Übersetzungsförderung

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Das Förderprogramm des Goethe-Instituts „Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache“ unterstützt die Publikation von Büchern deutscher Autoren in eine andere Sprache. Einem nicht deutschsprachigen Leserkreis sollen damit wichtige wissenschaftliche Beiträge, anspruchsvolle belletristische Werke und Kinder- und Jugendliteratur sowie ausgesuchte Sachbücher zugänglich gemacht werden. Das Programm dient kulturpolitischen Zielen und ist ein wichtiges Steuerungsinstrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Im Falle einer Bewilligung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Druck- oder Redaktionskosten ist nicht vorgesehen.

Ansprechpartner im Vereinigten Königreich:


Jens Boyer
Goethe-Institut London
Leiter der Informationsarbeit und des Übersetzungsprogramm
Tel: +44 20 75964020
jens.boyer@london.goethe.org

Voraussetzung

Berechtigt zur Bewerbung sind ausschließlich die ausländischen Verlage.

Prioritär gefördert werden Werke zu folgenden Themenfeldern:

  • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft
  • aktuelle globale und regionale Fragestellungen
  • die kulturelle Dimension des Europäischen Einigungsprozesses
  • die jüngere deutsche Geschichte
  • und herausragende Werke deutscher Gegenwartsliteratur
Berücksichtigung finden auch
  • klassische deutsche Literatur
  • zeitgenössische Dramatik
  • qualitätvolle Kinder- und Jugendliteratur

Bewerbungsprozess

Bewerbungen aus dem Vereinigten Königreich werden im Goethe-Institut London eingereicht und entschieden. Im Falle einer Bewilligung leiten wir die Unterlagen mit einer Stellungnahme an die Zentrale des Goethe-Instituts in München weiter. Dort legt ein Ausschuss die Höhe der Fördersumme fest. Im Falle einer Ablehnung informieren wir Sie direkt.

Bewerbungstermine:

Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:
  • Ende Januar: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch
  • Ende April: alle Fachrichtungen
  • Ende Juli: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch
  • Ende Oktober: alle Fachrichtungen
Wir nehmen Ihre Bewerbungen laufend entgegen. Sie werden dann in der nächstfolgenden Sitzung behandelt. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die weniger als vier Wochen vor den Sitzungen eintreffen, in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können.

Für wissenschaftliche Werke gelten längere Einreichfristen, da für diese ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt wird. Um Ihre Bewerbung in der April-Sitzung behandeln zu können, sollten die Unterlagen bis zum 31. Januar in der Zentrale des Goethe-Instituts vorliegen, für die Oktober-Sitzung bis zum 31. Juli. Bitte wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an uns, damit wir die Fristen einhalten können.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
  • das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular
  • rechtsgültiger Lizenzvertrag
  • rechtsgültiger Übersetzervertrag
  • Projektbegründung mit Angaben zur Relevanz des Werkes für das Absatzgebiet, zum Verlagsprogramm und zur Notwendigkeit der finanziellen Förderung
  • zwei Exemplare der deutschen Ausgabe sowie Rezensionen. (Bücher können mit den anderen Unterlagen an das Goethe-Institut London geschickt werden oder können – falls beim britischen Verleger nicht vorhanden - beim deutschen Verlag erbeten und mit Hinweis auf den Antrag in London an die Zentrale des Goethe-Instituts, Bereich 33 Literatur und Übersetzungsförderung, weitergeleitet werden.)
Download: Download SymbolBewerbung um Übersetzungsförderung
( Word-Formular, 208 KB. Bitte herunterladen und ausfüllen)
Links zum Thema

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