Grundgesetz - Aufgabe 4

Die Artikel des Grundgesetzes

Lesen Sie die Artikel des Grundgesetzes in der Zusammenfassung

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2
(1) Jeder darf so leben, wie er will. Es gibt dabei aber auch Grenzen: Die Rechte der anderen Menschen und das Grundgesetz dürfen nicht verletzt werden.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und Gesundheit. Das bedeutet auch, dass niemand geschlagen oder gefoltert werden darf. Auch psychischer Terror ist verboten.

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und für alle gelten die gleichen Regeln.
(2) Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
(3) Niemand darf benachteiligt werden, weil er aus einem anderen Land kommt, eine andere Sprache spricht, eine andere Religion hat oder anders über Politik denkt. Niemand darf benachteiligt werden, weil er behindert ist.

Artikel 4
(1) Jeder darf seinen Glauben und seine Religion selbst wählen.
(2) Jeder darf seinen Glauben und seine Religion so leben, wie er will.

Artikel 5
(1) Jeder darf sagen und schreiben, was er denkt. Jeder darf sich über Zeitungen, Fernsehen, Bücher oder andere Medien informieren.
(2) Niemand darf andere Menschen durch das, was er sagt oder schreibt oder durch Bilder in der Ehre verletzen.

Lesen Sie die Situation durch und überlegen Sie, welcher Artikel des Grundgesetzes betroffen ist. Klicken Sie an.

 

 

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