Ausschreibung von Zuschüssen zu Sommerschulen in den USA mit didaktisch-methodischem Programm für Deutsch als Fremdsprache
Das Goethe-Institut USA wird die Förderung von Sommerschulen künftig in Form eines Bewerbungsverfahrens anbieten. Die Bewerbung ist offen für alle Colleges und Universitäten, an denen Deutsch gelehrt wird. Jede Institution, die sich an dem Ausschreibungsverfahren beteiligt, kann Fördergelder bis zu maximal € 12.000,- pro Jahr erhalten.
Die Vergabe der Fördermittel ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Lehreraus- und Lehrerfortbildung
Es werden nur Sommerschulprogramme gefördert, in denen die Studierenden und Lehrkräfte methodisch und didaktisch aus- und fortgebildet werden. Reine Sprachkurse mit landeskundlichem und kulturellem Rahmenprogramm können nicht gefördert werden. Der Anteil an methodisch-didaktischer Ausbildung innerhalb des Gesamtprogramms muss im Antrag klar ausgewiesen und zeitlich benannt werden
Inhalte
Gefördert werden Programme, die ein modernes Deutschlandbild vermitteln und innovative Ansätze im methodisch-didaktischen Bereich in den Vordergrund stellen (Einsatz neuer Medien, Spezialkurse etc).
Immersion
Gefördert werden Programme, die ausschließlich auf Deutsch angeboten werden (total immersion).
Interuniversitäre Zusammmenarbeit
Gefördert werden Programme, die die Zusammenarbeit der Universitäten und die Kooperation mit anderen pädagogischen Institutionen fördern; (Anerkennung von Credits, Austausch von Gastdozenten, Möglichkeit, Goethe-Prüfungen abzulegen etc.)
Verwendung der Fördergelder
Es können ausschließlich Programme unterstützt werden, die die Fördergelder für Stipendien für Lehrer und graduate Studenten und/oder die Finanzierung der methodisch-didaktischen Fort- und Ausbildung im Rahmen der Sommerschule einsetzen (Honorare für Referenten, DaF-Materialien etc.)
In dem Antrag auf Fördergelder müssen Angaben zu folgenden Punkten gemacht werden:
Beantragende Institution
Antragsteller, verantwortlicher Projektleiter
Bezeichnung der Sommerschule
Zeitraum, in dem das Seminar durchgeführt werden soll
Zielgruppe / erwartete Anzahl der Teilnehmer
Vorläufiges Programm / Projektskizze / gegebenfalls Hinweis auf innovative Elemente
Eventuell zu erwerbende Qualifikationen
Kostenplan:
Aufstellung der erwarteten Kosten
Eigenbeteiligung des Veranstalters
Eigenbeteiligung der Teilnehmer
Erwarteter Zuschuss (Fördergelder)
Ein Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage vom Goethe-Institut New York. Das ausgefüllte Antragsformular muss bis spätestens 08.11. des Jahres im Original eingereicht werden bei:
Goethe-Institut New York
Leiter/in der Spracharbeit
1014 Fifth Avenue
New York, NY 10028
Eine Kopie des Antrags muss bis zum 08.11. des Jahres auch an das zuständige lokale Goethe-Institut geschickt werden.
Ob Ihr Antrag befürwortet wurde, erfahren Sie bis etwa Mitte Januar des folgenden Jahres, ebenso die Höhe der beantragten Fördermittel. Diese ergibt sich aus der prozentualen Aufteilung aller Fördergelder zwischen den verschiedenen Bewerbern auf Grund der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Der genaue Betrag, der Ihrer Institution endgültig zugesagt wird, ist abhängig ist von der Haushaltslage in der Bundesrepublik Deutschland. Er wird Ihnen bis etwa Ende Mai /Anfang Juni mitgeteilt. In der Regel entspricht dieser Betrag den vom Goethe-Institut und den deutschen Vertretungen befürworteten Geldern.
Die Vergabe der Fördermittel ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Lehreraus- und Lehrerfortbildung
Es werden nur Sommerschulprogramme gefördert, in denen die Studierenden und Lehrkräfte methodisch und didaktisch aus- und fortgebildet werden. Reine Sprachkurse mit landeskundlichem und kulturellem Rahmenprogramm können nicht gefördert werden. Der Anteil an methodisch-didaktischer Ausbildung innerhalb des Gesamtprogramms muss im Antrag klar ausgewiesen und zeitlich benannt werden
Inhalte
Gefördert werden Programme, die ein modernes Deutschlandbild vermitteln und innovative Ansätze im methodisch-didaktischen Bereich in den Vordergrund stellen (Einsatz neuer Medien, Spezialkurse etc).
Immersion
Gefördert werden Programme, die ausschließlich auf Deutsch angeboten werden (total immersion).
Interuniversitäre Zusammmenarbeit
Gefördert werden Programme, die die Zusammenarbeit der Universitäten und die Kooperation mit anderen pädagogischen Institutionen fördern; (Anerkennung von Credits, Austausch von Gastdozenten, Möglichkeit, Goethe-Prüfungen abzulegen etc.)
Verwendung der Fördergelder
Es können ausschließlich Programme unterstützt werden, die die Fördergelder für Stipendien für Lehrer und graduate Studenten und/oder die Finanzierung der methodisch-didaktischen Fort- und Ausbildung im Rahmen der Sommerschule einsetzen (Honorare für Referenten, DaF-Materialien etc.)
In dem Antrag auf Fördergelder müssen Angaben zu folgenden Punkten gemacht werden:
Beantragende Institution
Antragsteller, verantwortlicher Projektleiter
Bezeichnung der Sommerschule
Zeitraum, in dem das Seminar durchgeführt werden soll
Zielgruppe / erwartete Anzahl der Teilnehmer
Vorläufiges Programm / Projektskizze / gegebenfalls Hinweis auf innovative Elemente
Eventuell zu erwerbende Qualifikationen
Kostenplan:
Aufstellung der erwarteten Kosten
Eigenbeteiligung des Veranstalters
Eigenbeteiligung der Teilnehmer
Erwarteter Zuschuss (Fördergelder)
Ein Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage vom Goethe-Institut New York. Das ausgefüllte Antragsformular muss bis spätestens 08.11. des Jahres im Original eingereicht werden bei:
Goethe-Institut New York
Leiter/in der Spracharbeit
1014 Fifth Avenue
New York, NY 10028
Eine Kopie des Antrags muss bis zum 08.11. des Jahres auch an das zuständige lokale Goethe-Institut geschickt werden.
Ob Ihr Antrag befürwortet wurde, erfahren Sie bis etwa Mitte Januar des folgenden Jahres, ebenso die Höhe der beantragten Fördermittel. Diese ergibt sich aus der prozentualen Aufteilung aller Fördergelder zwischen den verschiedenen Bewerbern auf Grund der eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Der genaue Betrag, der Ihrer Institution endgültig zugesagt wird, ist abhängig ist von der Haushaltslage in der Bundesrepublik Deutschland. Er wird Ihnen bis etwa Ende Mai /Anfang Juni mitgeteilt. In der Regel entspricht dieser Betrag den vom Goethe-Institut und den deutschen Vertretungen befürworteten Geldern.










