solidarprinzip

Copyright: www.adpic.deEuropa hat seine Gesundheits- und Rentensysteme im Wesentlichen auf zwei Modellen aufgebaut: dem Modell, das sich über die allgemeine Besteuerung finanziert (Beveridge-System) und dem Modell, das sich auf die Sozialabgaben stützt (Bismarcksches System). Dänemark, Griechenland, Spanien, Irland, Island, Italien, Norwegen, Portugal, Finnland, Schweden und Großbritannien ordnen sich dem erstgenannten System zu. Das Bismarcksche Modell gilt unter anderem in Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz.

Beide Systeme gehen von einer Pflichtmitgliedschaft aus, die entweder an den Arbeitsplatz oder den Wohnsitz gebunden ist. Der Versicherte zahlt Steuern, die in Skandinavien zum Beispiel ziemlich hoch ausfallen. Oder er bekommt – wie in Deutschland – den Beitrag direkt von seinem Lohn abgezogen. In den meisten Fällen zahlt dann der Arbeitgeber mit ein. Beide Systeme gründen sich auf das Solidarprinzip. Der Staat greift regulierend ein, er überwacht das System, balanciert aus, wenn es in Schieflage gerät, und übernimmt zu einem großen Teil auch die Verwaltungskosten. Doch beide Systeme haben Nachteile: Beitragssysteme, die über wohnortbezogene Steuereinnahmen gedeckt sind, decken meist nur eine für alle gleiche Grundrente ab, die der Einzelne durch zusätzliche Rentensparsysteme aufstocken muss. Beitragssysteme, die von der Lohnentwicklung und der Beschäftigungsquote abhängig sind, sind anfällig für Wirtschaftskrisen. Zudem belasten sie die Arbeitskosten und setzen voraus, dass die Beitragszahler möglichst kontinuierlich und lebenslang arbeiten. Das ist heute nur in den wenigsten Fällen möglich: Jobwechsel, Teilzeitarbeit, befristete Verträge gehören zum Alltag.

Finanzierungsquellen

Grafik „Junge Renter“, 
Copyright: picture-alliance/dpa-infografikWie lassen sich die Sozialsysteme angesichts der veränderten Daten erhalten? Überall in Europa scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass neben die traditionellen Absicherungen private, halb-staatliche oder leistungsbezogene Vorsorge treten muss. In Deutschland experimentieren die Sozialpolitiker mit Betriebsrenten, mit staatlich geförderten Rentensparmodellen (Riester-Rente) oder mit der Absicherung über Fonds.

Gerade in der Frage der Altersvorsorge lässt sich feststellen, dass sich die EU-Staaten immer mehr annähern. So stieg nach Angaben der Versicherungswirtschaft das tatsächliche Alter, in dem ein EU-Bürger durchschnittlich in Rente geht, von 60,5 auf 61 Jahre im Jahre 2007 an. An der Spitze liegen dabei Irland (64,1) und Schweden (63,7 Jahre) sowie Deutschland (63,1 Jahre) und Großbritannien (62,6 Jahre), während man in Frankreich oder Italien meist nicht bis zum 60. Lebensjahr mit der Rente wartet. Auch die private Vorsorge legt EU-weit zu. Zwischen 2006 und 2007 ist die Zahl der Arbeitnehmer in der EU, die eine private Altersvorsorge abgeschlossen haben, von 40,2 auf 41,9 Prozent angestiegen.

Was zur Entlastung der Kassen beiträgt, ist die Tatsache, dass auch mehr und mehr Bürger über 55 beschäftigt bleiben. Auch das ist ein Trend, der EU-weit anhält. Waren im Jahre 2000 im Schnitt nur 36,8 Prozent in dieser Altersgruppe noch in Arbeit, so stieg der Prozentsatz auf 44,7 Prozent im vergangenen Jahr. In Schweden arbeiten fast 70 Prozent der Älteren noch regulär, in Dänemark noch knapp über 60 Prozent, in Deutschland 48,5, aber in Frankreich nur knapp über40 Prozent.

Das Flexicurity-Konzept

Doch auch wenn die Risiken und Probleme vielfältig und komplex sind, längst haben die Mitgliedstaaten erkannt, dass sie bei den Lösungsansätzen voneinander lernen können. Die Sozialpolitiker tauschen ihre Strategien aus, sie lernen von „best practice“-Modellen, sie studieren die Lösungsansätze der anderen und überlegen, ob sie sie übernehmen können. Mit dem Flexicurity-Konzept – einer Komposition aus „Flexibility“ und „Security“ – hat die EU-Kommission eine Vorlage geliefert, die aus Arbeitnehmersicht auf den sich wandelnden Arbeitsmärkten beides möglich machen soll: die Flexibilität, sich auf neue Herausforderungen einzustellen, und die Sicherheit, dabei auf sozialen Schutz nicht verzichten zu müssen. Das programmatische Ziel ist klar, die Ausgestaltung der konkreten Rahmenbedingungen liegt in der Hand der Sozialpartner. Dabei dürfen gewisse Standards nicht unterschritten werden. So ist bei allen Modellen und Berechnungen unstrittig, dass es weiter eine öffentliche Grundversorgung bei der Rente, der Krankenversicherung und der Arbeitslosenhilfe geben muss, auch wenn die Vorstellungen zwischen einem Staat, der sich möglichst wenig einmischt (wie in Großbritannien) und einem Staat, der seine Fürsorgepflicht ernst nimmt (wie in Skandinavien) stark differieren.
Volker Thomas
ist freier Journalist in Berlin und leitet eine Agentur für Text und Gestaltung.
www.thomas-ppr.de

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März 2009

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