Kuratorisches Statement
Ausstellungen sind Ereignis- und Schutzräume, die eine spezifische Wirklichkeit ummanteln. Sie zeigen die Welt unter der Klammer eines »als ob«. Ähnlich wie die Kunstwerke, die sie vorstellen, sind sie selbst ein Medium. Darin heben sie sich von der Wirklichkeit ab. Und dennoch gehören sie dieser an. Sie räumen ein und sind selbst Raum, sie stellen dar und sind ihrerseits Darstellungen, sie besitzen Fremdbezug und Eigenrecht zu gleichen Teilen.
Kuratorische Arbeit heißt, dieses Zwischendasein der Ausstellung zu berücksichtigen, eine dramaturgische Idee der Zusammenstellung, eine »Komposition« im Binnenfeld der zur Verfügung stehenden Räume anzustreben. Zugleich bedeutet es, eine bestmögliche Entfaltung des einzelnen Werkes zu entwickeln. Massenausstellungen, Messen und Megaevents sind dazu nicht in der Lage. Sie munitionieren sich in Maß und Zahl, um mit Ballung und Überschuss zu kompensieren, was ihnen zutiefst mangelt, nämlich Sorgfalt und Umsicht in durchdachten Zusammenführungen gedeihen zu lassen. Allemal vorzuziehen sind Ausstellungen, die gegenwärtige künstlerische Haltungen ernsthaft erörtern, seien sie politisch oder persönlich, arglos oder achtsam, beruhigt oder prekär.
Es geht darum, die BetrachterInnen ernst zu nehmen, sie an den Werken und ihrem Angebot teilhaben zu lassen, sie einzubinden in ein Geschehen von Befragen, Erwägen, Deuten und Befinden. Arrogantes Überangebot und Besserwisserei werden dies nicht erreichen, schlechterdings einschüchtern oder vergrämen, ebenso wie alle Beschönigung nur Wahrnehmung beschädigt.
Als Leitsatz prägt meine Arbeit der Gedanke, dass Ausstellungen gelungen genannt werden dürfen, falls alle Werke zumindest einige Tage nach dem Ausstellungsbesuch von allen BesucherInnen noch erinnert werden. Angesichts der Überflutung im marktgesättigten Bilderwald scheint dies kaum möglich. Doch eine qualitativ hochwertige Kunst, die sich räumlicher Gegebenheiten versichert und aktuelle Kontexte kunstinterner sowie artfremder Wechselreden in sich forttreibt, kann und muss weiterhin den Gegenbeweis zur aufsässigen Gleichförmigkeit antreten.







