Datenschutz

„Ihre Daten darf man nur mit Ihrer Erlaubnis benutzen.“

Natalja Jewdokimowa, Menschenrechtsrat St. Petersburg, Copyright: privatWas weiß der Staat über uns? Wie viel Sorgfalt lässt er bei der Aufbewahrung von Informationen über seine Bürger walten? Natalja Jewdokimowa, Beauftragte des Menschenrechtsrates in St. Petersburg, sprach mit dem Goethe-Institut über das neue Datenschutzgesetz in Russland.



Frau Jewdokimowa, Sie brauchen nur mit der Metro zu fahren …

... was ich heute übrigens getan habe, und mir wurde eine Datensammlung sämtlicher Einwohner von St. Petersburg angeboten, mit Adressen und Telefonnummern, sowohl Festnetz als auch Mobilfunk. Woher kann man eine solche Datenbank bekommen? Wo existiert eine solche Datenbank? Wie ist sie zustande gekommen, sogar inklusive Mobilfunknummern? Ich denke, dass über eine solche Datenbank nur die Rechtsschutzorgane verfügen. Was ist dort außer den Adressen und Telefonnummern noch gespeichert? Vielleicht handelt der Betreffende nur mit Adressen und Telefonnummern; aber wer weiß denn, was ihm noch alles mitgeliefert worden ist?

Wird das neue Datenschutzgesetz tatsächlich funktionieren?

Das russische Gesetz ist streng, es wird aber dadurch „aufgeweicht“, dass man es nicht zwingend einhalten muss. Meine Befürchtungen betreffen zwei Dinge: einerseits soll der normale Bürger davor geschützt werden, dass seine persönlichen Daten, zum Beispiel Informationen über sein Privatleben, verbreitet werden, andererseits möchte ich aber nicht, dass die Mächtigen im Land dieses Gesetz dazu benutzen, um zu sagen: „Nein, darüber darf nicht gesprochen werden, weil ich es nicht will.“

Ich fand es lächerlich, als der Sicherheitsdienst FSB sich weigerte, Angaben über die Einkünfte von Beamten herauszugeben. Der FSB – das sind auch Beamte, Staatsbedienstete des Föderalen Sicherheitsdienstes. Sie verweigerten die Herausgabe von Daten mit der Begründung, es handele sich um ein Dienstgeheimnis. Das kann nicht sein, dass das für sie ein Dienstgeheimnis ist!

Was gehört zu den persönlichen Angaben?

Nur der Name, Vaters- und Familienname gelten nicht als persönliche Angaben, da sie keine weiteren Informationen mit sich führen. Alle anderen Angaben wie etwa Geburtsdatum, Herkunft, Religion, Anzahl der Kinder, Familienstand, Einkommen sind personenbezogen und dürfen nur auf Ihren Wunsch herausgegeben werden. Es gibt jedoch Gesetze, zum Beispiel das Arbeitsgesetzbuch, das einem vorschreibt, vor der Einstellung bestimmte Angaben vorzulegen. Wenn der Bewerber damit nicht einverstanden ist, dann ist der Arbeitgeber berechtigt, ihm abzusagen.

Worin bestehen die Besonderheiten des Personendatenschutzgesetzes?

Der Kerngedanke dieses Gesetzes ist, dass man nur mit Ihrer Erlaubnis Ihre Daten benutzen darf. Zu den Ausnahmefällen gehören Kriminalermittlung, statistische Erhebungen wie etwa Volkszählungen (wenn man freiwillig seine Angaben vorlegt). Kirchliche beziehungsweise öffentliche Organisationen sind auch dazu berechtigt, Ihre Daten zu verarbeiten und sind vor den Aufsichtsbehörden nicht rechenschaftspflichtig. In Bildungseinrichtungen wird jedoch nach Ihrer Erlaubnis gefragt, bevor Ihre Daten gespeichert, verarbeitet beziehungsweise veröffentlicht werden.

Jeder Sachbearbeiter ist vor einer bestimmten Aufsichtsbehörde rechenschaftspflichtig. Die russische Aufsichtsbehörde im Bereich Personendatenschutz heißt „Roskomnadsor“, wobei „kom“ Kommunikation bedeutet. Diese Behörde gehört zum Ministerium für Post- und Fernmeldewesen.

Sind die Bürger bereit, mehr Informationen über sich preiszugeben, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten?

Der Staat hat die Informationen ohnehin. Der Kern der Frage ist, wie er diese Daten benutzt, sie aufbewahrt und schützt. Im Gesetz sind mehrere Arten von Schutzmaßnahmen festgeschrieben. Vor dem Staat kann man sich nirgendwo verstecken, er weiß alles über dich, weil ihn alle Informationen erreichen. Es könnte ihm entgehen, wenn jemand einen geheimen Liebhaber hat, aber selbst das wird er wahrscheinlich wissen! Unser Staat sieht alles.

Könnte es sein, dass der Staat eine „Super-Datenbank“ anlegt?

Aus meiner Sicht muss der Staat für den Schutz von Datenbanken nicht mit klugen Ratschlägen sorgen, sondern mit finanzieller Unterstützung. Für die aus dem öffentlichen Haushalt finanzierten Einrichtungen müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um deren Datenbanken zu schützen. Dann bleibt der Staat hier außen vor. Das Zusammenführen von Datenbanken ist laut Gesetz verboten, weil man sonst ein „Monster“ auf staatlicher Ebene schaffen könnte.

Inwieweit werden die demokratischen Prinzipien zum Schutz der persönlichen Freiheit gewahrt?

Als Prinzipien existieren sie. Sie existieren auf dem Papier, in den Gesetzestexten. Leider werden sie nicht eingehalten.

Idee: Olga Tonkonogowa
Kamera: Dmitrij Koslow

Copyright: Goethe-Institut St. Petersburg
2011

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Mail Symbolrubanova@stpetersburg.goethe.org

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