Der lange Weg zu einem deutschen Bibliothekgesetz

Claudia Lux fordert seit langem ein Gesetz, das auch in Deutschland die prinzipielle Notwendigkeit von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken festschreibt. Wir haben mit der designierten Präsidentin des Weltverbandes der Bibliotheken über Chancen für ein deutsches Bibliotheksgesetz gesprochen.
Alle Länder der Europäischen Union, deren Bibliothekswesen als vorbildlich gilt, haben ein Bibliotheksgesetz. Gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Qualität der Bibliotheksarbeit und der Gesetzeslage?
Ja, den gibt es auf jeden Fall. Die Gesetzeslage lässt den Politikern dann nämlich keine Wahl: Sie müssen sich mit Bibliotheken auseinandersetzen und sie fördern. Wenn es ein solches Gesetz nicht gibt und der Unterhalt von Bibliotheken eine freiwillige Aufgabe für den Staat ist, dann besteht die Gefahr, dass Politiker – je nach persönlicher Vorliebe – die Mittel aus diesem Bereich abziehen und vielleicht eher in Tanz oder Musik investieren. Eine gesetzliche Regelung sichert den Bürgern die Dienstleistungen der Bibliothek.
Was sind die Inhalte der Bibliotheksgesetze in anderen Ländern?
Es gibt unterschiedliche Ausprägungen. Einige Gesetze beinhalten ganz konkrete Standards. Dann ist zum Beispiel vorgeschrieben, ab wie vielen Einwohnern ein Ort eine öffentliche Bibliothek haben muss. Oder es wird festgelegt, dass in Bibliotheken kostenlose Internetzugänge zur Verfügung stehen müssen. Zum Teil steht in solchen Gesetzen auch, wie viel Personal eine Bibliothek haben muss und wie viel Geld für Neuerwerbungen vorgesehen sein soll.
In anderen Ländern gibt es dann sehr allgemein gehaltene Gesetze. Dort steht dann etwa nur, dass jede Gemeinde eine öffentliche Bibliothek haben soll. Doch das reicht unseren Kollegen oft nicht aus, weil sie das nicht davor schützt, dass ihr Erwerbungsetat gestrichen wird.
Großbritannien hat bereits im Jahr 1850 sein erstes Bibliotheksgesetz verabschiedet. Warum gab es in Deutschland nie ein solches Gesetz?
In Deutschland war wohl – auch durch die ganze Kleinstaaterei, die wir ja lange hatten – die Struktur der Gemeinden stärker ausgeprägt. So hat man nie auf der zentralen Ebene über ein Gesetz nachgedacht. Seit der starken Festlegung auf den Föderalismus nach dem Zweiten Weltkrieg wollte man erst recht keine zentralen Vorschriften im Kulturbereich vorgeben. Das ist ja auch heute noch ein Diskussionspunkt.
Zudem gab es in England schon vor dem Gesetz ein starkes Bewusstsein für die Bibliothek als Teil der Erziehung und der Bildung des Menschen. Das hatten wir in Deutschland in dieser Weise nie.
Was ist aus Ihrer Sicht das Wichtigste, was ein solches Gesetz leisten kann?
Das Wichtigste ist für mich, dass man damit die Forderungen der Bibliotheken politisch auf eine andere Basis stellt. Mit einem solchen Gesetz geht eine Verpflichtung einher. Bei knappen Kassen kann der Staat dann keine Bibliotheken mehr schließen, so wie das in den letzten Jahren passiert ist.
Welche Inhalte würden Sie sich für ein Bibliotheksgesetz in Deutschland wünschen?
Ich würde mir vor allem Dingen wünschen, dass es auch auf Bundesebene ein Gesetz gibt, das die prinzipielle Notwendigkeit von wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken festschreibt. Das ist vielleicht eher ein Traum, da die öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken meist im Kultur- oder Bildungsbereich angesiedelt sind, obwohl sie ja auch für die Wirtschaft, den Städtebau, die Technik etc. Dienstleistungen bieten. Doch für Kultur und Bildung sind die Bundesländer zuständig. Wir werden also wohl nur Landesgesetze haben, die sich dann vielleicht voneinander unterscheiden.
