Europäische Kommission

Europäische Kommission

By JLogan (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5-2.0-1.0)], via Wikimedia Commons
Die Europäische Kommission muss in der Europäischen Union dafür sorgen, dass die Beschlüsse des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments auch wirklich in die Tat umgesetzt werden. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Gesetz, das alle gemeinsam beschlossen haben, nicht umsetzt oder sich zu lange Zeit nimmt, kann die Kommission sagen, dass das schneller gehen soll und im schlimmsten Fall den Mitgliedsstaat sogar bestrafen. Die EU-Kommission ist also eine "Hüterin der EU-Verträge". Doch sie passt nicht nur auf, dass Beschlüsse verwirklicht werden. Sie kann selber auch vorschlagen, dass das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union bestimmte Gesetze beschließen möge. (Anm.: Das nennt man "Initiativrecht": Nur die Kommission hat das Initiativrecht; es darf also nur neue Gesetze geben, wenn die Kommission entsprechende Vorschläge macht. Das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union können dies nicht.) Zu den weiteren Aufgaben der Kommission gehört die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Wenn also die EU mit Staaten, die nicht zur EU gehören, oder auch mit internationalen Organisationen Verträge schließt, wird die EU-Kommission aktiv.

Die EU-Kommission besteht derzeit aus 28 Kommissarinnen und Kommissaren inkl. dem Präsidenten. Damit ist jedes Mitglied der EU in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und treten nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ihr Amt für fünf Jahre an.

Foto von JLogan (Eigenes Werk) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 oder CC BY-SA 2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons

Europa

Deutschland liegt mitten in Europa. Mit einer Fläche von 10 Millionen Quadratkilometern ist Europa nach Australien der zweitkleinste Kontinent oder Erdteil. So nennt man große zusammenhängende Landmassen mit dazugehörigen Inseln und Meeren. Auf unserem Planeten gibt es fünf Erdteile: Asien, Amerika, Afrika, Europa, Australien. Deutschland würde ungefähr 33-mal in Europa hineinpassen. Das Ural-Gebirge in Russland grenzt Europa von Asien im Osten ab; im Süden ist das Mittelmeer die Grenze zu Afrika. Westlich und nördlich von Europa liegt der Atlantische Ozean. Der südlichste Punkt Europas liegt auf Zypern, der nördlichste ist das Nordkap in Norwegen. Würde man vom südlichsten Punkt des Kontinents bis zum nördlichsten reisen, wäre man mit Auto und Schiff - ohne Staus und Pausen - vier bis fünf Tage unterwegs.

In Europa gibt es viele verschiedene Länder, darunter auch sehr viele kleine Länder. Insgesamt leben hier über 700 Millionen Menschen. Es werden über 60 verschiedene Sprachen gesprochen.

Viele europäische Staaten haben sich in der Europäischen Union (EU) zusammengeschlossen, um in manchen Bereichen eine gemeinsame Politik zu machen. Woher der Name Europa kommt, wollt ihr noch wissen? Diesen Namen hat man den griechischen Mythen entnommen. "Europa" hieß dort die Tochter eines phönizischen Königs. Sie wurde vom Götterkönig Zeus, der sich als Stier verkleidet hatte, gestohlen. Deswegen wird Europa in der Kunst oft als eine Frau mit einem Stier dargestellt.

