Gender Budgeting und die Gleichberechtigung der Frau

Frauen verdienen in Deutschland noch immer weniger als Männer. Das Gender Budgeting soll helfen, indem es bei der Verteilung öffentlicher Gelder sensibel auf die spezifische gesellschaftliche Situation reagiert.
Artikel 3, Absatz 2 des Deutschen Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Diesem Anspruch hinkt die Realität allerdings bis heute hinterher. Denn woran lässt sich der tatsächliche Stand der Gleichberechtigung von Mann und Frau in einer kapitalistischen Gesellschaftsordnung besser ablesen, als an den gezahlten Stundenlöhnen?
Anspruch? Wirklichkeit!
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Universität Konstanz haben in einer Studie festgestellt, dass sich die Lohnschere zwischen Männern und Frauen weiter geöffnet hat; in den Jahren von 1996 bis 2006 ist der Abstand in den Stundenlöhnen von 21 auf 22 Prozent weiter angewachsen. Besonders dramatisch sind die Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Im Osten verdienen die Frauen durchschnittlich nur sechs Prozent weniger als die Männer, im Westen sind es dagegen 24 Prozent weniger.
Für dieses Auseinanderklaffen der Einkommensschere, für das Deutschland im europäischen Vergleich unrühmlicher Spitzenreiter ist, macht das IAB vor allem das Wachsen des Niedriglohnsektors verantwortlich – in dem Frauen überproportional beschäftigt seien. Zudem seien es noch immer die Frauen, die in Deutschland die Hauptlast der sogenannten Familienarbeit leisten. Im Regelfall sind sie es, die für die Erziehung der Kinder ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen. Dies beklagt auch Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die darauf hinweist, dass nur etwa 30 Prozent der Mütter mit Kindern unter drei Jahren erwerbstätig seien, jedoch 85 Prozent der Väter. Und schließlich, so das IAB, spiele auch die Berufswahl eine Rolle: Frauen seien in den besser bezahlten Branchen seltener anzutreffen als Männer; zudem würden typische Frauenberufe schlechter bezahlt als typische Männerberufe.
Gender Budgeting?
Auf diese Situation reagiert das Gender Budgeting (GB). Das englische Wort „Gender“ steht dabei für Geschlechterkonstruktionen und verweist darauf, dass gesellschaftliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen gemacht werden – auch bei der Verteilung öffentlicher Mittel. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich die Einsicht, dass die Verteilung des Haushalts in Zahlen gegossene Politik ist und als solche unmittelbaren Einfluss auf die Gleichstellung von Mann und Frau hat.
Ein Beispiel: Der öffentliche Nahverkehr ist ein stark geschlechtergeprägter Bereich. Es sind die Männer, die Autos besitzen; die Frauen aber müssen die längeren Wege zurücklegen. Dafür sind sie auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Die Frage, ob eine Kommune oder der Bund mehr Geld in den Straßenbau oder den Ausbau des Nahverkehrs investiert, benachteiligt die eine oder die andere Geschlechtergruppe.
Von der Idee zur Politik
Das GB ist eine Komponente der Strategie des Gender-Mainstreamings: Die Politik sieht die Gleichstellung von Mann und Frau als Querschnittsaufgabe an, die nicht nur in einem Frauenministerium bewerkstelligt wird, sondern in alle Politikressorts Eingang findet. Gender Budgeting überträgt dieses Konzept auf die Haushalts- und Finanzpolitik. Diese Politikstrategie wurde bereits 1995 auf der Weltfrauenkonferenz in Peking beschlossen. Die Staaten der EU haben sich 1999 in den Amsterdamer Verträgen dazu verpflichtet, diese Strategie auch umzusetzen. In den Jahren 2003 und 2004 haben einzelne deutsche Kommunen, darunter München und Berlin, mit der Umsetzung begonnen.
In München beispielsweise wurden die Bereiche Gründerförderung, Arbeitsmarktmaßnahmen und Tourismus auf ihre Geschlechterdifferenz hin untersucht: Haben Männer und Frauen gleiche Zugangsbedingungen, kommt eine Geschlechtergruppe häufiger oder leichter in den Genuss bestimmter Förderungen? Johanna Zebisch vom Sozialwissenschaftlichen Institut München (SIM) erläutert die Ergebnisse: So habe sich im Bereich der Existenzgründungsförderung gezeigt, dass der Frauenanteil hier bei 39 Prozent liege. Das sei zwar bereits relativ hoch, „eine faktische Gleichstellung ist aber noch nicht erreicht“. Diese Ergebnisse erlauben nun einen, im Sinne des GB zielgenauen und, wie Zebisch betont, sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel.
Wenn’s hilft?!
Die entscheidende Frage aber ist: Hilft es? Österreich hat hierzu bereits erste Ergebnisse vorliegen. In der Alpenrepublik hatte eine geschlechterspezifische Studie ergeben, dass Frauen signifikant seltener als Männer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnahmen. Die Konsequenz: Frauen fanden keine oder nur eine prekäre Teilzeitanstellung. Männer dagegen konnten unmittelbar von den Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik profitieren. Im Rahmen des GB wurde darauf reagiert; heute gehen 50 Prozent der fraglichen Mittel an Frauen.
Mit durchaus bemerkenswertem Erfolg. Frauen werden deutlich seltener in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt und finden aufgrund ihrer besseren Qualifikation leichter feste Jobs. Was sich durch zusätzliche Steuereinnahmen auch für den Staat rechnet. „Das ist letztlich nachhaltige und effiziente Arbeitsmarktpolitik“, urteilt die Berliner Gender-Expertin Regina Frey in einem Beitrag der taz. Zudem ist es ein ebenso gutes wie anschauliches Beispiel für praktiziertes Gender Budgeting.
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Literatur: Nadja Bergmann et al.: Regina Frey: Friedrich Ebert Stiftung (Hg.): Ruperta Lichtenecker und Gudrun Salmhofer (Hg.): |
Dr. Andreas M. Bock
ist Politikwissenschaftler und Journalist. Er unterrichtet an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der Universität Augsburg, der Universität der Bundeswehr München und der Hochschule München.
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August 2009
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