Glossar

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L


Landrat / Landrätin / Landkreis
Auf Ortsschildern liest man unter dem Namen der Stadt oft auch den Kreis, zu dem ein Ort gehört. Kreise, auch Landkreise genannt, gibt es in allen Bundesländern Deutschlands (außer in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen). Mehrere Städte oder Gemeinden bilden einen Landkreis. Diese Kreise verwalten sich selbst. Sie haben die Verantwortung für eine Reihe von öffentlichen Aufgaben, zum Beispiel im Bau- und Wohnungswesen, in der Abfallbeseitigung, bei der Förderung der Wirtschaft und im sozialen Bereich. Auch Polizei- und Verkehrsangelegenheiten gehören teilweise zu den Aufgaben eines Kreises. Jugend- und Kultureinrichtungen wie Jugendzentren, Begegnungsstätten, Büchereien und Theater werden ebenfalls in manchen Gegenden vom jeweiligen Landkreis finanziert. Der Leiter oder die Leiterin des Kreises ist der Landrat oder die Landrätin. Er repräsentiert den Kreis nach außen und leitet die Kreisverwaltung. Er wird vom Kreistag, dem Parlament eines Landkreises, für vier bis sechs Jahre gewählt (in Bayern auch direkt von den Einwohnern eines Landkreises). In manchen Bundesländern gibt es neben dem Landrat einen Oberkreisdirektor. Dieser ist für die Leitung der Verwaltung des Kreises zuständig. Der Landrat ist oft auch Vorsitzender des Kreistages und hat die Aufgabe, den Kreis zu repräsentieren.

Landtag
"Landtag" nennt man das Parlament eines Bundeslandes. Seine Aufgaben ähneln denen des Deutschen Bundestages. Sie beschränken sich aber auf das jeweilige Bundesland, also zum Beispiel auf Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Landtage kontrollieren die Arbeit der Landesregierung und beschließen Gesetze. In Bremen und Hamburg heißen die Landesparlamente "Bürgerschaft", in Berlin nennt sich das Landesparlament "Abgeordnetenhaus".

Legislaturperiode
In demokratischen Staaten wird ein Parlament nur für einen bestimmten Zeitraum gewählt, der Deutsche Bundestag zum Beispiel für vier Jahre. Danach wird wieder neu gewählt. Diesen Zeitraum nennt man eine "Legislaturperiode". In dem Wort steckt der Begriff "Legislative" (auf Deutsch: "gesetzgebende Gewalt"), den ihr schon unter dem Stichwort "Gewaltenteilung" kennen gelernt habt. Eine Legislaturperiode ist also die Zeitspanne, in der ein gewähltes Parlament Gesetze macht (und auch seine sonstige Arbeit erledigt). Wenn das Parlament nach Ende der vom Gesetz festgelegten Zeit wieder aufgelöst wird, ist das Ende der Legislaturperiode erreicht. Damit endet dann auch die Amtszeit der jeweiligen Regierung.

Liberalismus
Liberalismus (vom lateinischen "liber", das heißt "frei") ist eine Weltanschauung, die die Freiheit und damit die freie Entwicklung des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt. Über viele Jahrhunderte wurden die Menschen geistig, wirtschaftlich und politisch durch den Staat, in dem sie lebten, bevormundet. Das änderte sich nur sehr langsam. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstand eine politische Bewegung, welche die Beschränkung der staatlichen Macht gegenüber den Bürgern forderte. Dies war der Liberalismus. Er forderte zudem die Durchsetzung der Menschenrechte, die Meinungs- und Gewissensfreiheit, die Pressefreiheit und betonte die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.

