Wirkung

Carl Schmitt ist ein Staats- und Rechtstheoretiker von schillerndem Ruf. Er steht ebenso für stilistische Gewandtheit, Konsequenz der Analyse und begriffliche Virtuosität wie für ein ausgeprägtes Ressentiment gegen den bürgerlichen Liberalismus und das parlamentarische System und heftigen Antisemitismus.

In der Weimarer Republik, deren System er ablehnte, war er ein weithin wahrgenommener Kommentator des Staats- und Verfassungsrechts und äußerte sich zu Fragen der Legitimität der Staatsmacht, des Völkerrechts oder auch zum Problem der Souveränität. Kritisch gegen den Humanismus konfrontierte er die Ideen, die seit der Französischen Revolution die Entwürfe demokratischer Staatsformen prägten, mit einem kalten Realismus des „Politischen“. Schmitts „Begriff des Politischen“ zieht zur Beschreibung des öffentlich-sozialen Raumes (wider die „diskutierende Bourgoisie“) die Metapher des Kampfes heran sowie ein Freund-Feind-Schema, an dem er staatliche Gemeinschaften sich ausdifferenzieren und ihre Identität gewinnen sieht. Mit Verfahren parlamentarisch-kommunikativen Interessensausgleichs hat dieser Begriff nichts im Sinn und bricht mit dem humanistischen Ideal von Gleichheit auf dem gehobenen Niveau der Selbstbestimmung. Das Menschenbild, das sich darin ausdrückt, ist weit mehr den Vorstellungen des englischen Staatstheoretikers des 17. Jahrhunderts Thomas Hobbes verwandt, der die Aufgabe des Staates in der Bändigung des Menschen sah.

An den Menschen denkt Schmitt freilich erst in zweiter Linie. Sein Ausgangspunkt ist die Staatsmacht als Quelle des Rechts. Souverän ist, nach jenem oft genannten Zitat, wer über den Ausnahmezustand bestimmt. Auf den ersten Blick unternimmt diese Definition, den Gehalt des Begriffs „Souveränität“ gewissermaßen unter extremer Bewährung hervortreten zu lassen. Zugleich schließt sie aber den Normalzustand, unter dem die Volkssouveränität der Demokratie ihren Sinn erhält, gerade aus, da sie einen Zustand zugrundelegt, in welchem die Rechtsnormen außer Kraft gesetzt sind. Während sich eben da - im Ausnahmezustand - die legitime Herrschaft bewährt, ist der Normalzustand der parlamentarischen Demokratie durch Legitimitätsverlust charakterisiert. Legitim wäre die demokratische Herrschaft allein im plebiszitären System. Die parlamentarische Volksvertretung hingegen fungiere, so Schmitt, nicht als Mittel der politischen Wahrheitsfindung und rationalen Bildung eines kollektiven Willens, sondern als Austragungsort partikularer Parteiinteressen. Der Souverän, das Volk, sei aus diesem Prozess ausgeschlossen. An die Stelle der Legitimität der Monarchie trete die formale Legalität des „Gesetzgebungsstaates“. Vor die Menschen hat Schmitt den starken Staat gesetzt.

Es ist gesagt worden, dass Schmitt bei solchen Diagnosen die fragile Demokratie Weimars vor Augen gehabt habe. Tatsächlich gibt die Geschichte dieser Republik viel Anlass, über die Staatsstruktur einer starken oder schwachen Demokratie nachzudenken. Allerdings huldigt Schmitt einer Totalitätsidee des Staates, die er aus der Erfahrung nicht gewinnen konnte. In quasi-religiöser Überhöhung stellt Schmitt sich den Staat als homogene Einheit von Staat und Gesellschaft vor. Dies war auch in Schmitts Musterfall des legitimen Staates, der Monarchie, nicht Realität. Er aber sah in der parlamentarischen Republik Weimars die staatstheoretische Idee und ihre Wirklichkeit, Staat und Gesellschaft, Volkssouverän und Legislative auseinandertreten. Einerseits kühl analysierender Realist erlaubte Schmitt seinen Begriffen andererseits eine quasi-theologische Aufladung (Apotheose des Staats zur übergeordneten Totalität, Parallelisierung von Ausnahmezustand und religösem Wunder etc.). Das entspricht zwar Schmitts berühmter These aus der Politischen Theologie, daß alle prägnanten Begriffe der modernen Staatslehre nichts anderes als säkularisierte theologische Begriffe seien, machte ihn aber empfänglich für die nationalsozialistische Ideologie, der er sich 1933 so bereitwillig an die Seite stellte. Im Führerstaat sah Schmitt die staatliche Einheit wieder hergestellt.

Text: Ulrich Sand