Jedenfalls hoffe ich, dass die Gesetze dann auch einige Standards vorschreiben, allerdings dürfen sie auch nicht zu starr zu sein. Sie sollten die möglichen technologischen und praktischen Entwicklungen der Zukunft mitberücksichtigen. Es sollte darin festgeschrieben sein, dass jeder einen Anspruch auf die Nutzung einer Bibliothek und den freien Zugang zu Informationen hat.
Löst ein Gesetz in jeder Hinsicht die Probleme, mit denen die Bibliotheken in Deutschland zu kämpfen haben?
Nein, natürlich nicht. Nichts löst die täglichen Probleme, außer dass man selber darum kämpft. Auch mit einem Gesetz wird sich niemand zurücklehnen können. Es wird weiterhin Anstrengungen kosten, dass ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit wir unsere Serviceleistungen für den Bürger anbieten können.
In einigen Bundesländern – zum Beispiel Thüringen, Rheinland-Pfalz oder Hessen –gibt es Initiativen, Bibliotheksgesetze auf den Weg zu bringen. Wie würden Sie den Stand der Dinge beschreiben?
Im Moment kümmern sich vor allem die Oppositionsparteien um die Gesetze – vielleicht um sich positiv darzustellen. Ich denke, wir brauchen einen langen Atmen und sollten die Entwicklung vorsichtig betreiben. Wenn ein Land vorprescht, sollte man schauen, welche Parteien das Land regieren und ob es möglich ist, Verbindungen mit Regierungsparteien im Bund und anderen Ländern zu schaffen. Wir müssen die wichtigen Parteien in den Ländern für das Gesetz gewinnen.
Entscheidend ist jedoch im Moment nicht, dass das schnell funktioniert, sondern dass eine öffentliche Diskussion über die Bibliotheken und ihre Rolle in unserer Gesellschaft in Gang kommt. Der Weg hin zu einem Gesetz muss genutzt werden, um die Rolle der Bibliotheken in unserer Gesellschaft stärker zu thematisieren und um so politisch den Boden für eine langfristige Förderung von Bibliotheken zu bereiten.
Welche Bedeutung haben Initiativen für ein europäisches Bibliotheksgesetz?
Die Mehrheit der Länder der Europäischen Union hat ein Bibliotheksgesetz. Vor allem die neuen Partner haben ein solches Gesetz und wir hoffen, dass das einen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung hat. Deutschland sollte zusehen, dass es dabei eine unterstützende Rolle spielt.
Wird es – Ihrer Einschätzung nach – in Deutschland in naher Zukunft eine gesetzliche Regelung geben?
Ja, ich glaube schon. Wir haben auf vielen Ebenen dafür gearbeitet. Ich denke, uns ist es bei einzelnen Kultur- und Bildungspolitikern, aber auch in der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" gelungen, die Notwendigkeit von Bibliotheken deutlich zu machen. Gleichzeitig haben wir gezeigt, dass man sich in vielen Bereichen – statt neue Einrichtungen zu gründen – stärker der Bibliotheken bedienen kann, die wirklich eine gute Arbeit leisten. Ich hoffe, dass diese Aktivitäten in absehbarer Zeit dazu führen, dass auch wir – unter Umständen eben auf Länderebene – eine gesetzliche Regelung bekommen.
| Zur Person
Prof. Dr. Claudia Lux, geb. 1950, ist Generaldirektorin der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin, die im Oktober 1995 aus den Häusern Amerika-Gedenkbibliothek und Berliner Stadtbibliothek gegründet wurde. Sie war von 2003 bis 2007 Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes. Seit 2006 ist sie Honorarprofessorin am Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Sommer 2007 wird sie für zwei Jahre die Präsidentschaft des Weltverbandes der Bibliotheken (IFLA) übernehmen. |
Sie arbeitet als freie Publizistin in Bonn.
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Juli 2007











