Änderungen beim Visumverfahren beim Ehegattennachzug
Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Grundlagen für das Visumverfahren beim Ehegattennachzug geändert.
Im Rahmen des Ehegattennachzuges muss in Zukunft der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbracht werden. Der kann zum Beispiel durch eine Sprachprüfung des Niveaus "Start 1" des Goethe-Instituts erbracht werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Ankara
oder auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Über unser Kurs- und Prüfungsangebot können Sie sich hier auf unserer Homepage informieren
Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den Prüfungen.
Im Rahmen des Ehegattennachzuges muss in Zukunft der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse erbracht werden. Der kann zum Beispiel durch eine Sprachprüfung des Niveaus "Start 1" des Goethe-Instituts erbracht werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Ankara
oder auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Über unser Kurs- und Prüfungsangebot können Sie sich hier auf unserer Homepage informieren
Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den Prüfungen.
Sie müssen in jedem Fall Grundkenntnisse des Deutschen haben, um diese Prüfung bestehen zu können. Beim Goethe-Institut Izmir können Sie diese Kenntnisse z.B. in Intensivsprachkursen erwerben.



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