Förderprogramm für Verleger

Das Übersetzungsförderungsprogramm des Goethe-Instituts soll einem nicht deutschsprachigen Leserkreis wichtige wissenschaftliche Beiträge, anspruchsvolle belletristische Werke und Kinder- und Jugendliteratur zugänglich machen. Das Programm dient kulturpolitischen Zielen und ist ein wichtiges Instrument der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge beim Goethe-Institut Athen ein. Bitte beachten Sie folgende Fristen:
  • 15.06.2012: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch
  • 15.09.2012: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch, Sachbuch/wissenschaftliche Titel
Das Goethe-Institut nimmt Ihre Bewerbungen laufend entgegen. Sie werden dann in der nächstfolgenden Sitzung behandelt. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die weniger als vier Wochen vor den Sitzungen in München eintreffen, in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können.

Für wissenschaftliche Werke gelten längere Einreichfristen, da für diese ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt wird. Um Ihre Bewerbung in der April-Sitzung behandeln zu können, sollten die Unterlagen bis zum 31. Januar in der Zentrale des Goethe-Instituts vorliegen, für die Oktober-Sitzung bis zum 31. Juli. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf.


Ansprechpartner am Goethe-Institut Athen:
Gerlinde Buck
Leiterin Information und Bibliothek
Tel. +30 210 3661008
Fax +30 210 3636494
buck@athen.goethe.org


Download:
Download SymbolBewerbung um Übersetzungsförderung (DOC, 208 KB)
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