Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen Prüfungen

1. Allgemeine Informationen über Prüfungen
1.1 Es ist vorzugswürdig, dass die Kandidaten der Prüfungen „Fit in Deutsch 1“, „Fit in Deutsch 2“ das 10. Lebensjahr vollendet haben.
1.2 Es ist vorzugswürdig, dass die Kandidaten der Prüfung „Zertifikat Deutsch für Jugendliche“ das 12. Lebensjahr vollendet haben.
1.3 Es ist vorzugswürdig, dass die Kandidaten der Prüfung „Start Deutsch 1“ , „Start Deutsch 2“, „Zertifikat Deutsch“, „Goethe Zertifikat B2“, Goethe Zertifikat C1“, „Zentrale Oberstufenprüfung“ das 16. Lebensjahr vollendet haben.
1.4 Es ist vorzugswürdig, dass die Kandidaten der Prüfungen „Zertifikat Deutsch für den Beruf“, „Prüfung Wirtschaftsdeutsch International“, „Kleines Deutsches Sprachdiplom“, „Großes Deutsches Sprachdiplom“ das 18. Lebensjahr vollendet haben.
1.5 Die Einschreibung zu der Prüfung erfolgt innerhalb der vorgesehenen und vom Goethe-Institut veröffentlichten Fristen.
1.6 Die Durchführung der Prüfungen von Seiten des Goethe-Instituts ist aufschiebend durch den Umstand bedingt, dass sich innerhalb von 2 Tagen nach dem Fristablauf zur Prüfungseinschreibung, eine Zahl von mindestens 5 Kandidaten eingeschrieben hat. In dem Fall, in dem diese Bedingung nicht eintritt, wird das Goethe-Institut das von den bereits eingeschriebenen Kandidaten Erhaltene zurückerstatten, wobei ausdrücklich jegliche weiteren Forderungen oder Ansprüche der bereits eingeschriebenen Kandidaten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind.
 
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Der für die Prüfung zu leistende Betrag ist bei der Einschreibung zu entrichten. Es werden Barzahlung, Scheck, Bank- oder Kreditkarte akzeptiert.
2.2 Die Kandidaten, die im Moment der Einschreibung zur Prüfung nicht für einen der Kurse des Goethe-Instituts eingeschrieben sind, haben zusätzlich zu dem Prüfungsbetrag eine Einschreibegebühr in Höhe von 30 € für die Prüfungen „Fit in Deutsch 1“, „Fit in Deutsch 2“, Start Deutsch 1“, „Start Deutsch 2“, „Zertifikat Deutsch“, „Zertifikat Deutsch für Jugendliche“, „Zertifikat Deutsch für den Beruf“, „Goethe Zertifikat B 2“, „Goethe Zertifikat C 1“ und 50 € für die Prüfungen „Zentrale Oberstufenprüfung“, „Prüfung Wirtschaftsdeutsch International“, „Kleines Deutsches Sprachdiplom“, „Großes Deutsches Sprachdiplom“ zu entrichten.
 
3. Rücktritt
3.1 Im Fall des Rücktritts von der Prüfung, der spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Prüfungen erklärt werden muss, erhält der Kandidat oder das Institut eine Gutschrift, die ausschließlich bei der nächsten Prüfung verwendet werden kann.
3.2 Im Fall der Reduzierung des Prüfungsbetrags (Verbindung von Kurs und Examen) ist der Rücktritt von der Prüfung ausgeschlossen.
 
4. Annullierung
4.1 Im Fall der Annullierung des Prüfungstermins von Seiten des Goethe-Instituts, die spätestens 14 Tage vor dem Tag des Prüfungsbeginns erklärt wird, wird das Goethe-Institut den Kandidaten das bisher Erhaltene zurückzahlen, wobei ausdrücklich alle weiteren Forderungen oder Ansprüche des Kandidaten und/ oder des Goethe-Instituts, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen sind.
4.2 Im Fall der Annullierung des Prüfungstermins von Seiten des Goethe-Instituts außerhalb der im vorgehenden Absatz 4.1. genannten Frist oder auch während der Prüfungen wird das Goethe-Institut dem Kandidaten das bisher Geleistete, sowie - auβer in Fällen von höherer Gewalt oder bei Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen - eine weitere Summe in derselben Höhe bezahlen, wobei ausdrücklich jedwede weiteren Forderungen oder Ansprüche des Kandidaten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind.
 
5. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse
5.1 Die Prüfungsergebnisse können vier Wochen nach dem Prüfungstag online auf der Internetseite des Goethe-Instituts eingesehen werden. Jede diesbezügliche Auskunft kann bei dem Büro für Sprachkurse des Goethe-Instituts eingeholt werden.

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