Politischer und wirtschaftlicher Liberalismus
Man unterschied von Anfang an zwischen politischem und wirtschaftlichem Liberalismus. In der Politik ging es darum, die Macht des Staates zu beschränken. Den Menschen sollte nicht vorgeschrieben werden, was sie zu denken und zu glauben hatten. Tun können, was man will, solange dadurch nicht die Rechte eines anderen Menschen verletzt werden, dies sollte als Grundsatz gelten. Auch das Prinzip der Gewaltenteilung in den Staatsverfassungen hat im Liberalismus seinen Ursprung. Im Hinblick auf das wirtschaftliche Handeln bedeutete Liberalismus, dass der Markt sich selber regulieren sollte, ohne Bevormundung durch den Staat. Jeder Mensch sollte, so hieß es, die Möglichkeit haben, Privateigentum zu besitzen und damit zu wirtschaften. Dass aber in einem solchen Wirtschaftssystem, in dem allein der Markt entscheidet, die Armen zumeist immer ärmer und die Reichen immer reicher wurden, war offensichtlich. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat man sich in Deutschland für eine soziale Marktwirtschaft entschieden und dabei bewusst Grenzen für die freie Marktwirtschaft gesetzt. Heutzutage sind Überlegungen des Liberalismus in viele politische, wirtschaftliche und soziale Denkweisen eingeflossen.

Linksextremismus
Die Grundeinstellung von Linksextremisten gegenüber dem Staat ist – wie bei den Rechtsextremisten – von starker Ablehnung bestimmt. Es soll eine andere politische Ordnung errichtet werden, die nicht demokratisch ist. Anders als beim Rechtsextremismus ist der Linksextremismus nicht gegen Ausländer gerichtet und hat auch nicht den Faschismus und Nationalsozialismus zum Vorbild. Gemeinsam ist beiden Einstellungen, dass sie nichts dagegen haben, wenn in der politischen Auseinandersetzung Gewalt gegen Personen und Sachen angewendet wird. Das aber ist in Deutschland verboten.

Lobby / Lobbyismus
Das englische Wort "Lobby" bezeichnete ursprünglich den Vorraum oder die Eingangshalle des englischen Parlamentsgebäudes. Dort unterhielten sich die Abgeordneten mit Personen, die keine gewählten Abgeordneten waren und daher nicht in den Sitzungssaal durften. Heute bezeichnet der Begriff "Lobby" eine Interessenvertretung in der Politik. Die Lobby kann zum Beispiel einen Wirtschaftszweig vertreten, einen Sportverband oder eine Umweltschutzorganisation. Auch Mitglieder von Schülervertretungen oder Lehrerverbänden, die wollen, dass mehr Lehrer eingestellt und die Klassen kleiner werden, können Lobby-Arbeit machen. Die Personen, die für die Lobby arbeiten, nennt man "Lobbyisten". Sie versuchen, zum Beispiel durch Gespräche Einfluss auf Entscheidungen von Politikern zu nehmen. Für die Politiker ist es wichtig, mit den Lobbyisten zu sprechen, weil sie von ihnen viele Informationen bekommen, die ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Lobbyismus spielt deshalb in Deutschland eine große Rolle bei politischen Entscheidungen.

Lohn / Gehalt
Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin erhält für seine/ ihre Leistung einen Lohn, der üblicherweise in Geld ausgezahlt wird. Der Fachbegriff dafür ist "Geldlohn". Weitere Lohnformen sind Zeitlohn und Leistungslohn. Der "Stundenlohn" ist ein Zeitlohn. Hier ist genau festgelegt, wieviel Geld man pro Arbeitsstunde erhält. Die Höhe des Lohns richtet sich also danach, wie lange man arbeitet. Der "Akkordlohn" ist ein Leistungslohn, bei dem sich die Entlohnung danach richtet, wie viele Sachen, zum Beispiel wie viele T-Shirts, in einer bestimmten Zeit fertig gestellt wurden. Das Einkommen von Angestellten nennt man "Gehalt", die Beamten erhalten "Bezüge". Das Einkommen von selbstständig Tätigen, zum Beispiel von Ärztinnen, wird als "Honorar" bezeichnet. Schauspieler und andere Künstler bekommen eine "Gage". Bei den Arbeitnehmern wird die Höhe des Lohns in bestimmten Abständen in einem Tarifvertrag ausgehandelt.