Geschäftsbedingungen/ Teilnahmebedingungen

1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Der Kursteilnehmer in Allgemeinsprachlichen Kursen sollte mindestens 16 Jahre alt sein; in den Kinderkursen zwischen 11 und 14 Jahre alt.
2. Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist bei der Einschreibung in voller Höhe per Scheck (auszustellen auf Goethe-Institut Kuala Lumpur) oder bar zu entrichten. Gebühren sind nicht auf andere Personen übertragbar.
3. Preise
3.1. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise in der Homepage und in den jeweils gedruckten aktuellen Kursinformationen des Goethe-Institut sind Vertragsbestandteil.
3.2. Wird von dem Kursteilnehmer eine Umbuchung veranlasst (z. B. Änderung des Kurstermins oder Kurswechsel), so ist die erste Umbuchung kostenfrei.
4. Rücktritt
4.1 Kann der Kursteilnehmer nicht am Kurs teilnehmen, so gelten folgende Rücktrittsbedingungen: Bei Rücktritt vor Kursbeginn berechnen wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 % der Kursgebühr. Nach Kursbeginn ist weder eine Rückerstattung der Kursgebühr noch das Ausstellen eines Gutscheins möglich, unabhängig davon, ob Sie den Kurs bereits besucht haben oder nicht.
4.2 Die Rücktrittserklärung muss schriftlich eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim GI.
5. Kurseinteilung/Klassengröße
5.1. Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Einstufungstests im Institut.
5.2. Unsere Kurse haben mindestens 12 Teilnehmer. Sollte bei Kursbeginn eine zu geringe Teilnehmerzahl vorliegen, behalten wir uns das Recht vor, diesen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. In diesem Fall bieten wir den Teilnehmern die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die gesamte Kursgebühr zurück zu erhalten.
6. Pflichten des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin
Der/die Kursteilnehmer/in ist verpflichtet, die am Institut geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.
7. Haftung des Goethe-lnstituts/ Höhere Gewalt
Die Haftung des GI und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. GI haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).