
Sie können nach Bestehen der Prüfung zum Beispiel
- in Alltagssituationen kurze, ganz einfache Fragen, Anweisungen und Mitteilungen verstehen, aber auch Ansagen auf dem Anrufbeantworter, öffentliche Durchsagen sowie kurze Gespräche,
- für Sie relevante Informationen aus schriftlichen Kurzmitteilungen, öffentlichen Hinweisschildern und Kleinanzeigen entnehmen,
- Zahlen, Mengen, Uhrzeiten und Preise nennen und verstehen,
- Formulare in Bezug auf einfache und persönliche Angaben ausfüllen,
- kurze persönliche Mitteilungen schreiben,
- sich im Gespräch vorstellen und einfache Fragen zu Ihrer Person beantworten,
- im Alltag gebräuchliche Fragen und Bitten formulieren und darauf reagieren.
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1Materialien zum Herunterladen
Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (PDF, 526 KB)

Die Deutsche Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für das Visumverfahren beim Ehegattennachzug geändert. Im Rahmen des Ehegattennachzuges muss der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbracht werden. Dieser kann zum Beispiel durch eine Sprachprüfung auf dem Niveau A1 durch die Prüfung "Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1" erbracht werden.
Neben den unten aufgeführten Terminen finden außerdem Prüfungen in der Regel montags und mittwochs um 17 Uhr statt.
Information, Anfragen und Anmeldung:
Sprachkursbüro
Gebühren
Rubrik:
Kalender | ||
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Prüfung
21.10.2013 9.30 Uhr | Goethe-Zertifikate Start Deutsch 1 Start Deutsch 2 B1 |
Goethe-Institut Bangkok |
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Prüfung
18.11.2013 9.00 Uhr | Goethe-Zertifikat Start Deutsch 1 |
Universität von Sonkla, Phuket Campus |
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Prüfung
20.11.2013 9.30 Uhr | Goethe-Zertifikate Start Deutsch 1 Start Deutsch 2 B1 |
Goethe-Institut Bangkok |
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Prüfung
22.11.2013 9.00 Uhr | Goethe-Zertifikat Start Deutsch 1 |
Payap-Universität, Chiang Mai |
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Prüfung
20.12.2013 9.30 Uhr | Goethe-Zertifikate Start Deutsch 1 Start Deutsch 2 B1 |
Goethe-Institut Bangkok |

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