
Das Übersetzungsförderungsprogramm des Goethe-Instituts soll einem nicht deutschsprachigen Leserkreis wichtige wissenschaftliche Beiträge, anspruchsvolle belletristische Werke und Kinder- und Jugendliteratur zugänglich machen. Das Programm dient kulturpolitischen Zielen und ist ein wichtiges Instrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Die Anträge für Übersetzungsförderung bitte beim Goethe-Institut Finnland einreichen.
Ihre Bewerbung wird einem unabhängigem Ausschuss vorgelegt, der viermal pro Jahr tagt. Goethe-Institut nimmt Ihre Bewerbungen laufend entgegen. Sie werden dann in der nächstfolgenden Sitzung behandelt.- Januar: Belletristik sowie Kinder- und Jugendbücher
- April: Belletristik, Kinder- und Jugendbücher sowie Sachbücher und wissenschaftliche Werke
- Juli: Belletristik sowie Kinder- und Jugendbücher
- Oktober: Belletristik, Kinder- und Jugendbücher sowie Sachbücher und wissenschaftliche Werke
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die weniger als vier Wochen vor den Sitzungen in München eintreffen, in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können. Entsprechend muss die Bewerbung mindestens 1,5 Monate vorher im Goethe-Institut Finnland eingereicht werden.
Für wissenschaftliche Werke gelten längere Einreichfristen, da für diese ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt wird. Um Ihre Bewerbung in der April-Sitzung behandeln zu können, sollten die Unterlagen bis zum 15. Januar im Goethe-Institut vorliegen, für die Oktober-Sitzung bis zum 15. Juli
Weitere Informationen zu Förderbedingungen und Anträgen
Geförderte Übersetzungen
Ansprechpartner am Goethe-Institut Helsinki:

Leena Reimavuo Informationsmanagerin, Verwaltungsleiterin
Tel. + 358 9 68035515
Fax + 358 9 604377
leena.reimavuo@helsinki.goethe.org








