Glossar

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V


Vasall / Lehen
Wenn sich im Mittelalter ein Mann in den Dienst bei einem Herrn, einem Herzog oder Fürsten begab, und diesem Herrn, wie das hieß, Gefolgschaft leistete, wurde er ein sogenannter Vasall. Der Vasall verpflichtete sich zu bestimmten, oft militärischen Diensten. Der Begriff kommt vom lateinischen Wort "vassus", das heißt "Knecht". Als Dank für seine treuen Dienste erhielt der Vasall vom Herrn oft ein sogenanntes Lehen. Dieses Lehen gab dem Vasallen das Recht, einen Bauernhof oder ein Landgut für sich zu nutzen. Gleichzeitig aber musste sich der Vasall auch dazu verpflichten, dem Lehnsgeber oder Lehnsherrn gegenüber weiterhin treu zu sein. Der oberste Lehnsherr war der König, dann kamen die Fürsten und die hohen Geistlichen. Jeder von ihnen hatte Lehen, also Güter, bekommen und konnte sie an treue Untertanen, Vasallen, weitergeben. Diese gegenseitigen Verpflichtungen bildeten eine wesentliche Grundlage der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung.

Verbraucher
Das einfachste Beispiel: Du kaufst dir ein Eis und isst es auf. Und morgen, wenn das Taschengeld reicht, kaufst du vielleicht wieder ein Eis. Dann ist das gekaufte Eis konsumiert, also verbraucht. Auch ein Fahrrad, ein Auto, jedes Produkt wird in gewissem Sinne "verbraucht". Alle sind wir also in irgendeiner Weise Verbraucher.
Wenn wir etwas kaufen, schließen wir einen Kaufvertrag. Wir sind dann verpflichtet, einen Preis für die Ware zu bezahlen, die wir kaufen. So sieht es das Gesetz vor. Aber es gibt auch eine Menge von Gesetzen, die uns als Verbraucher schützen. Derjenige, der uns etwas verkauft, darf uns zum Beispiel nicht betrügen. Wir haben bei einem abgeschlossenen Vertrag, sagen wir einem Zeitungsabonnement, eine Widerspruchsfrist, um die Sache wieder rückgängig zu machen.
Es gibt in der Bundesregierung einen Verbraucherminister. Auch der Begriff "Verbraucherpolitik" ist öfter zu hören oder zu lesen. Er bezeichnet alle Maßnahmen von Seiten der Regierung, die die Stellung der privaten Verbraucher gegenüber den Herstellern und den Händlern schützen und stärken soll.

Verein
Viele von uns gehören einem Verein an. Das kann ein Sportverein, ein Theater- oder ein Nachbarschaftsverein sein oder etwas ganz anderes. Bei einem Verein handelt es sich immer um einen freiwilligen Zusammenschluss von Personen, die damit ein bestimmtes Ziel oder einen bestimmten Zweck verfolgen. Das kann zum Beispiel die Förderung der Kultur im Stadtteil oder die Unterstützung der Schulbibliothek sein. Dieses gemeinsame Ziel wird bei der Gründung des Vereins in einer Satzung zusammen mit dem Namen des Vereins aufgeschrieben.
Was man bei einem Verein beachten muss, ist im Vereinsrecht genau geregelt. So muss der Verein zum Beispiel einen Vorstand wählen und auch regelmäßig eine Mitgliederversammlung abhalten. Es gibt Vereine, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, also nichts verdienen wollen. Sie haben wohltätige, gesellige, religiöse, wissenschaftliche oder gesellschaftspolitische Zwecke. Solche Vereine können beim Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden und im Namen den Zusatz e.V. (für "eingetragener Verein") führen. Das bietet steuerliche Vorteile und ist auch bei der Annahme von Spenden von Bedeutung. Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung, wie etwa eine Genossenschaft, benötigen von der Verwaltung eine besondere Genehmigung und sind anderen gesetzlichen Regelungen unterworfen.
Es wird geschätzt, dass es in Deutschland etwa 580.000 Vereine gibt.

Verfassung
In seiner Verfassung legt ein Staat fest, nach welchen Regeln er organisiert ist und wie das Zusammenleben der Menschen funktionieren soll. Die Verfassung beschreibt das politische System, also wie das Land regiert werden soll. Soll es zum Beispiel eine frei gewählte Regierung oder einen König geben? Welche Rolle sollen Parteien spielen? Es wird festgelegt, was die Regierung darf, was sie nicht darf, welche Macht die Polizei, die Streitkräfte oder andere Staatsorgane haben. Vor allem aber ist festgeschrieben, welche Grundrechte den einzelnen Menschen zustehen, damit sie frei und ohne staatlichen Zwang leben und arbeiten können. Kein anderes Gesetz darf den Bestimmungen dieser Grundordnung widersprechen. In Deutschland wird die Verfassung "Grundgesetz" genannt.

