Änderungen des Visumsverfahrens beim Ehegattennachzug

Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für das Visumsverfahren beim Ehegattennachzug geändert.
Im Rahmen des Ehegattennachzuges müssen in Zukunft einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) nachgewiesen werden. Das kann zum Beispiel durch die Sprachprüfung Start Deutsch 1 des Goethe-Instituts geschehen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Über die Prüfung Start Deutsch 1 können Sie sich hier auf unserer Homepage informieren:
Prüfung Start Deutsch 1



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