Geschäftsbedingungen/ Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts in Tunis


1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung


1.1 Alter:
Der Kursteilnehmer/Kursteilnehmerin muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig.

1.2 Teilnehmerzahl: Die maximale Teilnehmerzahl in den großen Klassenräumen beträgt 18 Personen, in den kleinen Klassenräumen 12 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl pro Prüfung und Prüfungstermin beträgt 8 Personen.
Das Goethe-Institut behält sich vor, einen angebotenen Kurs bzw. einen Prüfungstermin abzusagen, wenn mit Ablauf der Einschreibung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird die Möglichkeit geboten in einen anderen Kurs zu wechseln oder es wird  die volle Kurs- bzw. Prüfungsgebühr zurückerstattet.

1.3 Preise: Es gelten die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuellen Preise und Rabattkonditionen.
Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, sind die Kosten für die Lehrmaterialien nicht im Kurspreis enthalten:
- Für Kursgebühren klicken Sie an:http://www.goethe.de/ins/tn/tun/lrn/ein/prs/deindex.htm
- Für Prüfungsgebühren klicken Sie an: http://www.goethe.de/ins/tn/tun/lrn/prf/deindex.htm

2. Einschreibung:
Die Einschreibung zu Sprachkursen und Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen, in der Reihenfolge der Anmeldung und im Rahmen der Räumlichen Kapazitäten (s. 1.2). Die endgültige Entscheidung über die Teilnahme obliegt dem Goethe-Institut. Ein Rechtsanspruch auf Einschreibung in den gewünschten Kurs bzw. zu dem gewünschten Prüfungstermin besteht nicht.
Teilnehmende ohne Vorkenntnisse beginnen in einem Kurs auf der Stufe A1.1. Teilnehmende mit Vorkenntnissen nehmen am Einstufungstest des Goethe-Instituts teil und werden danach einer Kursstufe zugewiesen. Teilnehmende, die in den letzten drei Kursabschnitten einen Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, können sich direkt in den Folgekurs einschreiben.

3. Einstufungstest:
Der Einstufungstest ist gebührenpflichtig. Er ermöglicht die Zuordnung des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin zu einem dem Niveau der Vorkenntnisse entsprechenden Kurs.

4. Zahlungsbedingungen:
Die Gebühr für Sprachkurse, Einstufungstests, Prüfungen und Lehrmaterialien ist bei der Einschreibung in voller Höhe zu begleichen (bar oder per Scheck).

5. Kurswechsel:

Die Änderung von Kurstermin und Kursstufe ist nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Vorherige Absprache mit der Kursleitung und dem Kursbüro ist erforderlich.

6. Rücktritt und Erstattung:

Kann der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin nicht am Kurs teilnehmen, so gelten die folgende Rücktrittsbedingungen:
•    Bei Rücktritt vor Kursbeginn kann die Kursgebühr abzüglich 20 TND Verwaltungsgebühr erstattet werden.
•    Bei Rücktritt in der ersten Woche wird ein 6 Monate gültiger Gutschein ausgestellt. Erfolgt innerhalb dieser 6 Monate wieder eine Einschreibung, ist eine Verwaltungsgebühr von 20 TND zu entrichten.
•    Bei Abbruch des Kurses nach der ersten Kurswoche ist weder eine Rückerstattung der Kursgebühr noch das Ausstellen eines Gutscheins möglich.
•    Wird von dem Kursteilnehmer/der Kursteilnehmerin eine Umbuchung veranlasst (z. B. Änderung des Kurstermins oder Kurswechsel), so ist die erste Umbuchung kostenfrei. Für jede weitere Umbuchung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 5 TND erhoben.
•    Die Rücktrittserklärung muss schriftlich eingereicht werden.

7. Leistungsbescheinigung:

Die Teilnehmenden erhalten zum Kursende eine Teilnahmebestätigung. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme (70% der Kurstermine). Die Mitteilung der Prüfungsergebnisse erfolgt innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss der Gesamtprüfung. Bei Verlust des Prüfungszeugnisses kann eine kostenpflichtige Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Weitere Informationen über unsere Prüfungen finden Sie unter:
http://www.goethe.de/lrn/prf/pro/fr/Pruefungsordnung.pdf
 
8. Beschwerdeweg:  
Ansprechpartner für Beschwerden zu den vom Goethe-Institut angebotenen Kursen und Prüfungen ist die Leiterin der Sprachabteilung.

9. Pflichten der Teilnehmenden:

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, die am Institut geltende Hausordnung einzuhalten.

10. Haftung des Goethe-lnstituts/ Höhere Gewalt
Das Goethe-Institut und seine Mitarbeiter/innen haften im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts in Tunis. Es haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).

„Gar nicht so einfach ...“

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