Vergleich zwischen dem rumänischen und dem deutschen Grundgesetz
Lesen Sie, was eine Rumänin zum Grundgesetz in Deutschland und in Rumänien schreibt. Welche Aussagen stimmen? Klicken Sie an.
Vergleich zwischen Rumänien und Deutschland
Dr. L. (Rumänin, seit sechs Jahren in Deutschland, mit einem Deutschen verheiratet)
„Die rumänische Verfassung ist ähnlich strukturiert wie die deutsche. Soweit es den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 2 Grundgesetz betrifft, gibt es allerdings Unterschiede in der Wortwahl, die meines Erachtens zu einem anderen Verhalten in der Gesellschaft führen.
Anders als in Art. 2 des Grundgesetzes gibt es in der rumänischen Verfassung keine Norm, die explizit Gleichstellung zwischen Mann und Frau bestimmt. Es werden pauschal alle Menschen gleich gestellt. Gleiches gilt für die Gleichberechtigung der Behinderten.
Das kann man auch im Alltag erleben, dass die behinderten Menschen sehr benachteiligt sind und die rumänischen Frauen noch nicht die Emanzipation der deutschen Frauen erreicht haben.“
„Die rumänische Verfassung ist ähnlich strukturiert wie die deutsche. Soweit es den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 2 Grundgesetz betrifft, gibt es allerdings Unterschiede in der Wortwahl, die meines Erachtens zu einem anderen Verhalten in der Gesellschaft führen.
Anders als in Art. 2 des Grundgesetzes gibt es in der rumänischen Verfassung keine Norm, die explizit Gleichstellung zwischen Mann und Frau bestimmt. Es werden pauschal alle Menschen gleich gestellt. Gleiches gilt für die Gleichberechtigung der Behinderten.
Das kann man auch im Alltag erleben, dass die behinderten Menschen sehr benachteiligt sind und die rumänischen Frauen noch nicht die Emanzipation der deutschen Frauen erreicht haben.“









