Umfrage: Könnte hier der Artikel 2 des Grundgesetzes angewendet werden?
Grundgesetz - Artikel 2(1) Jeder darf so leben, wie er will. Es gibt dabei aber auch Grenzen: Die Rechte der anderen Menschen und das Grundgesetz dürfen nicht verletzt werden.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und Gesundheit. Das bedeutet auch, dass niemand geschlagen oder gefoltert werden darf. Auch psychischer Terror ist verboten.