Europäisches Parlament

Dieses Parlament mit Vertretern aus verschiedenen europäischen Staaten wurde 1958 gegründet. Gewählt wird das Parlament alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten in den Mitgliedsstaaten der EU. Jedes der 28 EU-Mitgliedsländer kann entsprechend seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Parlament schicken. Insgesamt hat das EU-Parlament 751 Abgeordnete. Die größte Gruppe bilden die 96 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Das Europaparlament, wie es auch genannt wird, hat seinen Verwaltungssitz in Luxemburg, seine Treffen finden in Straßburg oder in Brüssel statt. Es kann gemeinsam mit dem EU-Ministerrat europäische Gesetze beschließen. Dieses Recht, mitzuentscheiden, gilt zum Beispiel bei Fragen des EU-Budgets, bei Fragen der Bildung oder des Umweltschutzes, des Gesundheitsbereiches oder bei kulturellen Fragen. Manche Entscheidungen können in der Europäischen Union nur getroffen werden, wenn das Europäische Parlament zustimmt, zum Beispiel wenn es um die Aufnahme neuer Mitgliedsländer in die EU geht oder um die Ernennung der Mitglieder und des Präsidenten der EU-Kommission.

Seit der Gründung der EU sind die Rechte des Europäischen Parlaments immer mehr ausgeweitet worden. Zuletzt geschah das durch den Vertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft trat. In diesem Vertrag wurde auch beschlossen, dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU mehr Mitsprache bei der Schaffung von neuen Gesetzen in der EU bekommen.

EU: Europäische Union

Die Europäische Union (abgekürzt: EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Staaten, die gemeinsame politische Ziele haben. Die EU besteht seit dem 1. November 1993. An diesem Tag haben sich zwölf Staaten, darunter auch Deutschland, zur Europäischen Union zusammengeschlossen. So war es vorher im Vertrag von Maastricht vereinbart worden. Zuvor gab es schon einen Zusammenschluss europäischer Staaten, die sogenannte "Europäische Gemeinschaft". Sie hatte aber andere Ziele als die EU und war anders organisiert.
Jeder Staat in Europa hat die Möglichkeit, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es, dass das zukünftige Mitglied demokratisch ist. Heute gehören 28 Staaten zur EU. Sie haben insgesamt über 500 Millionen Einwohner/innen.

Mitglieder der Europäischen Union
Dies sind die Mitglieder der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich (Großbritannien) und der griechische Teil Zyperns. Wenn alle Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, in den nächsten Jahren von der EU aufgenommen werden, wird die EU mehr als 30 Mitglieder haben.

Gemeinsame europäische Politik
Die Staaten, die sich in der EU zusammengeschlossen haben, wollen in vielen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen zusammenarbeiten. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wohlstand in Europa gesichert wird und die Menschen in Frieden leben können. Eine solche gemeinsame Politik ist manchmal ziemlich schwierig. Alle Staaten in der Gemeinschaft sind immer noch selbstständige Staaten und haben eigene Regierungen. Da gibt es manchmal Streit zwischen der EU und einzelnen Staaten - und natürlich auch zwischen den Staaten untereinander. Das ist so wie in einer großen Familie. Da ist es nicht immer leicht, sich zu einigen.

Seit 1999 haben viele EU-Staaten eine gemeinsame Währung: den Euro. Das erleichtert den Handel und das Wirtschaften zwischen den teilnehmenden Ländern.

Vielleicht ist euch aufgefallen, dass an den Grenzen zu den Niederlanden, nach Frankreich oder zu anderen EU-Ländern zwar manchmal noch kleine Kontrollhäuschen stehen, dort aber keine Passkontrollen stattfinden. Früher musste man immer einen Pass vorzeigen, wenn man in ein anderes Land fuhr. Heute dürfen die Staaten der EU nur noch in Ausnahmefällen die Grenzen kontrollieren. Dass das Reisen in Europa von einem Land ins andere heute so leicht ist, zeigt, dass die Menschen auf unserem Kontinent in einem "Gemeinsamen Haus Europa" leben.

Der Begriff "Union" kommt übrigens aus dem Lateinischen und heißt "Vereinigung".

