Remixkultur

Thesen von Stanislaw Koslowski

SprachflaggeStanislaw Koslowski; Foto: privat Wir stehen an der Schwelle einer neuen Epoche des Kreativschaffens, einer zweiten Epoche der Renaissance.

Wir stehen an der Schwelle einer neuen Epoche des Kreativschaffens, einer zweiten Epoche der Renaissance. In der Gegenwart haben die Prinzipien sowohl der Schaffung als auch der Verbreitung kultureller Werke einen grundsätzlichen Wandel erfahren. Die Anzahl derer, die man als Urheber bezeichnen kann, ist zigmillionenfach gestiegen. Dabei hat jeder von ihnen die Möglichkeit, ein schnelles Feedback von seinen Lesern, Zuschauern und Zuhörern zu bekommen.

Es sind prinzipiell neue Methoden des Kreativschaffens entstanden: so ist es beispielsweise möglich, Werke unter gleichzeitiger Mitwirkung einer Vielzahl von Menschen zu kreieren, wie zum Beispiel Linux und Wikipedia. Allmählich verschwindet der Begriff „Vollendetsein“: Es gibt jetzt Werke, die ständig vervollkommnet und ergänzt werden und den Status einer „ewigen Beta-Version“ haben. Rasant hat auch das Tempo zugenommen, mit dem Werke verbreitet werden. Ein heute verfasster Text etwa kann schon morgen Millionen von Anhängern haben. Auch das Kopieren von Werken und die Verbreitung von Kopien sind einfacher geworden.

Allerdings vollzieht sich parallel hierzu auch ein gegenläufiger Prozess, und zwar die Errichtung künstlicher Hindernisse für das Kreativschaffen und die Verbreitung seiner Produkte. Es ist paradox, dass dazu das Institut des Urheberrechts benutzt wird, das eigentlich zum Stimulieren kreativer Aktivitäten gedacht war. Die These von der Unterstützung der Kreativschaffenden ist der These von der materiellen Unterstützung der Rechteinhaber gewichen, zu denen in erster Linie die verschiedenen Mittler zwischen den Urhebern und ihren Anhängern zählen. Dem Urheberrecht liegt folgendes Prinzip zugrunde: „Alles, was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten.“ Das führt dazu, dass geringste „Verstöße“ mit Gefängnisstrafen geahndet werden, unter anderem auch die Schaffung von Werkbearbeitungen, was in der Regel den Interessen des Urhebers nicht entgegensteht.

Zudem werden die Schutzfristen für Werke ständig verlängert (gegenwärtig sind es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), was nicht nur sinnlos, sondern auch nachteilig ist, da sogenannte „verwaiste Werke“ entstehen, das heißt Werke, für die eine Nutzungserlaubnis praktisch nicht zu bekommen oder aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu vertreten ist und die deshalb ungeachtet ihres kulturellen Wertes gänzlich ungenutzt bleiben.

Es ist dringend geboten, Änderungen an den Gesetzen zum Urheberrecht vorzunehmen. Solange es noch nicht zu spät ist, sollten die Regelungen so gestaltet werden, dass das Urheberrecht die Entwicklung von Wissenschaft und Kultur sowie der Gesellschaft insgesamt fördert und diese nicht behindert.

Stanislaw Koslowski,
geschäftsführender Direktor von Wikimedia.ru
Übersetzung: Marlies Wenzel

Copyright: Goethe-Institut Russland
Online-Magazin „Deutschland und Russland“
Oktober 2012

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