Literaturmedien in Deutschland

Jedes Wort zählt - Die VG WORT streitet für das Recht am geistigen Eigentum

Copyright: Goethe-Institut Die Verwertungsgesellschaft WORT leistet seit 1958 einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Urheberrechte der schreibenden Zunft gewahrt bleiben. Dabei stellt die rasante Entwicklung technischer Neuerungen den gemeinnützigen Verein beim Eintreiben der Tantiemen vor immer neue Herausforderungen.

"Grundsätzlich in Geldnöten" (Volker C. Dörr): Dieser Konstante im Leben Schillers widmen sich die Biographen – nicht nur im Schiller-Jahr 2005 – gern und ausführlich. So erfährt man, dass Schiller zeitlebens mit einem Schuldenberg zu kämpfen hatte, dass er für sein Drama "Kabale und Liebe" einmalig ganze 60 Reichstaler (etwa 1.500 Euro) erhielt und dass die Verleger Schwan & Götz den Autor nicht an den Gewinnen der weiteren Auflagen beteiligten. Dem Kollegen Goethe erging es nicht besser: Von den "Leiden des jungen Werthers" entstanden bis 1787 bereits 20 Raubdrucke, von deren Erlösen kein Taler in des Geheimrats Taschen wanderte.

Zum Glück hat sich die Situation für Autoren und auch für Verlage seither in der Frage des Urheberrechts grundlegend gewandelt. Konnte das geistige Eigentum zu Schillers und Goethes Zeiten, wenn überhaupt, nur innerhalb eines Fürstentums als geschützt gelten – und damit stand dem illegalen Nachdruck im wenige Kilometer entfernten Nachbarfürstentum nichts im Wege –, so gilt das Copyright heute über alle Staatsgrenzen hinweg.

Zum Schutz des Einzelnen

In Deutschland sichert das Urheberrecht den Rechteinhabern auch dann eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu, wenn sie aus technischen oder logistischen Gründen nicht feststellen können, wo und wie ihre geschützten Werke vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.

Tatsächlich ist es nicht erst im Medienzeitalter für den Einzelnen fast unmöglich nachzuvollziehen, wo sein geistiges Eigentum überall beliehen wird. Daher nehmen Verwertungsgesellschaften die Urheberrechte von Copyright-Inhabern gegenüber Dritten wahr. In Deutschland sind das die VG BILD-KUNST für Künstler, Fotografen und Filmurheber, die GEMA für Musikschaffende und die VG WORT für Autoren, Übersetzer und Journalisten.

Tantiemen für Wortschaffende

Die VG WORT, die ihren Sitz in München hat, wurde 1958 gegründet. 20 Jahre später vereinigte sie sich mit der VG WISSENSCHAFT, die für Rechte von Autoren und Verlegern an wissenschaftlichen Sprachwerken zuständig war. Ähnlich wie die anderen Verwertungsgesellschaften zieht die VG WORT die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, die bei jeder legalen Nutzung von geistigem Eigentum fällig werden, ein und gibt sie nach einem bestimmten Verteilungsschüssel an die Rechteinhaber weiter.

79,1 Mio. Euro hat die VG WORT im Jahr 2004 kassiert, rund 127.000 Autorinnen und Autoren sowie 5.700 Verlage profitierten davon. Eingetrieben werden die Gebühren beispielsweise bei den Herstellern von Kopiergeräten (mit über 35 Prozent der Löwenanteil der Einnahmen) und den Betreibern von Copyshops, bei Bibliotheken und Videotheken, bei Lesezirkeln und Pressespiegeln sowie bei Hörfunk und Fernsehen.

Kampf um Rechte

Zu den Aufgaben der VG WORT zählt es daneben, neue urheberrechtliche Verwertungsmöglichkeiten zu erfassen. Vor allem mit den technischen Entwicklungen der letzten Jahre – das Internet und die neuen Speichermedien – werden Vervielfältigungen und Zweitnutzungen von Texten leichter und schneller realisierbar. Die VG WORT passt ihre Wahrnehmungsverträge und Verteilungspläne den aktuellen Möglichkeiten immer aufs Neue an.

Zudem macht sie den Gesetzgeber auf Lücken im Urheberrecht aufmerksam. So kämpft der Verein etwa bereits seit 2001 vor Gericht für eine Vergütungspflicht für PCs, Drucker, Plotter und Multifunktionsgeräte. Zwar wurde den Klagen der VG WORT bei den Landgerichten München und Stuttgart stattgegeben, doch die Gerätehersteller haben Revision eingelegt. Die definitive Entscheidung lässt also auf sich warten.

Zusammenarbeit über Grenzen hinweg

Auch wenn das Urheberrecht heute weltweit gilt, kann es jeder Staat nur in seinem Hoheitsbereich gewährleisten. Bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen. Seit 1908 sichert etwa die "Revidierte Berner Übereinkunft" den Angehörigen eines Unterzeichnerstaates einen Mindestschutz zu. Das von der UNESCO initiierte Welturheberrechtsabkommen gilt seit 1955 in Deutschland.

Dort, wo Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften existieren (etwa mit Österreich, der Schweiz, Großbritannien, den USA, Frankreich, Norwegen und Ungarn), leitet die VG WORT die Einnahmen aus dem Ausland an deutsche Autoren und Verlage weiter. Dabei ist die "Außenhandelbilanz" für die VG WORT positiv. Knapp 7 Mio. Euro wurden 2004 über die Partner im Ausland eingenommen, während nur knapp die Hälfte (3,3 Mio. Euro) an sie ausgezahlt wurde.

Soziale Verantwortung

Trotz der engagierten Arbeit der VG WORT sind die Tantiemen nicht sehr üppig. 380 Euro erhielten die Autoren im Bereich Wissenschaft für jedes Buch, das 2003 auf den Markt gekommen ist, pauschal aus der Ausschüttung. Doch ein Teil der Einnahmen fließt in soziale Einrichtungen, die Wortschaffenden zugute kommen. So zahlt die VG WORT aus ihrem Autorenversorgungswerk freiberuflich Schreibenden Zuschüsse zu deren Beiträgen für die Altersvorsorge – eine Aufgabe, die heute für jüngere Autoren von der Künstlersozialkasse übernommen wird. Gelder aus dem Sozialfonds sowie dem Beihilfe- und Förderungsfonds Wissenschaft helfen Autoren und Verlegern sowie deren Hinterbliebenen in finanziellen Notsituationen. Denn das hat sich seit Schillers Zeiten nicht geändert: Zahlreiche Autoren sind nach wie vor "grundsätzlich in Geldnöten".
Dagmar Giersberg, cleevesmedia
Redakteurin und Publizistin, Bonn

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August 2005

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