Europa

Experiment von historischem Ausmaß: Die Europäische Union

Die Europäische Union ist ein vertraglich geregelter freiwilliger Zusammenschluss von 25 demokratisch und rechtstaatlich organisierten europäischen Nationalstaaten. Seit ihrer Erweiterung im Mai 2004 ist die EU mit ihren 25 Mitgliedstaaten der weltweit größte Binnenmarkt, ein einheitlicher Wirtschaftsraum, in dem fast 500 Millionen Menschen leben, der über eine gemeinsame Währung und über eigene politische Organe verfügt. Das sind die Fakten, die EU aber ist mehr: Ein in der Welt einmaliges Gebilde, nach dem 2.Weltkrieg gegründet um Frieden und Wohlstand in Europa zu sichern, das sich trotz mancher Rückschläge zu einer immer engeren politischen Wertegemeinschaft zusammenfindet.

Politische Struktur der EU

Waren in den ersten Jahrzehnten der EU vor allem wirtschaftliche Integrationserfolge zu verzeichnen gaben der Fall der Berliner Mauer und das Ende des Kalten Krieges auch der politischen Integration entscheidende Impulse. In den 90er Jahren entfielen nahezu alle Binnengrenzen in der Union, wurde mit der Einführung des Euro die Wirtschaftspolitik noch stärker harmonisiert und mit dem Aufbau der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik begonnen. Ohne eine grundlegende Reform an Haupt und Gliedern jedoch wird die EU ihre ehrgeizigen Ziele, auch was die Erweiterung um 10 neue Mitglieder angeht, nicht erreichen können.

Entsprechende Empfehlungen – einschließlich des Entwurfs einer europäischen Verfassung – hat der von Februar 2002 bis Juli 2003 tagende Konvent zur Zukunft Europas erarbeitet. Über diesen Entwurf konnten die Staats- und Regierungschefs der EU am 18 Juni 2003 eine endgültige Einigung erzielen; der Vertrag über die erste Verfassung für Europa schließlich wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet, am 12. Januar 2005 vom Europäischen Parlament mit Mehrheit gebilligt und muss nun noch von allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden.

Bis dahin lassen sich die politischen Strukturen der EU mit einem Tempel vergleichen: In der 1. Säule ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Europäischen Gemeinschaften geregelt (EG), in der 2. Säule die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und in der 3. Säule schließlich die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Das gemeinsame Dach stellt der Vertrag über die Europäische Union.

Die wichtigsten Aufgaben der EU werden von folgenden Institutionen und Organen wahr genommen:

  • Der Rat der Europäischen Union setzt sich aus den Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen (in der Regel Minister) und ist das wichtigste Entscheidungsorgan der EU. Er ist Gesetzgebungsorgan, koordiniert die allgemeine Wirtschaftspolitik, schließt im Namen der EU internationale Verträge und erlässt die notwendigen Grundsatzbeschlüsse zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Der Vorsitz des Rates („Ratspräsidentschaft“) wechselt alle sechs Monate in einer festgelegten Reihenfolge.
  • Im Europäischen Rat kommen die 25 Staats- und Regierungschefs der EU sowie der Präsident der Kommission mindestens zweimal im Jahr zusammen. Als wichtigste politische Instanz legt der Rat die Grundsätze und Leitlinien der Gemeinschaftspolitik fest.
  • Die derzeit 25-köpfige Europäische Kommission in Brüssel überwacht die Einhaltung und Umsetzung der gemeinschaftlichen Regeln und treibt mit Gesetzesinitiativen den Integrationsprozess voran („Hüterin der Verträge und Motor der Integration“). Präsident und Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten für fünf Jahre und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt, laut Verfassungsentwurf soll der Kommissionspräsident künftig durch das Europäische Parlament gewählt und seine demokratische Legitimation so gestärkt werden. Derzeitiger Kommissionspräsident ist der ehemalige portugiesische Ministerpräsident Jose Manuel Durao Barroso.
  • Die 732 Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg stellen die Volksvertretung der EU und werden seit 1979 alle 5 Jahre von den Bevölkerungen der Mitgliedstaaten gewählt. Das EP ist das Kontrollorgan der Kommission und entscheidet zusammen mit dem Rat auch über den EU-Haushalt.
  • Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg sorgt für die Wahrung und Durchsetzung des EU-Gemeinschaftsrechts. Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern, die von den EU-Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen ernannt werden.
  • Der Europäische Rechnungshof prüft Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und veröffentlicht nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Rechnungsprüfungsbericht.
  • Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main ist zuständig für die europäische Währungspolitik und Devisengeschäfte; sie handelt unabhängig von den Regierungen und Organen der EU.