Verfassungsschutz
Als "Verfassungsschutz" bezeichnet man umgangssprachlich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Es hat seinen Sitz in Köln und untersteht dem Bundesministerium des Inneren. Seine Aufgabe besteht darin, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in der Verfassung festgeschrieben ist, zu schützen. Dabei hat das Amt aber keine Aufgaben wie die Polizei, sondern seine Mitarbeiter sammeln und analysieren Informationen über verdächtige verfassungsfeindliche Tätigkeiten. Diese können zum Beispiel von einer rechts- oder linksextremistischen Gruppe stammen, die sich offen gegen die demokratische Ordnung richtet und damit das Ansehen und den Bestand unseres Landes gefährden will. Beispiele für die Arbeit der Verfassungsschützer sind die Beobachtung der rechtsextremen Partei NPD oder der Scientology-Sekte, die im Verdacht stehen, gegen die Verfassung zu verstoßen. Weitere Tätigkeitsgebiete des Bundesamtes für Verfassungsschutzes sind die Beobachtung und Verhinderung von terroristischen Aktivitäten, der Schutz vor politischer und wirtschaftlicher Spionage sowie die Abwehr von Sabotage-Anschlägen. Jedes Jahr wird ein Verfassungsschutzbericht vom Bundesamt veröffentlicht, in dem über die Tätigkeit genau berichtet wird. Ein Kontrollgremium des Deutschen Bundestages überwacht und überprüft die Arbeit des BfV genau so wie die der anderen deutschen Geheimdienste MAD (Militärischer Abschirmdienst) und des BND (Bundesnachrichtendienst).

Verhältniswahlrecht
Bei diesem Wahlrecht stellen die Parteien vor dem Wahltag für das ganze Land Listen zusammen. Darauf stehen Kandidatinnen und Kandidaten, die stellvertretend für ihre Partei in das Parlament einziehen sollen. Die Wählerinnen und Wähler entscheiden sich bei der Wahl zwischen den unterschiedlichen Listen der Parteien. Auf einer Liste stehen mehrere Kandidaten einer Partei. Wichtig ist für jede Partei, möglichst viele Stimmen zu erhalten. Denn nach der Stimmenzahl, die eine Partei bekommen hat, richtet sich die Anzahl der Personen, die für die Partei als Abgeordnete ins Parlament gehen.
In Deutschland gibt es bei der Wahl zum Deutschen Bundestag ein Misch-System, das heißt, eine Mischung aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Darüber könnt ihr euch unter dem Stichwort Wahlsystem noch genauer informieren.

Vermittlungsausschuss
Wie ihr in diesem Lexikon beim Stichwort "Gesetzgebung" nachlesen könnt, haben Bundestag und Bundesrat das Recht, Gesetze zu beschließen oder abzulehnen. (Der Bundesrat muss nicht bei allen Gesetzen mitentscheiden, aber bei einigen. Dafür gibt es genaue Regeln.) Es kann vorkommen, dass der Bundestag einem Gesetz, sagen wir einer Steuererhöhung, zustimmt, der Bundesrat aber aus bestimmten Gründen dagegen ist und das geplante Gesetz ablehnt. Die Sache scheint also kompliziert. Es kann nun – das ist laut Grundgesetz so möglich – ein Ausschuss eingesetzt werden, der in diesem Fall vermittelt. Dieser Ausschuss besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Seine Aufgabe ist es, nach Wegen zu suchen, damit das Gesetz nicht endgültig durchfällt. Vielleicht kann die Steuererhöhung noch verschoben werden oder nicht ganz so hoch ausfallen wie ursprünglich geplant. In einem Vermittlungsausschuss werden viele Möglichkeiten besprochen, wie ein Kompromiss gefunden werden könnte. Wenn eine Einigung erzielt wird, kann das Gesetz gültig werden, wenn aber nicht, ist das Gesetz durchgefallen. Allerdings kann die Regierung das Gesetz zu einem späteren Zeitpunkt, dann vielleicht in veränderter Form, dem Bundestag und Bundesrat wieder zur Abstimmung vorlegen.

