Ehegattennachzug
Wer aus so genannten Drittstaaten zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte und über 18 Jahre alt ist, benötigt in der Regel ein Visum und muss seit 2007 vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Der Ehegattennachzug hat seine rechtliche Grundlage im Grundgesetz Artikel 6 (Zum Schutz von Ehe und Familie) und wird im § 30 des Aufenthaltsgesetzes geregelt.
Als Nachweis der Deutschkenntnisse dient beispielsweise das Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 auf der ersten Kompetenzstufe (A1) des GeR . Es kann bei den Goethe-Instituten im Heimatland abgelegt werden.
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Als Nachweis der Deutschkenntnisse dient beispielsweise das Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 auf der ersten Kompetenzstufe (A1) des GeR . Es kann bei den Goethe-Instituten im Heimatland abgelegt werden.
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