Kultur 2.0

Die Sharing Licence und der neue kulturelle Sozialvertrag

Mit einer Reform des Urheber-
rechts will Brasilien den Krieg gegen das Filesharing beenden und einen neuen Austausch zwischen Künstlern und Publi-
kum etablieren. Wie wird die Idee der sogenannten Kultur-Flatrate heute in anderen Ländern aufgenommen?

Eine neue Architektur des Internets

Mit der Peer-to-Peer-Architektur ist das Internet neu erfunden worden. Traditionell beruht es auf professionell betriebenen zentralen Servern, die Informationen anbieten, und PCs mit Clients wie beispielsweise Webbrowsern an den Endpunkten des Netzes, die sie abrufen. In einem Peer-to-Peer (P2P)-Netzwerk dagegen sind alle Knoten zugleich Server und Client. Als Gleiche (engl. Peers) stellen sie einander ihre lokale Rechenleistung, Speicher und Bandbreite zur Verfügung. Die Trennung von Anbietern und Konsumenten von Information ist aufgehoben. Intermediäre sind überflüssig.

Popularisiert wurde P2P, als 1999 der US-amerikanische Informatikstudent Shawn Fanning die Musiktauschbörse Napster startete. Nach nur zwei Jahren beteiligten sich rund 80 Millionen Nutzer weltweit an Napster und tauschten rund zwei Milliarden Dateien pro Monat untereinander aus.

Die technische P2P-Architektur ließ weitreichende Ideen zu neuen Formen der sozialen Interaktion aufkommen. So prägte der Harvard-Professor Yochai Benkler den Begriff der „Allmende-basierten Peer-to-Peer-Produktion“ für eine egalitäre, dezentrale Zusammenarbeit einer großen Zahl von Individuen, wie sie beispielsweise bei der Entwicklung der Wikipedia oder von freier Soft- und Hardware stattfindet. Der Belgier Michel Bauwens analysiert die P2P-Vernetzung als eine neue, über den Kapitalismus hinausführende Stufe der menschlichen Evolution.

Anachronistischer Kampf gegen Tauschbörsen

Kein Wunder also, dass diejenigen, deren Geschäftsmodell auf der klaren Trennung von Anbietern und Konsumenten von Kulturgütern und deren kostenpflichtigen Überbrückung besteht, diese Entwicklung als Bedrohung sehen. Seit Gutenbergs Druckerpresse waren Produktions- und Distributionsmittel für kulturelle Werke Investitionsgüter. Zusammen mit dem Buchdruck entstand das Urheberrecht, das es anderen Druckerverlegern untersagt, veröffentlichte Bücher nachzudrucken und so dem ersten Verleger ermöglichen soll, seine Investitionen einschließlich des Autorenhonorars auf dem Markt wiederzugewinnen. In den 1950er Jahren brachten Tonbandgeräte Reproduktionstechnologie erstmals in die Haushalte. Das Urheberrecht antwortete mit der pauschalvergüteten Privatkopiererlaubnis, die 1965 in Deutschland erfunden wurde.

Das Internet und P2P-Protokolle brachten schließlich auch weltweite Distributionstechnologie in die Kinderzimmer. Über Napsters Nachfolger wie Gnutella, Freenet, BitTorrent und RapidShare wird jegliche Art von Werken ausgetauscht, mit Erlaubnis ihrer Autoren, aber auch ohne. Die Unterhaltungsindustrie antwortete mit einem Krieg gegen Tauschbörsen, engl. Filesharing. Zuerst wurde Napster in Grund und Boden geklagt. Es folgten Prozesse gegen die Hersteller von P2P-Software und gegen ihre Nutzer. Zwei Dutzend Abmahnkanzleien haben sich in Deutschland auf dieses Geschäft spezialisiert. Dann erfand die Musikindustrie die „Three Strikes“: Nach zwei Warnungen werden mutmaßliche Filesharer für bis zu einem Jahr vom Internet ausgeschlossen. In Süd-Korea sind bereits Zehntausende davon betroffen. In Frankreich läuft mit den ersten hundert Warnmails die digitale Todesstrafe in diesen Tagen an. Da bislang nichts die Tauschbörsen eindämmen konnte, soll nun sogar das Internet umgebaut werden, um Urheberrechtsverletzungen auszufiltern.

Die Kultur-Flatrate als logische Konsequenz der technologischen Revolution?

In der Musikindustrie häufen sich die reumütigen Stimmen, man hätte Napster nicht bekämpfen, sondern lizenzieren sollen. Rechtsgelehrte, Künstler- und Verbraucherverbände, Vertreter der Musik- und Filmindustrie und von Verwertungsgesellschaften in vielen Ländern plädieren seit Jahren für eine gesetzliche Lizenz nach dem Vorbild der Privatkopiererlaubnis. Internet-Nutzer zahlen eine pauschale Vergütung, die an Urheber und aufführende Künstler ausgeschüttet wird.

Eine breite gesellschaftliche Allianz in Frankreich hat diese Lösung 2006 fast Wirklichkeit werden lassen. In Deutschland wird sie unter dem Namen Kultur-Flatrate diskutiert. 2009 haben die Grünen dazu ein juristisches Machbarkeitsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kommt: „Die gesetzliche Einführung der Kulturflatrate erfordert somit zwar sowohl Änderungen des nationalen als auch des europäischen Rechts, sie ist aber nicht weniger als die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist.“

Brasilien führt derzeit eine grundlegende Urheberrechtsreform durch. Auch hier setzt sich eine Allianz von Urheberrechtsexperten und Kreativen für eine Lizenz zum Tauschen ein. Das Kulturministerium hat bereits signalisiert, dass es einen Gesetzentwurf dazu vorlegen wird. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Krieg wird durch einen neuen Sozialvertrag zwischen Kreativen und Publikum ersetzt. Alle gewinnen dabei, außer den Abmahnkanzleien. Schon die Ankündigung der Sharing Licence hat weltweit Aufsehen erregt. Unternimmt Brasilien diesen mutigen Schritt, können Deutschland, Russland und andere Länder diesem Vorbild folgen.

Volker Ralf Grassmuck ist Mediensoziologe in der Forschungs-
gruppe zu öffentlicher Politik für Zugang zu Information (GPOPAI) an der Schule für Kunst, Wissenschaft und Geisteswissenschaften (EACH) der Universität São Paulo. Er hat die Konferenzserie Wizards-of-OS.org und das Informationsportal zum Urheberrecht iRights.info geleitet, die Initiativen mikro-berlin.org und privatkopie.net mit gegründet und ist Autor unter anderem von „Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum,“ Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002.  

Volker Grassmuck

Veröffentlichung mit Lizenz Creative Commons Attribution 3.0 License Goethe-Institut Russland, November 2010

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