Verordnung / Rechtsverordnung
Verordnungen (sie werden auch "Rechtsverordnungen" genannt) sind Regelungen, die festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind. Anders als ein Gesetz, das vom Deutschen Bundestag beschlossen wird, wird eine Verordnung von der Exekutive erlassen (und nicht von der Legislative, also dem Parlament).
Um diesen Unterschied zu verstehen, geben wir ein Beispiel: Im Mai 2002 wurde das Gesetz über die Gleichstellung von behinderten Menschen (BGG) vom Deutschen Bundestag beschlossen. In diesem Gesetz wurde die sogenannte Barrierefreiheit festgelegt. Das heißt, alle öffentlichen Gebäude, Busse und Bahnen, Telefonzellen, das Internet und zahlreiche andere Bereiche des täglichen Lebens müssen so gestaltet sein, dass Behinderte sie ohne fremde Hilfe und Schwierigkeiten nutzen können. Im BGG wurden die Rechtsvorschriften für diese "Barrierefreiheit" genau aufgeschrieben. Die Umsetzung dieser Vorschriften, wo etwa Auffahrten für Rollstühle, wo Bürgersteige und Treppen behindertengerecht zu bauen sind, welche Ampeln eingerichtet werden müssen und welche zahlreichen Hilfen für die Behinderten sonst noch nötig sind, damit das BGG erfüllt wird, wird von den Ministerien, von Verwaltungen des Bundes, der Länder und Gemeinden (also der Exekutive, den sogenannten ausführenden Organen) festgelegt. Dazu werden Verordnungen erlassen.
Eine Rechtsverordnung schreibt also vor, wie ein bereits bestehendes Gesetz in allen Einzelheiten ausgeführt werden muss. Im Gesetz selbst können diese Einzelheiten zumeist nicht stehen. Denn würde das Parlament immer alle Einzelheiten eines Gesetzes entscheiden müssen, würde es viel zu lange dauern, bis ein Gesetz beschlossen werden kann.

Versicherungen
Wer bei einer Versicherung regelmäßig Geld einzahlt, bekommt Geld, wenn das, was er versichert hat, beschädigt oder zerstört wurde. So kann man zum Beispiel sein Haus gegen Brand, Wasser- und Sturmschäden versichern. Man schließt dann mit einer Versicherungsgesellschaft eine Gebäudeversicherung ab und zahlt einen monatlichen Beitrag an die Gesellschaft. Wenn nun tatsächlich zum Beispiel ein Wasserrohr platzt und das Wasser Möbel, Teppiche und Tapeten beschädigt, so übernimmt die Versicherung den Schaden. Das kann sie, weil eben nicht bei allen Versicherten gleichzeitig ein Wasserrohr platzt. Dann wäre es zu teuer für die Versicherung, für alle Schäden gleichzeitig die Kosten zu übernehmen. Es gibt auch eine Reihe von Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zum Beispiel muss jeder, der ein Auto besitzt, eine Kraftfahrzeugversicherung abschließen, damit Unfallschäden, die ein Autofahrer verursacht, bezahlt werden.
Für die meisten Angestellen, Arbeiter und Arbeiterinnen ist auch der Abschluss einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Betrag wird direkt vom Lohn oder vom Gehalt abgezogen und an die Krankenversicherung überwiesen. Diese bezahlt dann ganz oder teilweise die Arzt- und Medikamentenkosten für die Kranken. Man kann sich auch freiwillig versichern oder eine Zusatzversicherung abschließen. Das tut man, wenn man zum Beispiel im Falle eines Krankenhausaufenthaltes im Einzelzimmer liegen oder vom Chefarzt persönlich behandelt werden möchte.

Vertrag
Verträge sind Vereinbarungen, die zwischen Menschen, Organisationen, Institutionen geschlossen werden. Die Vertragsparteien (so nennt man diejenigen, die einen Vertrag schließen) verpflichten sich, etwas zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder auch andere Dinge zu tun.
Im Vertrag wird festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben. Es gibt bestimmte Regeln, die bei einem Vertrag eingehalten werden müssen – so darf beispielsweise ein Vertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Das heißt, dass die Menschen frei darüber entscheiden können, welche Verträge sie abschließen. Allerdings müssen die geltenden Gesetze dabei beachtet werden. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt vertragsfähig. Das heißt, dass die Verträge, die sie schließen, nicht in jedem Fall gültig sind.
Auch Staaten können miteinander Verträge abschließen. Das geschieht in vielen Bereichen etwa in der Wirtschaft und im Handel, bei der Zusammenarbeit in der Forschung, Kultur oder im militärischen Bereich. Auch für die gegenseitige Hilfe bei der Verfolgung, Verhaftung und Auslieferung von Straftätern haben Staaten Verträge abgeschlossen.