Gesetz

Für viele Bereiche in unserem Leben gelten Gesetze. Wenn ein Stein zu Boden fällt, wirkt das Gesetz der Schwerkraft. Das ist ein unveränderliches Naturgesetz. Ein Autodieb oder ein Einbrecher verstoßen aber nicht gegen ein Naturgesetz, sondern gegen ein vom Staat gemachtes Gesetz. An diese Gesetze oder Regeln muss man sich halten. Nur dann kann das friedliche Zusammenleben vieler Menschen funktionieren. Was Gesetz ist, wird bei uns von dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bestimmt. In den Gesetzesbüchern werden diese Regeln und Vorschriften (amtlich heißt das "Erlaubnis", "Verbot" oder "Gebot") aufgeschrieben.

Parlament

Das Wort "Parlament" kommt von dem französischen Wort "parler" (auf Deutsch: "sprechen") und bedeutet "Volksvertretung". Im Parlament sitzen die Abgeordneten (Volksvertreter). Im Parlament werden neue Gesetze diskutiert und beschlossen. Deshalb wird das Parlament auch gesetzgebende Versammlung oder auch "Legislative" genannt. Das kommt vom lateinischen Begriff "legislatio", was "Gesetzgebung" bedeutet.

Die Volksvertretung kontrolliert die Regierung. Wenn zum Beispiel die Regierung vorschlägt, Soldaten in ein Kriegsgebiet zu schicken oder die Steuern zu erhöhen, aber die Volksvertreterinnen und -vertreter dagegen stimmen, kann der Vorschlag nicht durchgeführt werden. In Deutschland gibt es viele Parlamente: in den Gemeinden, den Städten und den Bundesländern. Das Parlament für das ganze Land ist der Deutsche Bundestag.

Es gibt auch Studenten- und Schülerparlamente. In allen diesen Vertretungen sitzen die Gewählten und beraten, was das Beste für ihre Wählerinnen und Wähler ist. Auch die Europäische Union hat ein Parlament. Die Abgeordneten werden in den verschiedenen Mitgliedsländern der EU gewählt. Das Europäische Parlament arbeitet in Straßburg, Brüssel und Luxemburg.

Präsident

Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "Vorsitzender". Wir kennen es als Bezeichnung für unser Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten. Den Titel gibt es auch in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel gibt es den Bundestagspräsidenten, die Gerichtspräsidentin oder den Polizeipräsidenten. Auch vielen Verbänden und Vereinen sitzt ein Präsident oder eine Präsidentin vor (als Beispiel: der Präsident des Deutschen Sportbundes). Manchmal wird dieser Titel auch nur für eine kurze Zeit vergeben: So kann ein Mann oder eine Frau etwa zum Tagungs- oder Kongresspräsidenten ernannt werden.

Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)

Der Rat der Europäischen Union ist die Organisation, in der alle Fachminister/innen der EU zusammenkommen. Er wird deshalb auch "EU-Ministerrat" genannt. Der Rat ist neben dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU. Es gibt einen Rat der Außenminister, der Finanzminister, einen Rat der Landwirtschaftminister, der Verkehrsminister und so weiter. Die Fachminister/innen entscheiden über Pläne, die viele europäische Länder angehen. Das kann zum Beispiel eine neue Eisenbahnlinie durch Europa sein, die Einführung des EU-Führerscheins oder die Höhe der finanziellen Hilfen für die Landwirtschaft einzelner Länder.

Der EU-Ministerrat beschließt Gesetze, Verordnungen und sogenannte Richtlinien. Dabei muss er die Beschlüsse und Empfehlungen beachten, die von der höchsten EU-Institution kommen. Das ist der Europäische Rat (also die Regierungschefs und -chefinnen aller Mitgliedsstaaten). Eine weitere Aufgabe des EU-Ministerrates: er setzt auch Vorschläge (Gesetzesentwürfe) der Europäischen Kommission um.

Regierung

Die Regierung leitet den Staat. Sie besteht aus einer Gruppe von Personen, die man auch Regierungsmannschaft oder Kabinett nennt. Chef der Regierung ist in Deutschland der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Regierung trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Dort werden die nötigen Entscheidungen über die Innen- und Außenpolitik eines Staates getroffen. Das können zum Beispiel neue Regelungen zum Kindergeld oder zu den Steuern oder Maßnahmen im Straßenverkehr sein. Die Gesetze, die diese Dinge dann regeln, werden vom Parlament beschlossen.

Die Regierung berät und legt auch fest, wie die Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern am besten geregelt werden können. In Deutschland gehört der Regierungschef oder die Regierungschefin in der Regel der stärksten Partei im Deutschen Bundestag an. Oftmals spricht man in Deutschland von der Bundesregierung, wenn man die Regierung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin meint. Dann wird deutlich, dass man die Regierung meint, die für ganz Deutschland verantwortlich ist. Auch die Bundesländer haben Regierungen. Man spricht dabei von Landesregierungen. Diese sind nur für ihr jeweiliges Bundesland zuständig.

Staat

Im Pass wird in einer Zeile nach der "Staatsangehörigkeit" gefragt. Bei den meisten von uns steht da: Deutsch. Bei unseren Nachbarn würde da vermerkt sein, dass sie zum Beispiel die polnische oder die niederländische Staatsangehörigkeit haben. Kinder haben meist die gleiche Staatsangehörigkeit wie ihre Eltern. Was bedeutet "Staat"? Das Wort kommt vom lateinischen "status" und vom italienischen "stato" und heißt so viel wie "Zustand" oder "Verfassung". Der Begriff wurde übrigens zum ersten Mal im 15. Jahrhundert von dem italienischen Schriftsteller Niccolo Machiavelli gebraucht und hat sich Ende des 18. Jahrhunderts auch im deutschen Sprachraum durchgesetzt. Staat meint eine Vereinigung vieler Menschen, die (freiwillig) in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben. Meistens ist ein Staat über einen längeren Zeitraum gewachsen, seine Bürger sind durch die gleiche Staatsangehörigkeit verbunden. Man nennt diese Gemeinschaft das Staatsvolk; das Gebiet, auf dem das Staatsvolk lebt, ist das Staatsgebiet. Dazu gehört auch der Luftraum darüber und ein bestimmter Streifen am Küstenmeer, meistens drei Seemeilen. Ein Staat ist normalerweise von keiner anderen Macht abhängig, er gibt sich seine eigenen Gesetze. Er ist souverän. Die Polizei, das Militär und andere Staatsorgane üben die Staatsgewalt aus. Sie sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und dass die Unabhängigkeit des Staates von keiner anderen Macht bedroht wird. Ein Staat hat eine bestimmte Herrschafts- und Regierungsform. Bei uns und in vielen anderen Ländern ist das die Demokratie, in der das Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das Parlament wählt. Andere Staaten haben als Herrschaftsform zum Beispiel eine Monarchie oder eine Diktatur.

Vertrag

Verträge sind Vereinbarungen, die zwischen Menschen, Organisationen, Institutionen geschlossen werden. Die Vertragsparteien (so nennt man diejenigen, die einen Vertrag schließen) verpflichten sich, etwas zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder auch andere Dinge zu tun. Im Vertrag wird festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben. Es gibt bestimmte Regeln, die bei einem Vertrag eingehalten werden müssen – so darf beispielsweise ein Vertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Das heißt, dass die Menschen frei darüber entscheiden können, welche Verträge sie abschließen. Allerdings müssen die geltenden Gesetze dabei beachtet werden. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt vertragsfähig. Das heißt, dass die Verträge, die sie schließen, nicht in jedem Fall gültig sind.

Auch Staaten können miteinander Verträge abschließen. Das geschieht in vielen Bereichen etwa in der Wirtschaft und im Handel, bei der Zusammenarbeit in der Forschung, Kultur oder im militärischen Bereich. Auch für die gegenseitige Hilfe bei der Verfolgung, Verhaftung und Auslieferung von Straftätern haben Staaten Verträge abgeschlossen.