Deutsch lernen: Deutschprüfungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Prüfungen

1. Es gelten die Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts.
www.goethe.de/pruefungen
1.1. Die Prüfung muss als Ganzes abgelegt werden. Alle Kandidaten sind verpflichtet, sich vor der schriftlichen und mündlichen Prüfung auszuweisen. Für die Prüfung Start Deutsch 1 müssen ein gültiger Reisepass und zwei Fotokopien des Reisepasses vorgelegt werden.
1.2. Der Prüfungskandidat hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Fall sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung (Vgl. Prüfungsordnung § 12) werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet.
1.3. Nimmt der Prüfungskandidat nicht an der schriftlichen und mündlichen Prüfung teil oder erscheint er zu spät am Prüfungsort und kann er nicht mehr an der Prüfung teilnehmen, dann werden die Prüfungsgebühren nicht erstattet. Es wird kein Ergebnis veröffentlicht.
1.4. Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen abzulegen. Bitte informieren Sie sich hierzu vor der Prüfungsanmeldung beim Prüfungszentrum.
1.5. Zertifikatsverlust: Bei Verlust des Zertifikats wird durch das Goethe-Institut Marokko eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig. Das Archiv über die Gesamtergebnisse wird 10 Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.
1.6. Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

2. Anmeldung
2.1. Die Anmeldung erfolgt persönlich, per Fax oder Post. Bei der schriftlichen Anmeldung müssen Name, Geburtsdatum, Geburtsort und eine Telefonnummer angegeben werden. Die Anmeldung muss spätesten eine Woche vor der Prüfung erfolgen.
2.2. Die Zahlung der Prüfungsgebühren erfolgt in bar.
2.3. Verbindliche Anmeldung: Der Prüfungsteilnehmer ist erst verbindlich angemeldet, wenn er die Prüfungsgebühren bezahlt hat. Die Gebühren für die Prüfung Start Deutsch 1 müssen spätestens eine Woche vor dem Prüfungstag bezahlt werden.
2.4. Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

3. Prüfungsverfahren
3.1.
Schriftliche und mündliche Prüfung finden in der Regel am gleichen Tag statt.
3.2. Termin und Uhrzeit stehen auf den grünen Einschreibbestätigungen.
3.3. Vor Beginn der schriftlichen Prüfung ist eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.
3.4. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung am nächsten Prüfungstermin wiederholt werden.
3.5. Einspruchmöglichkeiten: siehe § 21 der Prüfungsordnung.

4. Ergebnisse und Zeugnisse
4.1. Prüfungsergebnisse werden in der Regel 48 Stunden nach Abschluss der Prüfung bekanntgegeben.
4.2. Kandidaten, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ihr Zeugnis an der Rezeption des Goethe-Instituts.

Informationen: Prüfungszentrum Goethe-Institut Marokko
Das Goethe-Institut Marokko behält sich Änderungen vor!

Barrierefreie Prüfungstrainings

Online-Musterprüfungen für alle an einer Deutsch-Prüfung Interessierten für Anfänger bis Fortgeschrittene (A1 – C1) – barrierefrei und deshalb für Behinderte besonders geeignet.