"Es geht um ein zentrales Menschenrecht"

Ein Gespräch mit Konrad Hilpert, Professor für Moraltheologie an Universität München, über Religionsfreiheit in einer veränderten religiösen Landschaft und die Notwendigkeit das Verhältnis zwischen Staat und Religionen neu zu gestalten. Interview: Matthias Drobinski
Drobinski: Die Religionsfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht. Das deutsche Staatskirchenrecht fördert die christlichen Religionsgemeinschaften in einzigartiger Weise. Doch nun segmentiert sich die religiöse Landschaft, der Islam braucht einen Platz in der Gesellschaft. Kommt das gegenwärtige deutsche Staat-Kirche-Verhältnis an seine Grenzen?
Hilpert: Das deutsche Staatskirchenrecht war ein guter Rahmen, um die Interessens- und Wettbewerbskonflikte zwischen den Religionen im Nachkriegs-Deutschland mit seiner konfessionell ziemlich veränderten Situation zu regeln. Wir haben mit diesem Recht gute Erfahrungen gemacht. Aber die Bedingungen und Voraussetzungen für das, was der Staat an Religionsfreiheit garantieren muss, haben sich geändert. Deshalb muss sich das heutige Staatskirchenrecht weiterentwickeln zu einem Staats-Religionen-Recht, dessen Partner nicht nur die christlichen Kirchen und die bisher anerkannten Religionsgemeinschaften sind, sondern auch neue christliche Gemeinschaften, die muslimischen Gruppen. Außerdem im Blick sein muss wie schon bisher die wachsende Zahl der Konfessionslosen.
Ein neues Staat-Religionen-Verhältnis
Die großen Kirchen vertreten den Standpunkt, dass ihr Status samt Kirchensteuer, Religionsunterricht und Sitz im Rundfunkrat erhalten bleiben muss. Darunter mag es andere Formen der Anerkennung geben. Zugespitzt gesagt: Eine Anerkennung zweiter Klasse mit der Aufstiegsmöglichkeit in die erste. Ist das gerechtfertigt?
Die Kirchen verweisen zu Recht darauf, dass sie die wichtigsten Garanten eines Wertefundaments sind, dass der Staat aus sich selbst heraus nicht schaffen kann. Aber ich halte es für den besseren Weg, den neu erstarkenden Gruppen Möglichkeiten zu eröffnen, analog zu den christlichen Kirchen staatlich anerkannt zu werden, deutschsprachigen Religionsunterricht auf der Basis des Grundgesetzes anzubieten, mittelfristig auch Lehrstühle aus den Universitäten für die Ausbildung entsprechender Lehrer einzurichten. Religionsfreiheit ist zunächst ein positives Recht: das Recht einer Religion, sich frei zu entfalten, auf dem Boden von Recht und Gesetz natürlich.
Den Muslimen fehlen dafür allerdings bis jetzt die organisatorischen Voraussetzungen. Der Koordinierungsrat der Muslime vertritt nur eine Minderheit des Islams, er ist zu schlecht organisiert, um verlässlicher Ansprechpartner des Staates zu sein.
Da gibt es sicher Probleme, aber die Feststellung, dass etwas nicht geht, kann auch Ausdruck des Unwillens sein, etwas zu ändern. Natürlich müssen die Muslime ein verlässlicher Partner werden. Aber andersherum muss der Staat auch sein Instrumentarium so anpassen, dass die Muslime eine Chance haben, Partner zu werden.
Aber reicht es, einfach einen Rahmen zu schaffen und darauf zu vertrauen, dass die muslimischen Gemeinschaften und Verbände den schon richtig füllen werden? Das fängt doch schon beim Religionsunterricht an. Wer definiert die Inhalte? In Berlin hat sich die Islamische Föderation einen eigenen Religionsunterricht vor Gericht erstritten – die meisten Beobachter sind entsetzt über Form und Inhalt des Unterrichts.
Es geht ja gerade darum, Sonderwege wie einen den Augen der Öffentlichkeit völlig entzogenen islamischen Unterricht zu verhindern. Im kleinen Rahmen gibt es auch inzwischen Beispiele, wie das Zusammenleben funktionieren kann: Die Stadt Mannheim zum Beispiel hat den Dialog mit den Muslimen organisiert, hat bewusst Gesprächspartner gesucht. Die Zusammenarbeit klappt, weil sich dort auch die muslimischen Gruppen geeinigt haben. So etwas kann nicht gleich landesweit oder gar bundesweit funktionieren. Aber wir müssen jetzt anfangen, ein neues Staat-Religionen-Verhältnis aufzubauen. Die Verantwortung zum Beispiel einfach dem türkischen Staat zu übertragen, kann nicht die Lösung sein.
Religionsfreiheit ist nur ein Grundrecht unter anderen
Werden die Konflikte um die Religionsfreiheit zunehmen?Das ist zu befürchten. Es geht um ein zentrales Menschenrecht. Religionsfreiheit ist ein Freiheitsrecht, das immer an die Rechte anderer anstößt, die sagen, wir wollen von religiösen Ansprüchen nicht vereinnahmt werden.
Wo werden die Konfliktlinien verlaufen?
An den Übergangslinien zwischen positiver und negativer Religionsfreiheit zum Beispiel, dort also, wo das Recht auf Freiheit zur Religion und das Recht auf Freiheit von der Religion aufeinander trifft. Die Verwaltungsgerichte haben in der jüngsten Zeit die negative Religionsfreiheit betont, das Bundesverfassungsgericht tritt eher für die positive Religionsfreiheit ein. Da wird es noch spannende Diskussionen geben. Konflikte wird es aber auch um Fragen der Lebenskultur gehen. Vieles kann in Deutschland praktiziert werden, anderes ist unvereinbar mit den Grundrechten, ich denke nur an so genannte Zwangsheiraten. Da kann auch nicht einfach das Grundgesetz angepasst werden. Religionsfreiheit ist nur ein Grundrecht unter anderen Grundrechten, die Voraussetzung für die Religionsfreiheit sind: das Recht auf Gleichheit von Mann und Frau, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Menschenwürde. Diese Rechte können nicht durch angeblich höhere, göttliche oder religiöse Ansprüche, relativiert werden.
