Zuwanderungsgesetz
Das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“, kurz Zuwanderungsgesetz, ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es handelt sich um eine umfassende Reform des deutschen Ausländerrechts.
Der wichtigste Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes ist Artikel 1, das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“, kurz Aufenthaltsgesetz.
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Der wichtigste Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes ist Artikel 1, das „Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet“, kurz Aufenthaltsgesetz.
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