Familienzusammenführung
Gemeint ist in der Regel der Nachzug von Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach Vollendung des 18. Lebensjahres und minderjährigen Kindern (siehe Familiennachzug; Ehegattennachzug). Grundsätzlich benötigen alle Ausländer zur Einreise wegen Familienzusammenführung ein Visum, Staatsangehörige aus der EU, der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei einreisen
zurück
zurück