Vertriebene
Wenn Menschen ihre Heimat zwangswiese verlassen müssen, sind sie "Vertriebene". In Deutschland bezeichnet man als "Vertriebene" oder "Heimatvertriebene" insbesondere deutsche Staatsangehörige, die nach dem Zweiten Weltkrieg ihre Heimat zwangsweise verlassen mussten. Dies waren vor allem Menschen, die vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Gebieten gelebt hatten, die damals zum Deutschen Reich gehörten. Nachdem die Deutschen den Krieg verloren hatten und die Ländergrenzen in Europa verändert wurden, gelangten etwa 12,3 Millionen Deutsche aus den Gebieten, die nach dem Krieg zu Polen, der Tschechoslowakei, der Sowjetunion, Ungarn und Rumänien gehörten, in die Bundesrepublik Deutschland und die DDR. Viele dieser Vertriebenen haben sich in sogenannten Landsmannschaften und Vertriebenenverbänden zusammengeschlossen.

Verwaltung
In der Gesellschaft gibt es Regeln und Gesetze, nach denen sich die Menschen zu richten haben. Es gibt auch Vorschriften, wie diese Regeln und Gesetze angewendet werden müssen. Darum kümmert sich die Verwaltung. Auf allen Ebenen des Staates (Bund, Länder und Kommunen) gibt es in unserem Land Verwaltungseinrichtungen. Dort arbeiten Menschen, die dafür sorgen, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Das ist oft kompliziert und erfordert viel Fachwissen.
In der öffentlichen Verwaltung einer Stadt werden in den verschiedenen Dienststellen all die Fragen geregelt, die mit unserem täglichen Leben zu tun haben. Ob wir einen Reisepass beantragen, ein Straßenfest genehmigen lassen wollen, gegen eine geplante Straße protestieren, einen neuen Kindergarten, ein Jugendzentrum oder einen Sportplatz fordern oder ob Menschen Sozialhilfe beantragen – für all das und viele andere Fragen ist die Verwaltung zuständig. Aber die Stadtverwaltung muss nicht nur reagieren, wenn die Bürger etwas beantragen. Sie kann auch selbst aktiv werden. So schlägt sie zum Beispiel dem Stadtrat vor, notwendige Baumaßnahmen in einer Schule oder in einem Kindergarten durchzuführen.
Die öffentliche Verwaltung gehört im System der Gewaltenteilung zur Exekutive, zur vollziehenden Gewalt. Auf der Ebene des Staates bilden die Ministerien die obersten Verwaltungseinrichtungen. Sie kümmern sich um Fragen des Militärs, der Wirtschaft oder der Finanzen, um die Außenpolitik oder um Forschung und Kultur.

Veto
"Veto" ist Lateinisch und heißt wörtlich übersetzt: "Ich verbiete". Wenn jemand ein Vetorecht hat, kann er oder sie gegen einen Beschluss vorgehen, also "ein Veto einlegen". Das hat dann zur Folge, dass dieser Beschluss unwirksam oder aber zumindest aufgeschoben wird. In Deutschland hat zum Beispiel der Bundesrat sehr oft ein Vetorecht gegen Gesetze, die der Bundestag beschließt. Dieses Veto kann allerdings vom Bundestag zurückgewiesen werden, wenn das die Mehrheit der Abgeordneten so entscheidet. In der UNO haben alle ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ein besonderes Vetorecht. Mit ihrem Veto können sie Beschlüsse, die von der Mehrheit des Sicherheitsrates gefasst wurden, zu Fall bringen.

Visum
Im Lateinischen bedeutet das Wort "Gesehenes". Man bezeichnet damit einen amtlichen "Sichtvermerk" in einem Reisepass. Ein solcher Stempel wird für die Einreise in viele Länder gebraucht. Er zeigt, dass die Einreise genehmigt ist. Eine Botschaft oder eine andere Vertretung (Konsulat) des Landes, in das man reisen möchte, stellt ein solches Einreisevisum aus. Manchmal kann man das Visum auch direkt an der Grenze bekommen. Die Länder, die ein Visum für die Einreise verlangen, kontrollieren auf diese Weise, wie viele Reisende das Land besuchen. Einige Staaten verlangen von den eigenen Bürgern und Bürgerinnen Ausreisevisa, wenn sie das Land verlassen wollen. (Man sagt auch Ausreisevisen, das ist beides die Mehrzahl von "Visum".) Damit soll verhindert werden, dass zu viele Menschen ihrer Heimat den Rücken kehren. In Deutschland während des Nationalsozialismus oder in den früheren kommunistischen Ländern wurden beispielsweise solche Ausreisevisa verlangt. Heutzutage gehören China oder auch Kuba zu den Staaten, deren Bürger Ausreisevisen beantragen müssen, wenn sie woandershin reisen wollen.

