Open Access – freier Zugang zu Wissen

Urheberrecht: „Je freier Information ist, desto mehr kann damit verdient werden“

Rainer Kuhlen; © Rainer Kuhlen

Rainer Kuhlen; © Rainer KuhlenAlles in allem ist das Anfang 2008 in Kraft getretene neue Urheberrecht für den Informationswissenschaftler Rainer Kuhlen eine Enttäuschung. Vergeblich hatte er sich mit Mitstreitern aus Bildung und Wissenschaft in einer „Göttinger Erklärung“ für einen offeneren Zugang zum wissenschaftlichen Schrifttum stark gemacht. Das neue Recht stärkt aus seiner Sicht vor allem die Verlage – und das langfristig gar nicht mal zu ihrem Nutzen.

Können Sie vorab noch einmal die wesentlichen Errungenschaften der letzten Urheberrechtsnovelle nennen?

Schwierig hier von „Errungenschaften“ zu sprechen. An sich ist es natürlich positiv einzuschätzen, dass zum Beispiel mit § 52b und § 53a zwei neue Schranken eingeführt worden sind, die es im ersten Fall klar stellen, inwieweit Bibliotheken ihre eigenen Bestände auch elektronisch bereitstellen dürfen, und im zweiten Fall, unter welchen Bedingungen der elektronische Dokumentversand erlaubt ist. Dann hört das Positive aber auch schon auf.

Der Zugriff auf Information wird teurer

Deutsche Gesetze © Dot Com - Fotolia.comZiel der Bundesregierung war es, zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein an die moderne Informations- und Medienwelt angepasstes bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht zu schaffen. Dies ist also offenbar nicht gelungen?

Wenn man unter Wirtschaft die Verlagswirtschaft versteht, dann mag das kurzfristig gelungen sein. Die weitere Realwirtschaft, die ja für ihre Innovationen auf laufende Zufuhr neuen Wissens angewiesen ist, wird der Zugriff auf Informationsprodukte schwieriger und teurer. Die Politik setzt weiter in erster Linie auf Verknappung von Information, sei es über Technik oder die Preispolitik. Das ist ganz falscher Heimatschutz. Je freier der Zugriff auf publiziertes Wissen ist – das muss nicht kostenlos bedeuten –, desto höher sind die Innovationschancen auch für die Wirtschaft. Ein starkes Urheberrecht – stark im Sinne der Verwertungsinteressen – schadet nicht nur Bildung und Wissenschaft, sondern auch der Wirtschaft.

Sie haben der Politik ganz öffentlich regulatives Versagen vorgeworfen, mehr noch: eine Stärkung kommerzieller Vermarktungsinteressen ...

Die angesprochenen Schranken sind wegen restriktiver verbindlicher Vorgaben aus der EU-Richtlinie von 2001 aber auch wegen des intensiven Lobbying der Verlagswirtschaft so restriktiv formuliert, dass sie für die Nutzung in Bildung und Wissenschaft so gut wie nutzlos sind. Die Klagen aus den Informationseinrichtungen der produzierenden Wirtschaft werden immer deutlicher. Die bislang mögliche Nutzung über die öffentlich finanzierten Bibliotheken ist für sie schwieriger geworden.

Nur zwei Beispiele: Bibliotheken dürfen ihre erworbenen Werke digitalisieren und bereitstellen, aber der Zugriff darf nur über spezielle Lesegeräte in den Bibliotheken erfolgen und zwar gleichzeitig nur in dem Umfang, wie die Bibliothek das gedruckte Werk in den eigenen Beständen hat. Dazu darf man nicht ausdrucken oder auf einen USB-Stick speichern. Und § 53a spricht den Verlagen quasi ein Monopol für den Handel mit elektronischen Materialien zu. Bibliotheken müssen sich auf klassische Kopien beschränken, es sei denn, sie erwerben von den Verlagen Lizenzen. Die Kosten für die Endnutzer werden dann aber erheblich teurer.

Verschlechterung für Autoren

Copyright; © Magic Art - Fotolia.comWas gäbe es sonst noch gravierendes zu bemängeln?

Es gibt weitere Probleme wie die Reduzierung der Rechte der Autoren an ihren Werken, wenn die Verlage mit neuen Nutzungsarten für die alten Werke auf den Markt treten wollen. Unzureichend ist weiter der § 52a, der im beschränkten Umfang die elektronische Nutzung für Wissenschaft und Bildung erlaubt. Er ist weiter zeitlich begrenzt, aber immerhin noch einmal um weitere vier Jahre bis 2012 verlängert. Ärgerlich für Bildung und Wissenschaft ist weiter der rechtliche Schutz der technischen Schutzmaßnahmen, der die ohnehin unzureichenden Schranken aushebeln kann. Und so könnte man noch lange fortfahren. Aber es geht ja weiter. Spätestens nach der Bundestagswahl soll es einen so genannten „Dritten Korb“ der Urheberrechtsreform geben, der speziell die Anforderungen von Bildung und Wissenschaft berücksichtigen soll.

Was Wissen und seine Verwertung anbelangt, beklagen Sie ein überholtes Eigentumsverständnis. Was stört Sie, und was würden Sie sich wünschen?

Indem die alten, aus der analogen Welt stammenden Modelle geschützt werden, verhindert das Urheberrecht mittelfristig die Entwicklung von Geschäfts- und Organisationsmodellen der Informationswirtschaft, die elektronischen Umgebungen angemessen sind. Dabei ist es ganz deutlich, dass die Zukunft auch der Verlage nur bei Modellen liegt, die das Open-Access-Paradigma anerkennen. Je freier Information ist, desto mehr kann damit verdient werden. Das klingt paradox, wird aber immer mehr auf den Märkten bestätigt, siehe Google etc. Das nennen die Ökonomen „Freeconomics“: Information selber ist frei; verdient wird mit Leistungen, die an die Information angrenzen, zum Beispiel mit Werbung oder Mehrwertleistungen.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Jahrgang 1944, studierte Philosophie, Literaturwissenschaft und Soziologie. Nach einer Postgraduiertenausbildung in Informationswissenschaften übernahm er 1980 ein Lehrstuhl in diesem Fachbereich an der Universität Konstanz, wo er sich primär mit den ethischen, politischen und rechtlichen Aspekten der Fragen beschäftigt: „Wem gehört Wissen, wem gehört Information?“
Roland Detsch
führte das Gespräch. Er arbeitet als Freier Redakteur, Journalist und Autor in Landshut und München.

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März 2009

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