Bürger und Bürokratie

Ein politischer Wesenszug der EU ist es, dass sie unterschiedliche und z.T. gegensätzliche Interessen, Konzepte und Leitbilder der europäischen Nationalstaaten widerspiegelt. Hinzu kommt ein ausgeklügeltes System, nach dem Entscheidungen von unterschiedlichsten Akteuren und Institutionen auf europäischer und nationaler Ebene beschlossen und umgesetzt werden.

Für den europäischen Bürger stellt sich dieses Beziehungsgeflecht nur zu oft als unübersichtlicher bürokratischer Dschungel dar. Fakt ist: In der nationalen Politik werden immer mehr Bereiche in und von „Brüssel“ mitbestimmt, ohne eine Einbeziehung der Bürger aber wird die europäische Integration letztlich nicht gelingen.

Mehr Bürgernähe hat die EU mit verschiedenen Maßnahmen geschaffen: 1979 mit der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments, 1996 mit der Unionsbürgerschaft (als Ergänzung der nationalen Staatsbürgerschaften) und 2000 mit der Formulierung der Europäischen Grundrechtscharta. Ausdrücklich hat auch der EU-Konvent die Bürger zum Dialog aufgefordert. Ein wichtiger Ansprechpartner der EU-Bürger ist zudem der Europäische Bürgerbeauftragte, der 1995 erstmals berufen wurde.

Suche nach der endgültigen Gestalt

Gemäß Art. 1 des EU-Vertrages stellt die EU eine "immer engere Union der Völker Europas dar, in der die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden". Nach diesem Grundsatz wird die europäische Integration schrittweise und pragmatisch, entsprechend den Interessen und Vorstellungen der beteiligten Staaten vorangetrieben – ohne einen vorgegebenen theoretischen Entwurf und ohne festen Fahrplan. Einerseits ist dies das Erfolgsgeheimnis der EU, andererseits aber birgt genau diese Vielfalt politischen Sprengstoff.

Gezeigt hat sich dies nicht zuletzt bei der langwierigen, von Konflikten und Kompromissen gekennzeichneten Arbeit des Verfassungskonvents und der Diskussion um die künftige Verfassung für die Europäische Union. Nur teilweise hat der Konvent eine Antwort auf folgende Fragen finden können:

Welcher Modus etwa soll künftig für Entscheidungen auf europäischer Ebene gelten, welche Fragen sollen mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden werden, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung handlungsfähig bleibt? Wie sollen die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche in der EU künftig verteilt werden? Werden die Nationalstaaten weiter tonangebend in Europa bleiben oder die EU-Kommission und das EU-Parlament in ihren Rechten weiter gestärkt? Wie weit soll die Integration gehen, wie ausgeprägt ist der politische Wille, gerade in sensiblen Bereichen nationale Souveränität an Brüssel abzugeben? Wird es Europa gelingen, außenpolitisch mit „einer Stimme“ zu sprechen oder wird die Union weiterhin vor allem als wirtschaftlicher Machtfaktor wahrgenommen werden? Ganz sicher stellt die Einigung auf eine europäische Verfassung den wohl bedeutendsten Integrationsfortschritt seit Unterzeichnung der Römischen Verträge dar; abzuwarten bleibt jedoch, ob das Vertragswerk die Hürden der Ratifizierung nehmen kann, die in einigen EU-Mitgliedstaaten in den nationalen Parlamenten, in anderen jedoch per Volksbefragung erfolgt. Und: Ohne “belastbare” und alltagstaugliche Antworten auf genannte Fragen und die Einbindung der Bürger bliebe die politische Einigung Europas letztlich unvollständig.

Zeittafel zur Europäischen Einigung

Susanne Laux
ist freie Journalistin mit Schwerpunkt Internationale Politik

online-redaktion@goethe.de
aktualisiert im Januar 2005

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