Der Friedensprozess in Kolumbien

Bilanz der Diskussion über das kolumbianische Opfergesetz, 2007 – 2009 Gruppe „Erinnerung, Geschichte und gesellschaftlicher Wandel“

Mit der Verkündung des Gesetzes 975, “Gerechtigkeit und Frieden”, wurde der Versuch unternommen, im Kontext der politischen Agenda Kolumbiens, die in den vergangenen Jahren durch ein ungewöhnliches Interesse an den Opfern und Tätern des bewaffneten Konflikts gekennzeichnet war, Fortschritte hinsichtlich der Opferrechte zu erzielen. Angesichts der Verhandlungen und den von der Regierung und ihren Vertretern mit den Anführern der paramilitärischen Organisationen getroffenen Vereinbarungen wurde jedoch die Ausarbeitung einer Rechtsgrundlage notwendig, um der veränderten politischen Lage Rechnung zu tragen.

Aus diesem Grund begann Mitte 2007 nach einigen akademischen Debatten sowie mehreren Veranstaltungen der Nationalen Entschädigungs- und Versöhnungskommission (Comisión Nacional de Reparación y Reconciliación, CNRR), zu denen internationale Experten für Fragen des Umgangs mit post-konfliktiven Situationen und Übergangsjustiz in unterschiedlichen Ländern eingeladen waren, eine politische Debatte zum Thema. Einer der Spezialisten, der Peruaner Javier Ciurlizza, erklärt, warum die Ausarbeitung eines Opfergesetzes notwendig ist, das allen Betroffenen des bewaffneten Konflikts in Kolumbien gerecht wird und im Sinne einer partei-übergreifenden nationalen Politik die Überwindung des Konflikts sicherstellt.

In einem von der Zeitschrift Semana unter der Überschrift “Das Opfergesetz ist willkommen” veröffentlichten Beitrag vom Mittwoch, dem 25. Juni 2008 heibt es: “Die Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung der unterschiedlichen Aspekte der Opferbetreuung und -entschädigung durch den Senat der Republik ist ein enormer Erfolg bei der Suche nach einer Balance zwischen dem Staat, der seine Verantwortung gegenüber den Opfern und der Gesellschaft anerkennt, und der Bereitstellung der erforderlichen Mittel, damit die eingeleiteten Programme nicht als humanitäre Hilfe oder einfache Sozialleistungen missverstanden werden. Es ist keineswegs nebensächlich, dass das Gesetzesvorhaben auf die überwiegend ethisch-politischen Grundlagen der Entschädigungen eingeht. Ausgehend von dieser Anerkennung können die Staaten kohärent die Agenda abarbeiten, die durch Vergewaltigungen, Verbrechen und Grausamkeiten vorgegeben ist.

Die Opfer können nicht danach unterschieden werden, wer auf sie geschossen oder sie getötet hat. Ernesto Sábato hat einmal auf die Frage, ob die Opfer der Untergrundbewegungen in Argentinien ebenfalls entschädigt werden sollten, gesagt: “Im Grab sind alle Toten gleich, die Erde vereint sie, und es ist lachhaft anzunehmen, dass ein Gesetz einen Unterschied zwischen dem Schmerz ihrer Angehörigen treffen könnte”. Eine Unterscheidung danach, von wem eine Tat begangen wurde, ist aus ethischen und politischen Gründen nicht ratsam.

Das Abgeordnetenhaus Kolumbiens steht ab dem 20. Juli vor einer grobartigen und in der Sache wesentlichen Aufgabe. Es muss die unbestrittenen Fortschritte in dem vom Senat verabschiedeten Gesetz beibehalten, gleichzeitig jedoch mehrere Aspekte verbessern. Dazu gehört, dass es dringend notwendig ist, die Einrichtung eines integral angelegten Verwaltungsprogramms in das Gesetz aufzunehmen, das die vom Staat unternommenen Anstrengungen im Sinne der Befriedigung der Opferrechte bündelt, nicht umgekehrt. Die Abgeordneten könnten bei der Frage der an den Bedürfnissen der Opfer orientierten Gesundheitspolitik durchaus noch weiter gehen, vor allem bei der Betreuung der durch die Gewalt verursachten gewaltigen Traumata”.

Anfang 2008 fand die parlamentarische Diskussion über die Ausrichtung dieses Gesetzes hinsichtlich der Opferentschädigung durch den Staat in einem politisch aufgewühlten Klima statt. Der gesamte Diskussionsverlauf war eindeutig durch eine Politisierung der Interpretation des Konflikts und demzufolge auch der vorgelegten Fassung des Gesetzes bestimmt. Hervorzuheben ist die Beteiligung und das Gewicht der Menschenrechts- und Opferbewegungen, die sich für die Berücksichtigung der Opfer der staatlichen Sicherheitskräfte, vor allem der sogenannten “Falsos Positivos” [1] eingesetzt haben. Deren Anerkennung wird seitens des Staates mit der Begründung verweigert, sein Vorgehen würde damit dem der auberhalb des Gesetzes operierenden Gruppen gleichgestellt.

