Bildungsprämie - Staatliche Förderung für Ihre Weiterbildung

############################################
Wichtiger Hinweis:
Mit Stichtag 15. Juli 2011 kann der Eigenanteil nicht mehr von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden. Es werden nur noch Prämiengutscheine abgerechnet, bei denen der Eigenanteil den Begünstigten selbst in Rechnung gestellt wird. Der Stichtag bezieht sich auf das Datum der Beratung und damit der Ausstellung der Prämiengutscheine.
############################################
Den Prämiengutschein erhalten Sie bei einer Beratungsstelle, die Sie zielgerichtet unterstützt. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter:
Sie erhalten einen Prämiengutschein, wenn Sie
- erwerbstätig sind
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. € 25.600 (Einzelperson) haben
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. € 51.600 (gemeinsam veranlagt) haben
- bis zu 50% der Weiterbildungskosten
- maximal jedoch eine Förderprämie von € 500
Sie finden uns an
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildungs und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


