Das islamische Menschenrechtsverständnis geht zum Beispiel nicht von der rechtlichen Gleichheit von Mann und Frau aus, sondern von ihrer Gleichwertigkeit innerhalb ihrer festgelegten Rollen. Viele Muslime sagen: Was ist so schlimm daran, wenn ihr uns juristisch den Platz einräumt, unseren Glauben zu leben?
Dann gäbe es Insellösungen: Auf dieser Insel gilt nicht, wie im Meer ringsum, das Grundgesetz, sondern irgendeine Variante der Scharia. Es gibt zum Beispiel Vorschläge, man solle in Deutschland Kliniken in muslimischer Hand erlauben, die Beschneidungen bei Frauen, die ja folgenreiche Verstümmelungen sind, medizinisch sauber vornehmen. Das ist für eine Gesellschaft, in der Menschenrechte anerkannt sind, unerträglich.
Es kommt auf den Einzelfall an
Gehen wir einfach einige Konfliktthemen durch: Was geht aus Ihrer Sicht, was nicht? Zum Beispiel beim Kopftuch.Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn man die Religionsfreiheit zum Maßstab macht, muss man für die Tolerierung sein. Doch das Kopftuch kann auch ein politisches Symbol sein, oder es soll mit missionarischem Anspruch ein bestimmtes Geschlechterverhältnis propagieren. Das finde ich dann bei einer Lehrerin problematisch.
Dann die rechtliche Gleichstellung der Frauen.
Auch in griechischen oder russischen Zuwandererfamilien haben es Frauen schwer. Aber egal wo: Hier sollte der Staat im guten Sinne intolerant sein. Es kann nicht sein, dass Gerichte einen Ehrenmord weniger streng bestrafen als vergleichbare Taten von Deutschen – mit dem Hinweis darauf, dass hier traditionell die verletzte Ehre zur Selbstjustiz führe.
Oder der Moscheebau.
Glaubensgemeinschaften müssen ihre Gebetshäuser haben dürfen, egal, wie fremd der Mehrheit eine Moschee vorkommen mag. Eine andere Frage ist, welchen Machtanspruch die Architektur einer Moschee demonstrieren sollte, wie sehr sie als Teil eines weltweiten Kampfes der Religionen begriffen werden kann. Das Geld für den Moscheebau kommt ja nicht von den Gläubigen in Deutschland, sondern von organisierten Sponsoren aus der arabischen Welt – das erhöht verständlicherweise das Misstrauen der Anwohner. Da muss vor Ort ein Weg gefunden. Immer wieder geht es um Einzelfälle, Maßstäbe, das rechte Augenmaß. Nur über die Vielzahl solcher Lösungen kann ein neues Verhältnis von Staat und Religionen wachsen. Die Fragen: Wem gehört Europa? Wem gehört die Stadt? – die führen hier nicht weiter.
Viele Muslime wünschen, dass ihre Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht befreit werden oder vom Biologieunterricht, wenn dort die Sexualkunde dran kommt.
Der Biologieunterricht ist ein ordentliches Lehrfach, zu dem alle gehen müssen. Es gibt ja auch Eltern im christlich-fundamentalistischen Bereich, die ihre Kinder von der Schule abmelden, weil sie um ihr Seelenheil fürchten. Das dürfen wir nicht tolerieren. Beim Sport- und Schwimmunterricht sehe ich das differenzierter. Hier kann es auch organisatorische Lösungen geben. Getrennter Sportunterricht muss für die Buben wie für die Mädchen nicht die schlechteste Lösung sein, das habe ich selbst noch erlebt.
Eine Kultur der Achtung und Wertschätzung fördern
Sollte das neue Religionsrecht auch schärfere Blasphemiegesetze enthalten?Das ist nicht zuerst eine Frage der Rechtsordnung, sondern eine, wie die Gesellschaft umgeht mit Überzeugungen und Minderheiten. Hier müsste eine Kultur der Achtung und Wertschätzung gefördert werden, in der das Gespür sich herausbildet, wo die Satire und der Witz in Beleidigung und Verletzung umschlagen. Das ist vor allem eine pädagogische Herausforderung. Ein strengeres Blasphemiegesetz, das ja auch mancher Vertreter der christlichen Kirchen fordert, hielte ich nicht für den geeigneten Weg, es würde zur Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit führen. Das hat Gott nicht nötig.
Glauben Sie, dass in 20 Jahren die Präambel des Grundgesetzes noch gilt: In Verantwortung vor Gott und den Menschen? Trotz neuem Religionsrecht?
Hilpert: Das hoffe ich sehr! Die Präambel des Grundgesetzes wird oft falsch verstanden als Festlegung auf einen konfessionell verstandenen Gottesbegriff. Die Anrufung Gottes und die Erinnerung an die Verantwortung vor den Menschen ist aber weit über den religiösen Gottesbegriff hinaus eine wichtige Selbstrelativierung des Staates und der staatlichen Macht. Der Staat hat nicht das letzte Wort, die letzte Macht! Das ist der Gegenentwurf zu jedem totalitären Anspruch. Europa hätte gut getan, wenn es in seinem Projekt eines verfassungsähnlichen Grundlagenvertrags diese Dimension nicht herausgehalten hätte.
Redakteur bei der Süddeutschen Zeitung.
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Juli 2008