Vizekanzler/in
Das Wort "vice" bedeutet im Lateinischen "anstelle von". Ein "Vize" nimmt für eine bestimmte Zeit die Stelle einer anderen Person ein, er vertritt diese andere Person. Der Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der Stellvertreter der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers. Er vertritt für eine gewisse Zeit den Regierungschef. In Artikel 69 des Grundgesetzes sind die Aufgaben des Vizekanzlers festgelegt: Wenn der Bundeskanzler nicht kann, nimmt der Vizekanzler dessen Aufgaben und Rechte wahr. Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin (bisher waren es immer Männer) wird vom Bundeskanzler aus dem Kreis der Bundesminister/innen ernannt. Jeder Minister oder jede Ministerin kann vom Bundeskanzler oder dem Bundespräsidenten dazu verpflichtet werden, zeitweise das Amt auszuüben. Das kann zum Beispiel nötig sein, wenn der Regierungschef zurücktritt oder stirbt. Bisher war es in Deutschland meistens der Außenminister, der das Amt des Vizekanzlers ausübte (aber das ist nicht vorgeschrieben).

Volk / Nation
Das Wort "Volk" kommt vom althochdeutschen "folc" und das hieß "viele". Ein Volk ist eine große Gruppe von Menschen mit gemeinsamer Abstammung. Alle Mitglieder dieser Gruppe leben in der Regel zusammen in einem bestimmten Gebiet, das deutsche Volk in Deutschland, die Franzosen in Frankreich usw. Ein Volk hat eine gemeinsame Herkunft, Geschichte, Kultur. Seine Menschen sprechen meist auch dieselbe Sprache. Allerdings muss das nicht immer zutreffen. Es kann viele verschiedene Dialekte, auch ganz unterschiedliche Sprachen innerhalb eines Landes geben, wie man in der Schweiz sieht oder in Kanada. Zum Volk der Vereinigten Staaten von Amerika gehören zum Beispiel Menschen vieler Hautfarben und ganz unterschiedlicher Herkunft. Man spricht in solchen Fällen auch von einer "Nation" (das kommt aus dem Lateinischen).
Wenn man in der Politik von "Nation" spricht, denkt man vor allem an das Zugehörigkeitsgefühl der Menschen eines Landes, in dem der Austausch zwischen den Menschen mit unterschiedlicher Herkunft gefördert werden soll. Das entspricht dem Verständnis der modernen demokratischen Staaten, die in ihren Verfassungen festgelegt haben, dass kein Mensch wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Sprache oder Religion schlechter behandelt werden darf. Jeder Mensch darf in Freiheit – ohne darin behindert zu werden – leben.

Volksentscheid / Volksbegehren
Das Wort "Volksentscheid" sagt aus, dass das Volk entscheidet. Man könnte nun sagen, dass das Volk bei jeder Wahl, zum Beispiel bei der Bundestagswahl, entscheidet, indem es Parteien wählt, die dann in das Parlament einziehen. Aber bei Parlamentswahlen übertragen die Wähler die Entscheidungsgewalt auf ihre Vertreter, die Abgeordneten. Das Volk entscheidet also nicht direkt per Stimmzettel, welche politische Entscheidung getroffen wird. Vielmehr treffen die Abgeordneten in den Parlamenten die Entscheidungen stellvertretend für die Wählerinnen und Wähler. Bei Volksentscheiden geht es aber darum, dass das Volk unmittelbar selbst über eine bestimmte politische Frage entscheidet.
Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. In Deutschland sieht das Grundgesetz den Volksentscheid auf Bundesebene nur bei einer Umgestaltung von Bundesländern vor. Ein Beispiel: 1996 lehnte die Mehrheit der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einen Zusammenschluss der Bundesländer Berlin und Brandenburg durch Volksentscheid ab, obwohl die Politiker dafür waren.
In den Bundesländern aber gibt es bei vielen Fragen die Möglichkeit des Volksentscheids. In Bayern beschlossen die Bürger zum Beispiel ein Abfallbeseitigungsgesetz, in Baden-Württemberg kann der gesamte Landtag durch Entscheid der wahlberechtigten Bürger aufgelöst werden. Auch in den Kommunen können die Bürger bei vielen politischen Fragen durch sogenannte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide unmittelbar mitbestimmen.
Bevor es zu einem Volksentscheid kommt, kann es das sogenannte Volksbegehren geben. Dabei fordert eine bestimmte Anzahl an Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift, dass es zu einem Volksentscheid kommen soll. In Deutschland ist das Volksbegehren auf Bundesebene – wie beim Volksentscheid – auch nur bei einer Umgestaltung von Bundesländern möglich.
Manchmal spricht man auch von "Volksabstimmung", "Plebiszit" oder "Referendum". Damit ist in der Regel ein "Volksentscheid" gemeint.

