Sprachprüfungen im Rahmen des Ehegattennachzugs
Seit der Änderung des Zuwanderungsgesetzes im August 2007 müssen nachziehende Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland „einfache Sprachkenntnisse“ nachweisen.
Im Visumverfahren ist der Sprachnachweis gemäß zwischen Auswärtigem Amt und Bundesministerium des Innern abgestimmtem Erlass in der Regel durch die Prüfung „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts zu erbringen.
Diese Prüfung kann im Goethe-Institut Rom am 20. jedes Monats abgelegt werden. Bitte beachten Sie den Einschreibeschluss, der 1 Woche vor dem Prüfungstermin liegt. An den anderen Prüfungsorten sind die Termine nach Vereinbarung festzulegen.
Information und Anmeldung:
Sprachkursbüro des Goethe-Instituts Mailand
Sprachkursbüro des Goethe-Instituts Neapel
Sprachkursbüro des Goethe-Instituts Rom
Sprachkursbüro des Goethe-Instituts Turin
Weitere Prüfungsorte:
Prüfungspartner
des Goethe-Instituts in Italien
Im Visumverfahren ist der Sprachnachweis gemäß zwischen Auswärtigem Amt und Bundesministerium des Innern abgestimmtem Erlass in der Regel durch die Prüfung „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts zu erbringen.
Diese Prüfung kann im Goethe-Institut Rom am 20. jedes Monats abgelegt werden. Bitte beachten Sie den Einschreibeschluss, der 1 Woche vor dem Prüfungstermin liegt. An den anderen Prüfungsorten sind die Termine nach Vereinbarung festzulegen.
Information und Anmeldung:
Weitere Prüfungsorte:









