Service für Bibliothekare

Bibliothekare als Garanten für den freien Zugang zu Information

Barbara Schleihagen; Copyright: privatBarbara Schleihagen; Copyright: privatSeit zehn Jahren engagiert sich der FAIFE-Ausschuss im Weltverband der Bibliotheken für den freien Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit. Wir haben mit Barbara Schleihagen über die Arbeit von IFLA/FAIFE gesprochen.

Frau Schleihagen, Sie setzen sich für die Freiheit von Informationen ein. Wie machen Sie das konkret?

Seit einigen Jahren bin ich als deutsche Vertreterin Mitglied im Ausschuss und auch im Vorstand von IFLA/FAIFE, dem Gremium für freien Zugang zu Informationen und Meinungsfreiheit des Weltverbandes IFLA. Gemeinsam mit ca. 30 anderen Mitgliedern aus aller Welt arbeiten wir auf drei Ebenen: der Aus- und Weiterbildung zu Fragen der geistigen Freiheit, dem aktiven Einsatz für die Prinzipien des Artikel 19 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und der Intervention in Fällen, bei denen Informationsfreiheit in Bibliotheken gefährdet ist.

Konkret bedeutet dies beispielsweise die Durchführung von Seminaren oder das Halten von Vorträgen, die Erarbeitung von Stellungnahmen und Erklärungen zu grundlegenden Fragen der Informationsfreiheit in Bibliotheken oder die Veröffentlichung von Pressemitteilungen bei konkreten Vorfällen.

Tatsächlich aber ist das Engagement für die Informationsfreiheit eine Kernaufgabe für alle Bibliothekare. So trägt jeder als Bibliothekar ein Stück Verantwortung für den freien Zugang zu Informationen und wird sich in seinem Rahmen und nach seinen Möglichkeiten auch dafür einsetzen.

Man könnte ja denken, dass die Umsetzung des Menschenrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit nur den Bibliothekaren in totalitären Systemen Probleme bereitet. Warum ist es auch in offenen, demokratischen Gesellschaften keine widerspruchsfreie Aufgabe, den ungehinderten Zugang zu Information zu garantieren?

Sobald man anfängt, sich über den ungehinderten Zugang zu Information Gedanken zu machen, tauchen unweigerlich auch Fragen auf nach der Art der Informationen, die zugänglich gemacht werden sollen, oder nach den Grenzen des freien Zugangs, zum Beispiel aus politischen, religiösen, ethischen oder Sicherheitsgründen. Auch in demokratischen Gesellschaften gilt das Recht auf Meinungsfreiheit und ungehinderten Zugang zu Information nicht absolut, sondern wird in bestimmten Fällen vom Gesetzgeber eingeschränkt. Dies ist der Fall, wenn damit andere Grundrechte verletzt werden wie das Recht auf persönliche Ehre, beim Schutz der Jugend oder auch in strafrechtlich relevanten Fällen wie der Aufstachelung zum Rassenhass oder bei harter Pornographie.

Dies sind aber die eher klaren Fälle. Was Bibliothekaren wirklich Probleme bereiten kann, sind vor allem zwei Dinge: zum einen der eigene innerer Widerspruch zwischen persönlichen Wertvorstellungen und Überzeugungen und professioneller Verantwortung und Handlungen. Jeder hat hier seine eigenen wunden Punkte: die einen möchten Bibliothekskunden vor Kriegs- und Horrorbüchern bewahren, die anderen vor medizinisch sehr umstrittenen Informationen, die dritten vor rechts- oder linksextremer politischen Literatur.

Oft lösen Medien von bestimmten religiösen Gruppen und Sekten großen emotionalen Widerstand aus. Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor unpassenden Inhalten ist in vielen Ländern ein wichtiges und notwendiges Anliegen von Bibliothekaren, bei dem aber manchmal über das Ziel hinaus geschossen wird. Beispielsweise dann, wenn auch Erwachsene nur an Internetterminals mit Filtersoftware arbeiten können und ihnen so ungewollt der Zugang zu legalen Informationen verwehrt wird, da Filtersoftware immer unzureichend arbeitet.

Die IFLA fordert in ihrer "Erklärung zu Bibliotheken und geistiger Freiheit" von Bibliotheken, dass "die Auswahl und Verfügbarkeit ihrer Bestände und Dienstleistungen nur von fachlichen Überlegungen und nicht von politischen, moralischen und religiösen Anschauungen getragen werden". Ist das überhaupt möglich?

Copyright: www.adpic.deWenn man sich die oben genannten Probleme vergegenwärtigt, scheint es tatsächlich kaum möglich zu sein, eine Auswahl nur von fachlichen Überlegungen her zu treffen. Es gibt jedoch eine Menge unterstützender Maßnahmen für Bibliothekare. Ganz wichtig sind dabei eine fundierte fachliche Ausbildung und die Nutzung von bibliothekarischen Besprechungsdiensten. Immer mehr Bibliotheken in Deutschland entwickeln darüber hinaus für ihre Bibliothek ein wohl überlegtes schriftlich fixiertes Bestandsprofil, das – angepasst an ihren speziellen Kundenkreis – Richtlinien für die konkrete Auswahl bietet.

Wie antworten Sie auf die Fragen, die die Bibliothekare in Ihren Seminaren stellen?

Im Allgemeinen lassen sich die Fragen am besten in der Diskussion mit Fachkollegen lösen. Daher sind alle Seminare und Workshops so angelegt, dass man unmittelbar miteinander ins Gespräch kommt und Erfahrungen austauschen kann. Es gibt immer sehr lebhafte Debatten. Ich verweise meistens nur unterstützend auf einige Grundsätze, die zum Beispiel in der IFLA erarbeitet wurden, die eher darauf zielen, strikte Handhabungen auch auf ihre ungewollt restriktiven Auswirkungen zu hinterfragen.

In wie hohem Maße stehen finanzielle Aspekte der Informationsfreiheit entgegen?

Mit dieser Frage bewegen wir uns in ein neues und sehr komplexes Feld. Hier spielen in heutiger Zeit vor allem Fragen nach angemessenen Kosten für Zeitschriftenabonnements, bezahlbaren Lizenzen für elektronische Publikationen oder der angemessene Umgang mit urheberrechtlichem Schutz und Vergütung eine Rolle. Ein weiterer Aspekt ist die Tendenz multinationaler Medienkonzerne zu immer weiterer Konzentration, was die Gefahr birgt, dass sie die Inhalte und Preise diktieren können. Unbestritten liegt hierin eine Gefahr für die Informationsfreiheit, wenn es nicht gelingt, Lösungen zu finden, die die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen.

Wo engagiert sich FAIFE zurzeit schwerpunktmäßig?

Während mehrerer Jahre konnte das FAIFE-Büro in Kopenhagen von der Mitarbeit eines Doktoranten profitieren, der im Rahmen seiner internationalen Recherchen entscheidend dazu beigetragen hat, das Thema Bibliotheken und Internet in größerer Breite zu behandeln. Ein Resultat waren die Richtlinien zum IFLA-Internet-Manifest, die gemeinsam von Fachkollegen in verschiedenen Workshops erarbeitet worden sind und gerade auch ins Deutsche übersetzt werden.

Zurzeit engagiert sich FAIFE vor allem auf drei Gebieten: Auslotung der Grenzen der Informationsfreiheit, Zugang zu Informationen gegen Korruption sowie Zugang zu HIV/AIDS-Informationen in Bibliotheken.

Mittlerweile haben – auch auf Anregung des IFLA/FAIFE-Ausschusses – Bibliotheksverbände in vielen Ländern der Welt Berufsethiken verabschiedet. Gibt es in Deutschland eine solche Berufsethik?

Nachdem es lange Zeit leider nur bei der vagen Absichtserklärung geblieben war, hatte sich in diesem Jahr auf Initiative der Sprecherin des Dachverbandes Bibliothek & Information Deutschland (BID) eine Arbeitsgruppe gebildet, die unter Einbeziehung bestehender Berufsethiken aus anderen Ländern eine solche Berufsethik erarbeitet hat. Sie wurde der Berufsöffentlichkeit auf dem Leipziger Kongress im März 2007 vorgestellt. Nun liegt es an den Mitgliedsverbänden der BID, diese Berufsethik einem breiten Personenkreis bekannt zu machen. Wie ich schon eingangs sagte: jede Bibliothek trägt Verantwortung für den freien Zugang zu Information. Eine Berufsethik trägt dieser Verantwortung Rechnung und kann dem einzelnen Bibliothekar tragende Grundlage und hilfreiche Unterstützung sein.

Das Gespräch führte Dagmar Giersberg.
Sie arbeitet als freie Publizistin in Bonn

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Juni 2007

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