Integrationskurs
Das BAMF ist seitdem für die Zulassung und Verpflichtung der Migrantinnen und Migranten zu den Integrationskursen, deren Konzeption und für die Vergabe der Fördermittel zuständig. Obligatorisch ist der Integrationskurs nicht nur für Neuzugewanderte in den ersten zwei Jahren, sondern ebenso für arbeitslose Zugewanderte. EU-Bürger und Zugewanderte, die schon länger als zwei Jahre in Deutschland leben, aber bisher nur unzureichend Deutsch gelernt haben, können freiwillig teilnehmen.
Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es folgende spezielle Angebote:
- Elternintegrationskurs
- Frauenintegrationskurs
- Integrationskurs mit Alphabetisierung
- Jugendintegrationskurs
- Förderkurs
- Intensivkurs
Die Teilnehmer der Integrationskurse sind zu 38,6 % Neuzugewanderte (Stand: 01.04.2012). Zugewanderte mit längerem Aufenthalt und EU-Bürger, die freiwillig teilnehmen können, bilden mit 35,5 % die zweitgrößte Gruppe in den Kursen. Dazu kommen noch einmal 24,5 %, die wegen Arbeitslosigkeit von der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit zur Teilnahme verpflichtet werden. Der Anteil der Spätaussiedler/innen ist inzwischen gering und auf gegenwärtig 1,3 % gesunken.
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