
Im Falle einer Bewilligung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Druck- oder Redaktionskosten ist nicht vorgesehen.
Ansprechpartner im Vereinigten Königreich:
Jens Boyer
Goethe-Institut London
Leiter der Informationsarbeit und des Übersetzungsprogramm
Tel: +44 20 75964020
jens.boyer@london.goethe.org
Voraussetzung
Berechtigt zur Bewerbung sind ausschließlich die ausländischen Verlage.Prioritär gefördert werden Werke zu folgenden Themenfeldern:
- Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Zivilgesellschaft
- aktuelle globale und regionale Fragestellungen
- die kulturelle Dimension des Europäischen Einigungsprozesses
- die jüngere deutsche Geschichte
- und herausragende Werke deutscher Gegenwartsliteratur
- klassische deutsche Literatur
- zeitgenössische Dramatik
- qualitätvolle Kinder- und Jugendliteratur
Bewerbungsprozess
Bewerbungen aus dem Vereinigten Königreich werden im Goethe-Institut London eingereicht und entschieden. Im Falle einer Bewilligung leiten wir die Unterlagen mit einer Stellungnahme an die Zentrale des Goethe-Instituts in München weiter. Dort legt ein Ausschuss die Höhe der Fördersumme fest. Im Falle einer Ablehnung informieren wir Sie direkt.Bewerbungstermine:
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:- Ende Januar: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch
- Ende April: alle Fachrichtungen
- Ende Juli: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch
- Ende Oktober: alle Fachrichtungen
Für wissenschaftliche Werke gelten längere Einreichfristen, da für diese ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt wird. Um Ihre Bewerbung in der April-Sitzung behandeln zu können, sollten die Unterlagen bis zum 31. Januar in der Zentrale des Goethe-Instituts vorliegen, für die Oktober-Sitzung bis zum 31. Juli. Bitte wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an uns, damit wir die Fristen einhalten können.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular
- rechtsgültiger Lizenzvertrag
- rechtsgültiger Übersetzervertrag
- Projektbegründung mit Angaben zur Relevanz des Werkes für das Absatzgebiet, zum Verlagsprogramm und zur Notwendigkeit der finanziellen Förderung
- zwei Exemplare der deutschen Ausgabe sowie Rezensionen. (Bücher können mit den anderen Unterlagen an das Goethe-Institut London geschickt werden oder können – falls beim britischen Verleger nicht vorhanden - beim deutschen Verlag erbeten und mit Hinweis auf den Antrag in London an die Zentrale des Goethe-Instituts, Bereich 33 Literatur und Übersetzungsförderung, weitergeleitet werden.)
( Word-Formular, 208 KB. Bitte herunterladen und ausfüllen)






