2.1. Nach der Anmeldung wird dem Kursteilnehmer die Reservierung mitgeteilt. Die Reservierung ist nur nach Nachweis der Bezahlung der Kursgebühr mit Bargeld.
2.2. Geht die Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht rechtzeitig ein, verliert der Teilnehmer seinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs. Das Goethe-lnstitut (im Folgenden: GI) behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung der Kursgebühr.
3.1. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise im jeweils aktuellen Kursprospekt des Goethe-Institut sind Vertrags-
bestandteil.
3.2. Wird von dem Kursteilnehmer eine Umbuchung veranlasst (z. B. Änderung des Kurstermins oder Kurswechsel), so wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 1000,- Rs. fällig.
4. Rücktritt
Nach Kursbeginn ist weder eine Rückerstattung der Kursgebühr noch das Ausstellen eines Gutscheins möglich, unabhängig davon, ob Sie den Kurs bereits besucht haben.
4.2 Die Rücktrittserklärung muss schriftlich eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim GI. 5. Kurseinteilung/Klassengröße
5. Teilnehmer werden für die Stufen B2.1 und C1 nur zugelassen, wenn das „Zertifikat Deutsch und das B2 GoetheZertifikat“ abgelegt wurden.
6. Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Einstufungstests im Institut.
6.1 Unsere Kurse haben mindestens 15 und höchstens 25 Teilnehmer. Sollte bei Kursbeginn eine zu geringe Teilnehmerzahl vorliegen, behalten wir uns das Recht vor, diesen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. In diesem Fall bieten wir den Teilnehmern die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die gesamte Kursgebühr zurück zu erhalten. Leider können nur solche Kurse zustande kommen, die bei Ende der Einschreibungsfrist die Mindestteilnehmerzahl aufweisen.
Um zu verhindern, dass ein Kurs abgesagt werden muss, der bei rechtzeitiger Anmeldung von Interessenten zustande gekommen wäre, bitten wir Sie auch in Ihrem eigenen Interesse, sich innerhalb der angegebenen Frist anzumelden.
8 Haftung des Goethe-lnstituts/ Höhere Gewalt
Die Haftung des GI und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. GI haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).









