Zollbestimmungen

Bei der Einreise müssen Sie nur dann eine schriftliche Zollerklärung ausführen, wenn Sie etwas zu verzollen haben. Die Formulare werden im Flugzeug verteilt.

Folgendes kann zollfrei mitgebracht werden, sofern eine bestimmte Menge nicht überschritten wird (Angaben ohne Gewähr):
  • Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wie Kleidung und Toilettenartikel
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak
  • 1 Flasche alkoholisches Getränk, jedoch nicht mehr als 1 Liter
  • 56 g Parfüm
  • Geschenke bis zum Wert von 300.000,- Won
Für den Export von koreanischen Antiquitäten und wertvollen Kulturgegenständen ist eine Genehmigung des Kunst- und Antiquitäten-Schätzungsbüros erforderlich. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:
Tel: +82 32 7403100

    Goethe-Institut Korea Mailinglisten

    Erfahren Sie mehr über unser Programm

    Werde Fan

    Goethe-Institut Korea auf Facebook

    Onleihe

    Online ausleihen!