Zwischen dem Goethe-Institut und den Partnerbibliotheken wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Die Zusammenarbeit wird dabei wie folgt geregelt:
- Ziel ist ein Nutzer- und bedarfsorientierter aktueller Bestand. In der Regel erfolgt eine Mediengrundausstattung durch das Goethe-Institut, die regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus werden Geräte (z. B. Videoabspielgerät. CD-Player, PCs) gestellt.
- Die Gastbibliothek stellt kostenlos einen Raum zur Verfügung, in dem der Bestand des Lesesaals separat und frei zugänglich für alle Benutzer präsentiert wird
- Die Gastbibliothek benennt mindestens eine deutschsprechende Fachkraft, der/die die Informationsvermittlung übernimmt und gleichzeitig Ansprechpartner für das Goethe-Institut ist. Die Vergütung der Fachkraft obliegt der Gastbibliothek.
- Das Goethe-Institut bildet die örtlichen Lesesaal-Betreuer sprachlich und fachlich fort.
- Die Gastbibliothek macht das Angebot und die Serviceleistungen des deutschen Lesesaals in ihrem Einzugsgebiet bekannt.
- Für Unterhalt und Wartung der Materialien und Geräte sorgt die Gastbibliothek.
- Die Medien des deutschen Lesesaals sind bis auf die Referenzwerke ausleihbar.
- Die Gastbibliothek informiert die Zentrale des Goethe-Instituts sowie das zuständige Goethe-Institut im Ausland kontinuierlich über die Nutzung des Angebots und über inhaltliche Schwerpunkte.






