2. Prüfungsteilnehmende/r mit spezifischem Bedarf?

Kann ich als Prüfungsteilnehmende/r mit spezifischem Bedarf eine Prüfung ablegen?

Die Prüfungszentren sind bemüht, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen. Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen deshalb bereits bei Anmeldung zur Prüfung angegeben und durch ein ärztliches Attest belegt werden. Das Prüfungszentrum ist hierbei zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Genauere Informationen erhalten Sie direkt an dem Prüfungszentrum, an dem Sie die Prüfung ablegen möchten.

Ergänzungen zu den Durchführungsbestimmungen: Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (PDF, 594 KB)
Informationen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (PDF, 61 KB)