Praktikum

Visa und Visabeschaffung

Als Unterzeichner des "Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates" vom 13. Dezember 1957 erkennt die Türkei die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Übereinkommens deklarierten Reisedokumente für die Einreise in die Türkei als gültig an. Diese sind:
  • Gültiger Reisepass oder Kinderreiseausweis der Bundesrepublik Deutschland (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Gültigkeit)
  • Gültiger vorläufiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland
  • Gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu drei Monaten können Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland mit einem der oben aufgeführten Ausweise ohne Visum in die Türkei einreisen.

Visuminformationen und Einreisebestimmungen für andere Staatsbürger entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Botschaft der Republik Türkei in Berlin. Das Goethe-Institut übernimmt keine Visakosten.

In folgenden Städten Deutschlands befinden sich türkische Generalkonsulate, deren Kontaktadressen Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Botschaft der Republik Türkei in Berlin finden können: Berlin, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, Mainz, München, Münster, Nürnberg und Stuttgart.

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„kulturweit“

Freiwilligendienst am Goethe-Institut und an Partnerschulen für Studierende und Abiturienten