Volkswirtschaft
Alle privaten Haushalte, sämtliche kleinen und großen Firmen und Unternehmen sowie Einrichtungen eines Staates bilden zusammen die Volkswirtschaft. Vereinfacht kann man sagen: Alle, die Güter erzeugen (produzieren), verteilen und verbrauchen (konsumieren), gehören zur Volkswirtschaft. Zwei wichtige Merkmale sind die gemeinsame Währung (zum Beispiel der Euro) und ein gemeinsames Wirtschaftssystem. In Deutschland ist das Wirtschaftssystem die soziale Marktwirtschaft. Die Wirtschaftspolitik der Regierung, die Bildung der Bevölkerung, der Stand der Technik, die wirtschaftliche Leistungskraft der Menschen, das Klima und Bodenschätze wie Kohle, Eisenerz und Ölvorkommen spielen für die Volkswirtschaft eine große Rolle. Auch die geografische Lage ist wichtig. Wenn es zum Beispiel große Häfen gibt, können Güter leichter in alle Welt transportiert werden. Alle diese Dinge wirken zusammen und bestimmen letztlich, wie gut eine Volkswirtschaft funktioniert.

Vollbeschäftigung
Wenn alle Bürgerinnen und Bürger, die arbeiten wollen und können, eine bezahlte und zumutbare Arbeit finden, gibt es Vollbeschäftigung. In Deutschland wird regelmäßig eine Statistik darüber erstellt, wie viele Personen Arbeit haben. Zurzeit haben wir in Deutschland keine Vollbeschäftigung. Laut Statistik lag die Arbeitslosenzahl zu Beginn des Jahres 2013 über drei Millionen, das sind etwa sieben Prozent der Leute, die arbeiten können. Allerdings weisen Wirtschaftswissenschaftler darauf hin, dass eine echte Vollbeschäftigung in einer freien Volkswirtschaft kaum zu erreichen ist. Der Grund dafür ist, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen ständig verändern und viele Menschen ihren Arbeitsplatz wechseln. Deshalb gilt: wenn nur etwa zwei Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter keine Arbeit haben, spricht man bereits von Vollbeschäftigung.

Volljährigkeit
Sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, können junge Frauen und Männer in Deutschland selbstständig ihre Entscheidungen treffen. Sie brauchen weder ihre Eltern noch jemand anders um Erlaubnis zu fragen. Sie dürfen dann wählen und gewählt werden (nur nicht zum Bundespräsidenten, dazu muss man mindestens 40 Jahre alt sein).
Mit 18 Jahren können junge Leute über ihre Ausbildung und ihren Beruf bestimmen, den Führerschein machen, einen Kaufvertrag abschließen, in jedes Lokal gehen, ihren Wohnort selber wählen und noch viele andere Dinge mehr tun. Sie haben mit 18 Jahren auf jeden Fall die volle Geschäftsfähigkeit erreicht. Sie sind mündig geworden. Mit der Volljährigkeit aber sind nicht nur Rechte verbunden, man muss auch für seine Entscheidungen persönlich einstehen. In Deutschland gilt diese Regelung übrigens seit dem 1. Januar 1975.
Wir müssen noch erwähnen, dass Kinder und Jugendliche auch vor dem 18. Lebensjahr bereits bestimmte Dinge selber entscheiden können. Mit 14 Jahren kann man seine Religion selber wählen, man kann aber auch in diesem Alter schon für kriminelle Handlungen bestraft werden. Mit 16 Jahren kann man in manchen Fällen schon einen Eid ablegen, den Führerschein Klasse M machen und man ist verpflichtet, einen Personalausweis zu haben.