Aus diesem Grund standen Ende 2008 zwei unterschiedliche Vorlagen des Opfergesetzes zur Debatte. Die erste wurde vom Vertreter der Liberalen Partei Kolumbiens, Guillermo Rivera, vorgelegt und von mehreren kolumbianischen Bewegungen zur Verteidigung der Opfer und der Menschenrechte unterstützt und erkennt die verschiedenen Gruppen von Opfern der Guerrilla, der paramilitärischen Kräfte und der staatlichen Sicherheitskräfte an.

Nach der Weigerung des Innenministers, über die Gesetzesvorlage des Abgeordneten Rivera zu beraten, beschloss die Regierung, die Vorlage abzulehnen und stattdessen einen von den konservativen Abgeordneten Jorge Humberto Mantilla und Fernando Peña Entwurf zu unterstützen, in dem die Opfer staatlicher Gewalt nicht anerkannt sind. Dazu ist zu sagen, dass die zuletzt genannten Parlamentarier Vertreter von parteipolitischen Koalitionen sind, gegen die wegen des Verdachts auf Kontakte zu paramilitärischen Gruppen ermittelt wird. Deshalb erkennen sie lediglich die der Guerrilla zum Opfer gefallenen Personen als Opfer an.

Die Regierung vertritt darüberhinaus eine ausschlieblich auf die wirtschaftliche Unterstützung begrenzte Auslegung des Opfergesetzes. Eine auf den wirtschaftlichen Aspekt beschränkte Auslegung trägt jedoch den Eigenheiten der Konfliktbeteiligten nicht Rechnung. Auf Anfrage von Semana erklärt die Koordinatorin des Bereichs Entschädigungen des Internationalen Zentrums für Übergangsjustiz (International Centre for Transitional Justice, ICTJ), Catalina Díaz, hierzu: “Der Staat begreift die Entschädigungen nicht als einen Akt der Gerechtigkeit. Er verwechselt Entschädigung mit humanitärer Hilfe. Er nimmt die Ergebnisse der Opferaussagen und den Unterschied zwischen Wiedereinsetzung und Solidarität nicht zur Kenntnis”.[2]

Eine weitere Regierungsstrategie ist die Verdrängung des Themas von der parlamentarischen Tagesordnung durch die Konzentration auf politische Reformen mit dem Ziel, den Wechsel zwischen den politischen Gruppen zu erleichtern und so den Weg für die Wiederwahl von Präsident Álvaro Uribe zu öffnen.

In dieser Legislaturperiode ist das Thema jedoch in den Hintergrund getreten. Die Aufmerksamkeit der Kongressmitglieder war auf die Politik- und Justizreform und zuletzt auf das Referendum konzentriert, obwohl die Diskussion dieser Gesetzesvorhaben noch gar nicht begonnen hat.[3]

Von Ende 2008 bis Mitte 2009 stand die Debatte um das Gesetz im Zeichen der durchgängigen Ablehnung der vorgelegten Gesetzesendfassung durch die Opfer- und Menschenrechtsorganisationen, weil im Falle seiner Annahme die Opfer der staatlichen Sicherheitskräfte und sogar der paramilitärischen Kräfte ihren Anspruch auf Vertretung verloren hätten. Nach der Wiederaufnahme der Diskussion im Juni 2009 wurde das Gesetz schlieblich abgelehnt, was zu Protesten seitens der Opferbewegung und mehrerer internationaler Organisationen führte.[4]

Organisationen wie etwa MOVICE (Movimiento de victimas de crímenes de Estado / Bewegung der Opfer von staatlichen Verbrechen), die vorschlugen, ein Referendum abzuhalten oder so viele Anträge und Vorlagen einzubringen wie für die Verabschiedung eines umfassenden, integrierten Opfergesetzes erforderlich, beteiligen sich seit dem zweiten Halbjahr 2008 an den vom Kongress durchgeführten Anhörungen. Ihr Ziel ist es, durch eine durchdachte Argumentation die für eine Einarbeitung ihrer Vorschläge in das Gesetz notwendige Diskussion in Gang zu setzen, was jedoch bisher nicht gelungen ist.

Aus dem Spanischen von Dieter Schonebohm

[1] Von Angehörigen der kolumbianischen Streitkräfte an mehreren Orten aus Elendsvierteln entführte und anschliebend ermordete Jugendliche ohne Guerrilla-Kontakt, die als im Gefecht getötete Guerrilla-Kämpfer hingestellt wurden, um eine scheinbar erfolgreiche Armeestrategie vorzutäuschen und auberdem die ausgesetzte Belohnung zu kassieren (Anm. des Übersetzers)
[2]
Ley de víctimas: ¿para las víctimas o para el gobierno? SEMANA , Dienstag, 7. Oktober 2008
[3]
La Ley de víctimas está empolvándose en el Congreso. SEMANA, Mittwoch, 1. Oktober 2008
[4]
“Por el Reconocimiento de Todas las Victimas” – Aparte Ley de Victimas. Webseite des ICTJ – Kolumbien http://www.ictjcolombia.org/old/informativoFeb09/03_reparacion.html